Wenn ältere Menschen länger arbeiten, als sie eigentlich müssten, sollen sie dafür 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Das will zumindest die CDU und vermerkte dies auch in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm.
Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat einen entsprechenden Vorschlag für die sogenannte "Aktivrente" vorgelegt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Ein entsprechendes Rechtsgutachten, das Linnemann vorlegte, untermauert den Vorschlag.
Personen, die das Rentenalter erreicht haben, aber weiterarbeiten, sollen also bis zu 2000 Euro steuerfrei im Monat dazuverdienen können. "Lasst uns das einfach mal zwei Jahre ausprobieren", sagt Linnemann zu dem Vorschlag. Die CDU sei bereit, das sofort umzusetzen. Und auch im nächsten Wahlprogramm soll die "Aktivrente" enthalten sein.
Aktivrente soll gegen Fachkräftemangel helfen
Ein Grund, der laut dem CDU-Generalsekretär für die "Aktivrente" spricht, soll der zunehmende Fachkräftemangel sein. Viele Menschen in Deutschland wollten laut Umfragen freiwillig länger arbeiten, wenn es Steuervergünstigungen gäbe.
Wie die dpa berichtet, habe der Augsburger Steuerrechtler Gregor Kirchhof im Auftrag der Partei den Vorschlag untersucht. "Dieser Vorschlag führt im Alter zu einer Vereinfachung des Steuerrechts", sagte Kirchhof dazu. Derzeit würden bereits höhere Steuersätze anfallen, wenn neben dem Rentenbezug gearbeitet würde.
Aktivrente: Das sagen Kritiker zum Vorschlag der CDU
Kritik zum Vorschlag der CDU kommt allerdings aus Reihen der SPD, FDP und der Linken. Linken-Fraktionschef Bartsch warnt im „Tagesspiegel“ davor, dass die Idee der „Aktivrente“ die Menschen daran gewöhnen könne, bis zum Tod zu arbeiten. Auch der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Julius Cronenberg sieht den Vorschlag nicht so locker. Er meint, dass das Steuerrecht verkompliziert würde. Außerdem sei er nicht für alle Berufsgruppen gleichermaßen zugänglich.
Auch die SPD lehnt den Vorschlag der CDU ab. "Wer beispielsweise auf dem Bau oder in der Pflege schwere körperliche Arbeit geleistet hat und deswegen im Alter nicht mehr arbeiten kann, würde doppelt benachteiligt: durch Abschläge wegen eines früheren Renteneintritts, und weil Erwerbsfähige durch die Steuerfreiheit bevorzugt würden", sagte deren Mitglied im Finanzausschuss Michael Schrodi der dpa.
Übrigens: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei Altersrenten. Außerdem gibt es noch einige andere Dinge, die sich in diesem Jahr bei der Rente geändert haben. Bei der Rente wegen Todes gibt es nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze. Dazu zählen neben der Witwenrente, auch die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Bei der Witwenrente gibt es seit Juli auch einige Neuerungen. Bei der Erwerbsminderungsrente soll es 2024 zudem einige Verbesserungen geben.