zurück
Rente
Hinzuverdienstgrenze bei der Rente 2024: So viel ist erlaubt
Müssen Rentnerinnen und Rentner noch immer eine Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn sie sich etwas dazuverdienen? Lesen Sie hier die neuen Regelungen für 2024.
Hinzuverdienstgrenze       -  Hinzuverdienstgrenze in der Rente – wer muss sie 2024 noch einhalten und wie hoch ist sie?
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Hinzuverdienstgrenze in der Rente – wer muss sie 2024 noch einhalten und wie hoch ist sie?
Alina Weimann
 |  aktualisiert: 20.11.2024 07:10 Uhr

Entscheiden Sie sich dafür, während Ihrer Rente noch weiter arbeiten zu wollen, um so etwas mehr Geld im Alter zur Verfügung zu haben oder einfach weil Ihnen Ihr Beruf Spaß macht, so ist dafür lange eine Hinzuverdienstgrenze einzuhalten gewesen. Man musste daher stets darauf achten, dass man nicht zu viel verdient. Wie sieht es im Jahr 2024 aus? Gibt es die Hinzuverdienstgrenze noch? Und wenn ja, für wen gilt sie? 

Hinzuverdienstgrenze für Frührentner 2024

Seit dem Jahr 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für Personen, die ihre Altersrente vorgezogen haben - kurzum für Frührentnerinnen und Frührentner - entfallen. Bis dahin lag sie bei 6.300 Euro im Jahr, schreibt die Deutsche Rentenversicherung in einer Broschüre (PDF). Allerdings ist diese im Zuge der Corona-Pandemie nach oben gesetzt worden, bis sie im vergangenen Jahr gänzlich abgeschafft wurde.

Es gibt somit auch im Jahr 2024 keine Hinzuverdienstgrenze oder einen Hinzuverdienstdeckel. Damit ist es möglich, Rente und Arbeitsentgelt gleichzeitig zu erhalten. Kaum erfüllt man die Anforderungen für eine vorgezogene Altersrente, kann man diese beantragen. Sie müssen dafür nicht Ihren bisherigen Arbeitsplatz aufgeben oder beispielsweise Ihre Stundenzahl einschränken.

Für diese Regelungen gibt es keine länderspezifischen Unterschiede. Haben Sie bereits vor 2023 Ihre vorgezogene Altersrente angetreten, so können auch Sie von der weggefallenen Hinzuverdienstgrenze profitieren. 

Volle Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenze 2024

Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente, weil Sie aufgrund von gesundheitlichen Gründen als arbeitsunfähig eingestuft werden, so gelten andere Regelungen für die Hinzuverdienstgrenze. In diesem Fall muss die Grenze nach wie vor beachtet werden. Grundsätzlich wird zwischen einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung unterschieden.

Bei voller Erwerbsminderungsrente wurde seit dem 1. Januar 2023 eine Hinzuverdienstgrenze festgesetzt, die "drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße" entspricht, wie es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung heißt. Für das Jahr 2024 gilt laut der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale zu den Sozialversicherungsgrößen 2024 eine Bezugsgröße von 3.535 Euro. Damit liegt die Hinzuverdienstgrenze 2024 für die entsprechenden Personen bei 18.558,75 Euro im Jahr. 

Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung im Jahr 2024

Menschen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten und somit trotzdem noch einige Stunden pro Tag arbeiten können, müssen sich im Jahr 2024 an die Hinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro jährlich halten. Dabei handelt es sich um "sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße" - wie es bei der Deutschen Rentenversicherung steht.

Zusätzlich gibt es bei der Teilerwerbsminderungsrente einen weiteren Grenzwert: die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage mitteilte, ist diese „dynamisch und wird individuell berechnet. Sie beträgt das 9,72fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.“

Etwas konkreter an einem Beispiel: Als Person mit teilweiser Erwerbsminderung geht man die jährlich erworben Entgeltpunkte durch und zieht das Jahr mit dem höchsten Wert heran. Wären das beispielsweise 1,5 Entgeltpunkte, muss man diese für 2024 mit dem Faktor 9,72 und der Bezugsgröße von 3.535 Euro multiplizieren. So erhält man einen Wert von 51.540,30 Euro. Auch wenn die eigentliche Grenze für den Hinzuverdienst in der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung deutlich geringer ist, dürfte man in diesem Fall über 50.000 Euro jährlich dazuverdienen.

Entscheidend ist laut der Internet-Seite der Deutschen Rentenversicherung bei der Erwerbsminderungsrente, dass die Arbeit "nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens" ausgeübt wird. Dies bedeutet, dass Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen weniger als drei Stunden täglich - Personen mit einer Teilerwerbsminderungsrente weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten.

Arbeiten in der Regelaltersrente: Gibt es 2024 eine Hinzuverdienstgrenze?

Die Hinzuverdienstgrenze entfällt seit 2023 auch für alle Personen, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben und dennoch arbeiten. Wie es in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung heißt, müssen Sie ab dieser Regelaltersgrenze keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Wenn Sie arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber dennoch Beiträge einzahlen. Diese wirken sich aber nicht auf die Höhe Ihrer Rente aus.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Frührentner
Rente
Rentner
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen