
Manche Erwerbstätige können es gar nicht abwarten, das Renteneintrittsalter zu erreichen und endlich in Rente zu gehen, um ihre Zeit frei gestalten zu können. Andere wiederum können sich ein Leben ohne Arbeit nicht vorstellen. Entweder, weil sie ihren Beruf mögen oder weil die Rente, die sie bekommen, nicht zum Leben reicht. Rentnerinnen und Rentner sollten allerdings die Hinzuverdienstgrenze beachten. Wie hoch diese 2025 ausfällt, lesen Sie hier.
Hinzuverdienstgrenze 2025: Für wen gilt sie?
Bei der Hinzuverdienstgrenze muss zwischen verschiedenen Rentenarten unterschieden werden. Altersrenten müssen sich seit 2023 an keiner Hinzuverdienstgrenze mehr orientieren, da diese abgeschafft wurde, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Betroffenen können also neben der Rente unbegrenzt dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung zu befürchten.
Wer allerdings eine Erwerbsminderungsrente bezieht, für den ist die Hinzuverdienstgrenze nach wie vor wichtig. Hier muss noch einmal unterschieden werden und zwar zwischen der Rente wegen voller Erwerbsminderung und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Hinzuverdienstgrenze 2025 für Erwerbsminderungsrente: Wie hoch fällt sie aus?
Die Hinzuverdienstgrenze wird laut der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr angepasst und erhöht sich im Vergleich zu 2024. Berechnet wird sie wie folgt:
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht die Hinzuverdienstgrenze sechs Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.
Wie hoch die Bezugsgröße 2025 ausfällt, ist noch nicht endgültig entschieden. Wie aus einem Referentenentwurf des des Arbeits- und Sozialministeriums hervorgeht soll diese 44.940 Euro betragen, monatlich also 3745 Euro.
Rechnung:
Das 14-fache der monatlichen Bezugsgröße:
14 x 3745 Euro = 52.430 Euro
Für die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung gelten davon drei Achtel:
3/8 x 52.430 Euro = 19.661,25 Euro
Für die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung gelten davon sechs Achtel:
6/8 x 52.430 Euro = 39.322,50 Euro
Ergebnis:
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf also ab 2025 maximal 1638 Euro (19.661,25 Euro / 12 Monate) pro Monat nebenbei dazuverdienen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung können es maximal 3276,88 Euro (39.322,50 Euro / 12 Monate) sein.
Zu beachten ist allerdings auch die maximale Arbeitszeit pro Tag. Bei der vollen Erwerbsminderung dürfen Betroffene täglich maximal drei Stunden arbeiten, sonst wird die Erwerbsminderung infrage gestellt. Wer teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, darf maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten.
Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass es außerdem eine individuelle Hinzuverdienstgrenze gibt, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert. Es kann also sein, dass die persönliche Grenze höher oder niedriger liegt als oben beschrieben. Wie hoch die individuelle Hinzuverdienstgrenze genau ist, müssen Versicherte bei der Rentenversicherung erfragen.
Hinzuverdienstgrenze 2025: Wie viel wird von der Rente abgezogen, wenn man mehr arbeitet?
Die Hinzuverdienstgrenze bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also vom 1. Janaur bis zum 31. Dezember. Es ist den Versicherten also selbst überlassen, wann sie hinzuverdienen und wann nicht. Eine monatliche Betrachtung des Hinzuverdienstes gibt es nicht.
Wenn Versicherte mit ihrem Verdienst über der Hinzuverdienstgrenze liegen, müssen sie mit Rentenkürzungen rechnen. Der Betrag, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, wird durch zwölf geteilt und 40 Prozent auf die Rente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Beispiel:
Anne bekommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von 700 Euro pro Monat. Nebenbei arbeitet sie sechs Stunden täglich und bekommt dafür monatlich ein Gehalt von 3200 Euro. Pro Jahr verdient sie also neben der Rente 38.400 Euro. Laut Annes Rentenversicherungsträgers beträgt ihre individuelle Hinzuverdienstgrente 36.300 Euro. Sie verdient pro Jahr also 2100 Euro mehr, als ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze gestattet.
Pro Monat sind das 175 Euro (2100 Euro / 12 Monate). Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet, was 70 Euro entspricht (175 Euro x 40 Prozent). Ihre monatliche Erwerbsminderungsrente wird also um 70 Euro auf 630 Euro gekürzt (700 Euro - 70 Euro).
Übrigens: Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt einen Zuschlag. Zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt es für Bezieher von Erwerbsminderungsrente außerdem eine neue Regel.