Menschen, die nie gearbeitet haben, können im Alter Grundsicherung beantragen. Die Bundesregierung will Personen, die daran nur knapp vorbeischrammen helfen und hat dafür einen Härtefallfonds eingerichtet. Unter bestimmten Umständen können Rentnerinnen und Rentner daraus bis zu 5000 Euro erhalten. Treffen die Voraussetzungen zu, muss allerdings auch noch ein Antrag gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie im Artikel.
Warum gibt es den Härtefallfonds?
Mitte November 2022 beschloss die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für eine Stiftung des Bundes. Diese soll Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge abmildern. Menschen, die mit ihrer kleinen Rente nur knapp nicht in die Grundsicherung fallen, möchte die Regierung bei den aktuell hohen Kosten unterstützen. Für die Einmalzahlungen wurden 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Stiftung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Träger und soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren erfüllen.
Wann man genau in Rente gehen kann, hängt von der Versicherungszeit und dem Geburtsjahr ab. Manche Menschen können schon mit 63 Jahren den Ruhestand antreten, andere erst nach 45 Beitragsjahren. Wem das zu lange dauert, kann auch schon ab 55 Jahren in Altersteilzeit. Menschen, die bestimmte Krankheiten oder eine Schwerbehinderung haben, können aber schon früher gehen.
Wie viel Geld bekomme ich aus dem Härtefallfonds?
Vom Bund wird eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro gewährt. Aber es können auch 5000 Euro werden, wenn sich die Bundesländer beteiligen und die andere Hälfte übernehmen. Die Länder haben bis zum 31. März 2023 Zeit dem Programm beizutreten.
Für Rentner gibt es neben dem Härtefallfonds noch andere verschiedene Zuschüsse, die sie beantragen können. Zusätzlich lässt sich mit dem Rentenausweis viel Geld sparen. Außerdem steigt die Rente auch immer wieder. Wie viel Geld Sie zusätzlich aufs Konto bekommen, können Sie der Tabelle entnehmen.
Wer bekommt Geld aus dem Härtefallfonds?
Folgende Personen können den Härtefall beantragen:
- Beschäftigte bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn oder im Gesundheitswesen sowie im Sozialwesen
- Personen, die Familienangehörige pflegen und dafür ihre Arbeit aufgegeben haben
- Beschäftigte einer bergmännischen Tätigkeit in der Braunkohleveredelung/Carbochemie, geschäftlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Arbeit aufgegeben wurde
- Geschiedene nach DDR-Recht, die mindestens zehn Jahre verheiratet waren und mindestens ein Kind haben
- Balletttänzer und Balletttänzerinnen, denen von der DDR eine sogenannte "Balettrente" zugesagt wurde
- Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen
- jüdische Zuwanderer und jüdische Zuwanderinnen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie deren Angehörige
Wie bekomme ich Geld aus dem Härtefallfonds?
Im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen wird das Geld nicht automatisch überwiesen. Um Geld aus dem Härtefall zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser muss schriftlich erfolgen. Die Frist endet am 30. September 2023.
Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können das Formular ausfüllen und per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de senden. Wer das Formular lieber per Post verschicken möchte, nutzt diese Adresse: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum.
Entscheidungen über Anträge und eventuelle Auszahlungen sind erst ab April 2023 möglich, da die Bundesländer noch bis Ende März 2023 entscheiden können, ob sie dem Härtefallfonds beitreten.
Hotline: Wo bekomme ich Hilfe beim Härtefallfonds?
Wer Fragen zum Härtefallfonds hat, kann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung "Härtefallfonds" kontaktieren. Diese sind von Monatg bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0800/7241634 zu erreichen. Die Anrufe sind kostenlos.
Übrigens: Man sollte sich schon früh darüber Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht, denn nicht jeder bekommt 2000 Euro Rente und wirklich sicher ist die Rente nicht mehr. Zum Beispiel mit einer privaten Altersvorsorge. Ein Konzept, das vom Staat bezuschusst werden könnte, wäre die Bürgerrente. Zudem kann die Rente aufgebessert werden.
Bei der Planung sollte bedacht werden, dass auch auf die Rente Steuern und Abgaben gezahlt werden müssen. Dafür müssen Rentner dann auch eine Steuererklärung abgeben.