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Rente
Doppelbesteuerung der Rente fällt weg: Welche Jahrgänge profitieren?
Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass die Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden soll. Wie der aktuelle Stand ist und welche Jahrgänge profitieren könnten.
Auch Rentner müssen teilweise eine Steuererklärung einreichen. Dabei hilft eine Bescheinigung der Rentenversicherung.jpeg       -  Die Doppelbesteuerung der Renten betrifft zahlreiche Jahrgänge. Ein Experte hat allerdings ausgerechnet, wer profitiert - und wer nicht. Wie der aktuelle Stand ist.
Foto: Hans Wiedl, dpa (Symbolbild) | Die Doppelbesteuerung der Renten betrifft zahlreiche Jahrgänge. Ein Experte hat allerdings ausgerechnet, wer profitiert - und wer nicht. Wie der aktuelle Stand ist.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 27.11.2024 06:12 Uhr

Die mögliche Doppelbesteuerung der Rente ist ein Thema, welches seit Jahren intensiv diskutiert wird. Bereits im Jahr 2002 musste die Besteuerung von Renten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Das Gericht entschied damals, dass die Steuerregeln für Renten angepasst werden müssen, da es sonst zu einer absehbaren verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten kommen könnte.

Vor dem Urteil von 2002 wurden Renten in Deutschland nach dem sogenannten Ertragsanteilsverfahren besteuert. Das bedeutete, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente als Einkommen versteuert wurde, wobei dieser Prozentsatz vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn abhing. Dieses System führte jedoch zu Ungerechtigkeiten und wurde als nicht zukunftsfähig angesehen, insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht erkannte diese Problematik und forderte daraufhin eine Neuregelung. Diese führte zur nachgelagerten Besteuerung.

Doppelbesteuerung der Rente: Das müssen Sie aktuell wissen

Tatsächlich klagen jedoch viele Rentner in Deutschland darüber, dass sie auch noch Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, obwohl sie schon während ihrer Erwerbstätigkeit Steuern auf ihre Rentenbeiträge gezahlt haben. Dies soll in den kommenden Jahren ein Ende haben. Seit 2023 wurde eine wesentliche Änderung eingeführt: die prozentuale Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wurde abgeschafft. Darüber hinaus sollte Besteuerungsanteil für Renten aus der Basisversorgung ab dem Jahr 2023 langsamer ansteigen, und zwar um jährlich nur noch einen halben statt einem Prozentpunkt. Diese Änderungen wurden mit dem Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt​.

Übrigens: Frauen, die sich ihr Leben lang um Haushalt und Familie gekümmert haben, können meist nur wenig Beiträge zahlen. Ihre Rente fällt meist niedriger aus. Um selbst 2000 Euro Rente zu erhalten müssen Sie schon heute ein entsprechend hohes Gehalt haben.

Rente 2024: Doppelbesteuerung - was ist das eigentlich?

Laut dem Portal finanztip.de geht es bei der Besteuerung der Rente im Prinzip um zwei Zahlen. Dem steuerfreien Rentenzufluss, also dem gesamten steuerfreien Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung. Und versteuerten Rentenbeiträgen, der Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen - also die Beiträge, die nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.

Sollte der steuerfreie Rententeil geringer sein, als die versteuerten Rentenbeiträge, spricht man von einer Doppelbesteuerung, da man auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge erneut Steuern zahlt. Die Regierung plant, dieses Problem durch die vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge anzugehen, was eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung darstellt.

Doch warum ist die Doppelbesteuerung in Deutschland ein so großes Problem? Ein wichtiger Punkt ist, dass in Deutschland ab dem Jahr 2005 schrittweise eine Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung erfolgte. Vorher wurden die Renteneinkünfte nur teilweise besteuert.

Ein bestimmter Prozentsatz der Rente war steuerfrei, während der verbleibende Teil der Rente steuerpflichtig war. Der steuerfreie Anteil der Rente richtete sich dabei nach dem Jahr des Rentenbeginns und je nach Rentenbeginn wurde ein bestimmter Prozentsatz der Rente als steuerfrei betrachtet. Der steuerfreie Anteil blieb dann während des gesamten Rentenbezugs gleich. Der steuerpflichtige Anteil hingegen wurde dann als zu versteuerndes Einkommen behandelt, wobei die üblichen Steuersätze- und Grenzen galten. 

Bei der nachgelagerten Besteuerung, die inzwischen gilt, werden die Renteneinkünfte hingegen erst im Ruhestand komplett besteuert, während der Erwerbstätigkeit können Rentenbeiträge aber steuermindernd abgesetzt werden. Die nachgelagerte Besteuerung und die Doppelbesteuerung stehen dadurch in direktem Zusammenhang, denn die Doppelbesteuerung tritt dann auf, wenn die Rentenbeiträge während der Erwerbstätigkeit schon einmal besteuert wurden und dann im Ruhestand noch einmal besteuert werden.

Die Maßnahmen seit 2023 zielen darauf ab, die Doppelbesteuerung zu vermeiden, indem die Rentenbeiträge vollständig absetzbar gemacht und der Anstieg des Besteuerungsanteils verlangsamt wird.

