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Rente
Ausgleichszahlungen bei der Rente: Wie kann man Abschläge ausgleichen?
Versicherte, die früher in Rente gehen möchten, müssen mit Abschlägen rechnen. Mit Sonderzahlungen können die Verluste abgepuffert werden. Aber wie geht das?
Euro in einer Geldbörse.jpeg       -  Um bei einem frühzeitigen Renteneintritt Abschläge auszugleichen, sind Sonderzahlungen möglich.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Um bei einem frühzeitigen Renteneintritt Abschläge auszugleichen, sind Sonderzahlungen möglich.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 18.09.2024 06:51 Uhr

Für jede und jeden Versicherten in Deutschland ist das Renteneintrittsalter genau geregelt. Dabei kommt es neben dem Geburtsjahr auch auf die gesammelten Beitragsjahre an. Wem das zu lange dauert, der hat die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Allerdings müssen Seniorinnen und Senioren dann mit Einbußen rechnen. Vermeiden kann man das mit Ausgleichszahlungen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.

Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen: Welche Voraussetzungen sind nötig?

Früher in Rente gehen, können nur Versicherte, die eine Altersrente für langjährige Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte müssen mindestens 35 Beitragsjahre erfüllt sein. Wer eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen will, also 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann nicht früher in Rente gehen, da diese Personengruppe regulär bereits zwei Jahre früher den Ruhestand antreten darf, nachdem sie so lange gearbeitet hat.

Für jeden Monat, den Versicherte vor dem eigentlichen Rentenbeginn aus dem Berufsleben ausscheiden, werden 0,3 Prozent ihrer Rente abgezogen. Maximal sind es 14,4 Prozent. Wer das nicht hinnehmen möchte, kann mit Sonderzahlungen gegensteuern. Ab einem Alter von 50 Jahren können die Verluste ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Voraussetzung ist, dass Versicherte gegenüber der Rentenversicherung eine Erklärung abgeben, voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu wollen. Die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente, wie zum Beispiel die 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten müssen bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn erfüllt werden können.

Übrigens: Bei bestimmten Krankheiten gibt es auch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Außerdem gibt es noch ein Schlupfloch bei der Rente, um früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen: Wie geht das?

Wie bereits erwähnt, muss bei der Rentenversicherung eine Erklärung abgegeben werden, früher in den Ruhestand gehen zu wollen. Versicherte müssen in diesem Zug laut Deutscher Rentenversicherung einen Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung (V0210) stellen.

Daraufhin teilt die Rentenversicherung Folgendes mit:

  • die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn,

  • die Höhe der Rentenminderung aufgrund der Abschläge

  • die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte

Versicherte sollten sich aber in jedem Fall zunächst vom jeweiligen Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen, ob und in welchem Umfang sich Sonderzahlungen lohnen.

Übrigens: Wir haben ausgerechnet, wann die Jahrgänge 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964, 1965, 1966, 1968, 1969 und 1970 genau in Rente gehen können.

 
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