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Erwerbsminderungsrente
Rente 2024: Diese neue Regel betrifft viele Rentner
Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, für den gibt es 2023 eine neue Regel. Diese soll Betroffenen den Weg in eine Beschäftigung erleichtern.
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Foto: Jan Woitas, picture alliance, dpa (Symbolbild) | Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, für den gibt es 2023 eine neue Regel. Diese soll Betroffenen den Weg in eine Beschäftigung erleichtern.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 09.06.2024 07:55 Uhr

Bei der Rente gibt es immer wieder Änderungen, zuletzt im Juli 2023. Und auch 2024 müssen sich Rentnerinnen und Rentner auf einige Neuerungen einstellen. So steigt zum Beispiel die Rente erneut an. Der Rententabelle können Versicherte entnehmen, wie sich das finanziell für sie auswirken könnte. Für Personen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, wird es 2024 zudem eine deutliche Erleichterung geben.

Erwerbsminderungsrente: Diese Änderung soll Betroffenen den Weg in eine Beschäftigung erleichtern

Für Personen die Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es 2024 eine deutliche Erleichterung. Betroffene sollen durch die neue Regelung besser in die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. In Paragraph 43 Absatz 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist ab 1. Januar 2024 geregelt, dass die Aufnahme bzw. die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit, "die über das der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegende zeitliche Leistungsvermögen hinausgeht" künftig als Eingliederungsversuch verstanden wird, wie das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.

So können Personen, die Erwerbsminderungsrente beziehen in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt testen. Durch die neue Regelung sollen Betroffene Rechtssicherheit bekommen, dass ein Eingliederungsversuch ihren bisherigen Rentenanspruch nicht gefährdet.

Laut BMAS entscheidet über die genaue Dauer des Eingliederungsversuches der jeweilige Rentenversicherungsträger - je nach Einzelfall und je nach Ermessen.

Die Deutsche Rentenversicherung sieht die neue Regelung positiv. Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, erklärt: "Die Entscheidung des Gesetzgebers, eine modellhaft bereits erprobte Praxis explizit im Gesetz zu regeln, wird von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich begrüßt. Für Rentenbeziehende wird mit der Regelung Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten. Mit der Regelung kann der Weg vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in eine Beschäftigung erleichtert werden. Dies trägt dazu bei, den Betroffenen die Teilhabe am Arbeitsleben und die Erzielung von Erwerbseinkommen zu ermöglichen sowie dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte zu sichern."

Bislang war es so, dass Betroffene ihren Rentenanspruch verlieren konnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnahmen oder diese ausweiteten, die über ihr Restleistungsvermögen, also wie viel sie täglich noch in der Lage waren zu arbeiten, hinausging. So war die probeweise Aufnahme oder zeitliche Ausweitung einer Arbeit wenig attraktiv, wie die Deutschen Rentenversicherung mitteilt.

Übrigens: Wer Erwerbsminderungsrente bezieht darf sich 2024 auch auf deutlich mehr Geld freuen.

Wann wird eine Erwerbsminderungsrente bezahlt?

Grundsätzlich können Personen Erwerbsminderungsrente erhalten, die bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllen. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit von mindestens sechs Stunden am Tag nicht mehr nachgehen kann.

Zudem unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann Betroffenen zugestanden werden, die täglich noch drei bis sechs Stunden arbeiten können. Die Rente soll dann das Einkommen aus einer noch möglichen Teilzeitbeschäftigung ergänzen. Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, der kann Anspruch auf volle Erwerbsminderung erhalten.

Dabei wird die Erwerbsminderungsrente nach Bewilligung nicht ein Leben lang bezahlt, sondern nur befristet. So wird in Abständen immer wieder geprüft, ob der Grund für die Erwerbsminderung nicht besteht oder eine (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist.

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet bewilligt. In Abständen wird geprüft, ob die der Rentenzahlung zugrundeliegende Erwerbsminderung noch besteht oder eine (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist.

Übrigens: Die Auszahlungstermine der Rente für 2024 stehen fest. Auch in diesem Jahr können Rentner wieder einige Zuschüsse beantragen. Besonders lohnend ist ein Zuschuss von bis zu 5000 Euro, der allerdings zeitich begrenzt ist. Wie viel Steuern Sie 2024 auf die Rente zahlen müssen, hängt unter anderem auch mit dem Grundfreibetrag zusammen.

 
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