Doppelbesteuerung: Wer kann davon betroffen sein?

Der Bundesfinanzhof hat vier Gruppen ausgemacht, die am ehesten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Diese sind:

  • Rentner, die erst seit kurzer Zeit Rente bekommen (seit etwa 2005)

  • Frühere Selbstständige, die nicht von Arbeitgeberzuschüssen bei den Rentenversicherungsbeiträgen profitieren konnten

  • Ledige Senioren, die keine Hinterbliebenenrente erhalten

  • Männer, da sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben als Frauen

Wer sein Arbeitsleben lang ausschließlich Arbeitnehmer war, ist tendenziell eher nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Selbstständige könnte es eher treffen, da diese sich ihre Altersvorsorge selbst aufbauen mussten und keine Zuschüsse von einem Arbeitgeber bekommen haben.

Nach den zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ob das gelingt, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen. Insbesondere wurde ein Konzept zur Einführung eines zusätzlichen typisierten Rentenfreibetrags vorgeschlagen, dessen Höhe sich in Abhängigkeit vom Renteneintrittsjahr und dreier Parameter, die die Erwerbsbiografie des Steuerpflichtigen widerspiegeln, bemisst und der über einen festgelegten Zeitraum von Amts wegen von der Besteuerung freigestellt wird.

Seit 2023 zumindest können Erwerbstätige ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Dies wurde durch Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgeschlagen und im Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung beschlossen, den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils für Neurentner zu reduzieren. Seit 2023 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte ansteigen, was bedeutet, dass eine vollständige Besteuerung der Rente erst für Neurentner ab dem Jahr 2058 gelten wird.

Ende der Doppelbesteuerung - Rente zu 100 Prozent versteuert

Zuvor war mit einer Übergangsfrist bis ins Jahr 2040 gerechnet worden. Unter Experten wird bereits diskutiert, ob diese Übergangszeit bis ins Jahr 2060 gestreckt werden sollte. Ein Gesetz dazu gibt es allerdings noch nicht.

Der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente stieg von 2005 - in dem Jahr war der steuerpflichtige Rentenanteil bei 50 Prozent angesetzt - bis ins Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2005 kam Jahr für Jahr auf die Neurentner also eine Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils um zwei Prozent zu. Seit 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil laut der Deutschen Rentenversicherung pro Jahr nur noch um ein Prozent, womit man - bleibt es bei der Regelung mit der Frist bis ins Jahr 20240 in diesem Jahr bei einer 100-prozentigen Besteuerung angekommen wäre.

Ob diese Schritte ausreichen, steht allerdings noch zur Debatte. Dazu heißt es auf Seite 140 des Wachtsumschancengesetzes der Bundesregierung: "Zur vollständigen Vermeidung einer doppelten Besteuerung sowohl für zukünftige Rentenkohorten, aber auch zur Beseitigung von gegebenenfalls im Einzelfall bereits eingetretener doppelter Besteuerung in Bestandsrentenfällen sind weitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden."

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Würzburger Steuerexperte Dirk Kiesewetter stellten im November allerdings 2023 klar, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend sei. So würden „aus heutiger Sicht weitere gesetzgeberische Maßnahmen unumgänglich” erscheinen, erklärte Kiesewetter in seiner schriftlichen Stellungnahme. Der BdSt forderte, mit dem auch von der Bundesregierung geplanten langsameren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits rückwirkend ab 2015 zu beginnen.

Hinzu kommt, dass das Wachstumschancengesetz im Bundesrat noch gar keine Zustimmung gefunden hat. Derzeit (Stand Februar 2024) ist noch fraglich, ob die Regelungen betreffende der Doppelbesteuerung überhaupt verabschiedet werden. Tatsächlich hat der Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 eine abgespeckte Version des Wachstumschancengesetzes angenommen. Dieses soll am 22. März im Bundestag abgestimmt werden und die Länder müssen dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Fest steht allerdings schon jetzt: Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz enthält keine direkten Änderungen oder spezifische Maßnahmen zur Adressierung der Doppelbesteuerung von Renten. Das bedeutet, dass in diesem Dokument keine neuen Regelungen oder Anpassungen vorgestellt werden, die sich unmittelbar auf die Problematik der Doppelbesteuerung der Rente auswirken. Allerdings wurde der zeitliche Übergang zur vollen Rentenbesteuerung auch hier bis ins Jahr 2058 gestreckt. Wie bereits mehrere Experten mutmaßen, könnte dies dazu führen, dass die Doppelbesteuerung der Rente in einem gesonderten Gesetz noch einmal angegangen werden muss. 

Rente 2024: Aus für Doppelbesteuerung - Welche Jahrgänge profitieren

Für die Süddeutsche Zeitung hat Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe eine Fallstudie durchgeführt, welche die Steuervorteile der einzelnen Jahrgänge aufzeigt. Weil die jährliche Steigerung der Besteuerung zwischen 2040 und 2060 wie eingangs erwähnt noch nicht feststeht, hat er sich bei seinen Berechnungen einer geschätzten Steigerungsrate von 0,5 Prozent pro Jahr bedient.

