Wer pflegebedürftig ist, bekommt hierzulande Unterstützung - auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann Pflegegeld. Aber wie ist die Situation, wenn man Pflegegeld bekommt und gleichzeitig Rente bezieht? Zählt dann das Pflegegeld als Einkommen? Alle Informationen finden Sie im Artikel.
Pflegegeld und Rente: Wer bekommt es?
Grundsätzlich wird das Pflegegeld immer an die pflegebedürftige Person gezahlt, wie das Pflegeportal pflege.de erklärt und zwar auch dann, wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt. Diese Leistung steht ausschließlich dem Versicherten zu.
Allerdings darf die pflegebedürftige Person entscheiden, was sie mit dem Pflegegeld macht und kann frei verfügen, ob sie das Geld pflegenden Angehörigen oder Freunden für ihr Engagement überlässt.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Pflegepersonen als gesetzliche Betreuer eingesetzt wurden oder andere Vollmachten haben, die sie dazu berechtigen direkt über das Pflegegeld zu verfügen.
Gut zu wissen: Die Pflege kann bei der Rente noch anderweitig angerechnet werden.
Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente?
Ob das Pflegegeld als Einkommen zur Rente zählt, hängt davon ab, ob man die pflegebedürftige Person ist oder die pflegende Person ist. Bei Letzterer gibt es außerdem auch noch Unterscheidungen.
Wer pflegebedürftig ist und Pflegegeld erhält, für den gilt das Geld laut pflege.de als Sozialleistung und zählt daher nicht als Einkommen. Daher hat das Pflegegeld keinen Einfluss auf die Rente und so können weder Rentenansprüche erworben werden, noch gilt es als Hinzuverdienst zur Rente. Es sollte zudem beachtet werden, dass die Hinzuverdienstgrenze seit 2023 weggefallen ist, sodass Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne, dass sie Abzüge bei der Rente fürchten müssen.
Wenn eine pflegebedürftige Person einem pflegenden Angehörigen das Pflegegeld als Anerkennung für das Engagement überlässt, dann gilt diese Zahlung nicht als Einkommen und muss auch nicht versteuert werden. