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Rente
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung: Welche Grenze gilt 2025?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ändert sich regelmäßig und steigt auch 2025 wieder. Wie hoch die Grenze ist, lesen Sie im Artikel.
Alterseinkünfte.jpeg       -  Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung wird jedes Jahr angepasst.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild) | Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung wird jedes Jahr angepasst.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 26.03.2025 12:53 Uhr

Bei der Rente gibt es immer wieder Neuerungen und Änderungen. Bereits 2023 und 2024 ist die Rente gestiegen und wahrscheinlich dürfen sich Rentnerinnen und Rentner auch 2025 auf eine Erhöhung freuen. Außerdem steigt auch der Grundfreibetrag 2025 an. Bis zu diesem Betrag müssen Rentner keine Steuern zahlen. Allerdings wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigen. Wie hoch diese 2025 ausfällt.

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Was ist das?

Der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge ist die Beitragsbemessungsgrenze der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Wer mehr als diese Grenze verdient, muss dafür keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung des Vorjahres für das nächste Jahr fortgeschrieben, wie die DRV mitteilt. Die Grundlage für die Rechengrößen im Jahr 2025 ist demnach das endgültige Durchschnittseinkommen aus dem Jahr 2023.

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Wie hoch ist die Grenze 2025?

Die Lohnentwicklung ist für die Berechnung der Sozialversicherungsgrößen entscheidend. Die Löhne stiegen im Jahr 2023 im gesamten Bundesgebiet um 6,44 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt. Demnach erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 2025 auf 8050 Euro monatlich. 2024 lag die Grenze noch bei 7550 Euro.

Übrigens: Rentner müssen 2025 etwas mehr Steuern auf ihre Rente zahlen. Wichtig ist außerdem, dass sie nicht vergessen, eine Steuererklärung zu machen. Mit einigen Tipps können Senioren dabei Geld sparen.

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: Wie hoch ist die Grenze 2025?

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge auf 5512,50 Euro im Monat. 2024 waren es 5175 Euro monatlich. Eine Änderung bei der Krankenversicherung führt außerdem dazu, dass Rentner künftig weniger Geld in der Tasche haben.

Übrigens: Die Auszahlungstermine der Rente für das Jahr 2025 stehen bereits fest. Wem die Rente nicht reicht oder wer auch im Ruhestand gerne noch beruflich aktiv sein möchte, der kann weiterhin arbeiten. Bei der Erwerbsminderungsrente ist allerdings Vorsicht vor der Hinzuverdienstgrenze geboten.

 
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