Unter diesen Voraussetzungen profitieren von der Übergangszeit die Jahrgänge 1975 bis 1980 am meisten. Menschen, die im Jahr 1975 geboren wurden, können bei einem Durchschnittseinkommen mit einem Steuervorteil von 12.482 Euro und bei einem Spitzeneinkommen mit 23.522 Euro rechnen. Für den Jahrgang 1980 verhält es sich mit 9952 Euro (Durchschnittseinkommen) und 18.819 Euro (Spitzeneinkommen) Steuervorteil ähnlich. Am wenigsten profitieren die Jahrgänge 1960 und 1990. Sie haben bei Durchschnittseinkommen einen Steuervorteil von 1538 Euro (1960er) und 2800 Euro (1990er) beziehungsweise bei Spitzeneinkommen 2937 Euro (1960) und 5259 Euro (1990).

Die Süddeutsche Zeitung weist in ihrem Bericht allerdings darauf hin, dass man genau genommen nicht von einem "Steuervorteil" sprechen könne. Denn durch die Berechnung erfahren Steuerzahler jetzt nur, was sie ohne Eingreifen des Bundesfinanzhofs zu viel an den Staat bezahlt hätten.

Doppelbesteuerung sorgte erneut für Unruhe im Bundestag - Reichen die Maßnahmen aus?

Obwohl bereits viel über das Thema Doppelbesteuerung geschrieben wurde und das Thema seit Jahren in der Politik diskutiert wird, ist noch keine Einigung bei diesem Streitthema in Sicht.

Ein neuer Gesetzentwurf sieht laut eines Berichts der Wirtschaftswoche aus dem August 2023 vor, dass Rentner noch stärker steuerlich entlastet werden sollen als bisher geplant. Dies könnte auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und Kunden mit Basisrenten (auch Rüruprenten genannt) betreffen. Es sei festgestellt worden, dass die bisher geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um alle heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner wirksam vor einer Doppelbesteuerung zu schützen. Wie genau die neu angekündigte dritte Maßnahme aussehen soll, ist allerdings noch nicht bekannt.

Laut der Wirtschaftswoche, sei im Juni 2023 auf der Tagesordnung des Bundestag-Finanzauschusses auf Antrag der CDU zudem der Punkt "Gutachten zur Übergangsregelung zur Doppelbesteuerung von Renten nach dem AltEinkG im Auftrag des BMF" aufgetaucht. In der Sitzung am 21. Juni sei das Thema aber aufgrund fehlender Zeit jedoch auf die nächste Sitzung verschoben worden. 

Worum es in dem Gutachten geht, ist derzeit noch unklar. Wie die WiWo schreibt, sei es Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) gewesen, die das Gutachten erstmals bei einer Verbandstagung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) am 12. Juni erwähnte. Man wolle „in diesem Jahr noch an den weiteren hierfür nötigen steuerlichen Stellschrauben drehen und Anpassungen umsetzen, unter anderem auch [den] im Koalitionsvertrag vereinbarten, langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils". Es gehe darum, „wie man auf der Ertragssteuerseite, im Falle dass dann der Rentenbezug eingetreten ist, hier gucken muss, dass wir die doppelte Besteuerung oder die Gefahr der Doppelbesteuerung vermeiden können."

Dies solle mit einem Stück weit automatisierten Verfahren geschehen. Das Gutachten – so die Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen – „ist im Hause und ist gerade ausgewertet worden und wir werden damit auch den zweiten Teil dieses Bausteins machen."  Weder der genaue Inhalt des Gutachtens, noch die Auswirkungen auf die Besteuerung der Rente sind jedoch bekannt.

Experten raten Rentnern derzeit dazu, alle Steuerbescheide sorgfältig aufzubewahren. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung könnte so eine mögliche verfassungswidrige Doppelbesteuerung nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung der Steuerbescheide dient somit als wichtige Dokumentation, die Rentnern helfen kann, ihre Rechte in Bezug auf eine faire Besteuerung ihrer Renten zu verteidigen.

Was die eigene Rente angeht, sollte man sich schon früh darum kümmern, ob das Geld im Alter reicht. Das lässt sich nachprüfen. Eine private Altersvorsorge kann den Wohlstand im Alter sichern. Denkbar wäre das Konzept der sogenannten Bürgerrente.

Sollte das Geld trotzdem nicht reichen, können diverse Zuschüsse beantragt werden. Derzeit gibt es auch einen Härtefallfonds. Auch mit dem Rentenausweis kann Geld gespart werden. Außerdem können Rentner, die fit sind, 100 Euro Zuschlag pro Monat zur Rente bekommen.

Alle Personen, die die gewöhnliche Altersrente beziehen, können sich freuen, denn die Rente steigt 2023. In der Tabelle können Sie nachlesen, was das für Sie bedeutet.

Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen, denen Sie nicht glauben sollten. Zum Beispiel, dass die Rente automatisch ausbezahlt wird. Das ist nicht der Fall, denn die Rente muss immer beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.

Außerdem sollten Sie als Rentner beachten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

 
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