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Bürgergeld
Bürgergeld und Rente: Wann bekommen auch Rentner Bürgergeld?
Bürgergeld kann grundsätzlich nur beziehen, wer erwerbsfähig und unter 67 Jahre alt ist. Dennoch gibt es für Rentner beim Bürgergeld Ausnahmen. Welche Sonderregeln gelten.
Rentner       -  Bei der Rente und dem Bürgergeld gelten im Einzelfall Ausnahmen.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild) | Bei der Rente und dem Bürgergeld gelten im Einzelfall Ausnahmen.
David Holzapfel
 |  aktualisiert: 01.07.2024 07:56 Uhr

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung für hilfsbedürftige und erwerbsfähige Personen, die zudem das Alter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben. Eigentlich sind Rente und Bürgergeld nicht kombinierbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, die einen Überblick ermöglichen.

Bürgergeld und Rente: Wird die Regelaltersrente beim Bürgergeld berücksichtigt?

Wer eine Regelaltersrente bezieht, hat laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keinen Anspruch auf Bürgergeld. Dies liegt daran, dass die Regelaltersrente nicht vorzeitig, auch nicht mit Abzügen, in Anspruch genommen werden kann.

Bürgergeld und Rente: Kann man Bürgergeld bei einer vorgezogenen Altersrente beziehen?

Wenn eine Person eine vorgezogene Altersrente bezieht, die jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann sie Sozialhilfe beantragen, so das Ministerium. Das zuständige örtliche Sozialamt berät in solchen Fällen individuell.

Bürgergeld und Rente: Was passiert bei anderen Formen der Rente?

Grundsätzlich gelten alle anderen Renten als Einkommen und müssen beim Bürgergeld berücksichtigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz: Sie wird bei der Ermittlung des Bürgergeldes nicht als Einkommen angerechnet.
  • Rente oder Beihilfe nach dem Bundesentschädigungsgesetz: Sie wird demnach "bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht berücksichtigt". Aber Vorsicht: Wenn die Rente denn gesetzlichen Bedarf des Rentners übersteigt, wird der übersteigende Teil beim Bürgergeld für den Partner oder auch für die Kinder des Rentners berücksichtigt
  • Auch eine Witwenrente oder Waisenrente kann laut dem Verein für soziales Leben neben dem Anspruch auf Bürgergeld bezogen werden
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie wird demnach bei der Ermittlung des Bürgergeldes ebenfalls nicht berücksichtigt, wenn täglich noch mehr als drei Stunden gearbeitet werden können

Bürgergeld und Rente: Kann man das Bürgergeld bei einer Betriebsrente beziehen?

Eine betriebliche Altersvorsorge bleibt bei der Berücksichtigung von Vermögen "außer Betracht", heißt es vonseiten des Ministeriums. Der Grund: Ein Zugriff ist hier vor Eintritt des Versorgungsfalls grundsätzlich ausgeschlossen.

Bürgergeld und Rente wegen voller Erwerbsminderung: Besteht Anspruch?

Bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Bürgergeld, da keine Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Wenn jedoch die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann beispielsweise Grundsicherung im Alter beantragt werden. Wenn die Erwerbsminderung jedoch nur "auf Zeit" besteht, kann laut Haufe ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Übrigens: Wer Bürgergeld beziehen will und einen Minijob hat, muss bestimmte Regeln beachten.

 
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