Wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist, denken einige Versicherte darüber nach, ob sie ihre Rente nicht lieber im Ausland verbringen wollen. In diesen Fällen gibt es einiges zu beachten, kann sich aber zum Beispiel finanziell lohnen, wenn das ausgewählte Land - wie etwa Thailand - günstige Lebenshaltungskosten aufweist. Senioren zieht es aber oftmals gar nicht in die weite Ferne, sondern nur ins benachbarte Ausland. So bietet sich beispielsweise Österreich für den Ruhestand an. Aber wie wird die deutsche Rente dann eigentlich versteuert? Alle Informationen dazu, haben wir für Sie zusammengefasst.
Rente im Ausland: Was ist zu beachten?
Laut der Deutschen Lohnsteuerhilfe sind deutsche Rentnerinnen und Rentner, die auswandern, hierzulande „beschränkt steuerpflichtig“. Dadurch können sich allerdings Nachteile ergeben, da ihnen im Ausland kein steuerfreier Grundfreibetrag mehr zusteht. In diesem Fall muss der zu versteuernde Teil der Rente komplett versteuert werden und so werden auch auf kleine Renten Steuern fällig. In Deutschland hingegen dürfen 2024 alleinstehende Personen 11.604 Euro jährlich steuerfrei einnehmen. Wer einen Ehe- oder Lebenspartner hat, dem steht das Doppelte zu.
Auslandsrentner haben unter bestimmten Voraussetzungen allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen, wie die Deutsche Lohnsteuerhilfe mitteilt. Wird diesem stattgegeben, behandelt das Finanzamt Betroffene genau so, als würden sie in Deutschland leben und gesteht ihnen den Grundfreibetrag zu.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Einkommen des Auslandsrentners zu 90 Prozent in Deutschland besteuert wird und es daneben nur kleine Einkünfte gibt. Oder die Einkünfte des Rentners aus dem Ausland, die nicht in Deutschland versteuert werden, liegen nicht über dem Grundfreibetrag. Dann sollten Nachweise erbracht werden, wie viele Einnahmen Betroffene außerhalb Deutschlands beziehen.
Wichtig zu wissen: Liegt das Land, das für den Ruhestand gewählt wurde, außerhalb der EU, gelten andere Bestimmungen. Das Bundesfinanzministerium hat Nicht-EU-Staaten in Ländergruppen eingeteilt, für die jeweils der Grundfreibetrag angepasst wurde, da das Finanzamt annimmt, dass andere Staaten ein anderes Einkommensniveau und somit auch andere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland aufweisen. Wie stark der Grundfreibetrag gekürzt werden kann, ist im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des Finanzministeriumsentnehmen geregelt.
Deutsche Rente in Österreich: Wo muss ich meine Rente versteuern?
Deutschland hat mit rund 40 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, damit Rentnerinnen und Rentner, die sich im Ruhestand entscheiden, woanders zu leben, nicht doppelt Steuern zahlen müssen. In diesem Abkommen ist geregelt, ob Deutschland oder das Land der Wahl die Steuer auf die Rente erhebt.
Wer eine gesetzliche Altersrente aus Deutschland bezieht, aber nach Österreich ausgewandert ist, der muss laut DBA die Rente in Deutschland versteuern. Betroffene müssen ihre Steuererklärung daher an das Finanzamt Neubrandenburg schicken. Dieses ist das zentrale Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.
Zwar wird in Österreich das gesamte Welteinkommen einer Person nach österreichischem Steuerrecht versteuert, wenn es dort seinen Wohnsitz und den „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ hat, wie das österreichische Bundesministerium Finanzen mitteilt - durch das DBA ist die deutsche Rente in Österreich jedoch von der Steuer befreit. Allerdings berücksichtigt Österreich die Summe der gesamten Einkommen, also inländische wie ausländische, um die Höhe des Steuersatzes zu ermitteln. Damit werden alle anderen Einkommen, die in Österreich zu versteuern sind, versteuert. Das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.
Übrigens: Es müssen unter Umständen also auch Auslandsrentner eine Steuererklärung abgeben. Es gibt ein paar Tipps, mit denen Betroffene dabei viel Geld sparen können. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Personen, die eine deutsche Rente im Ausland beziehen, oftmals eine Lebensbescheinigung vorweisen müssen.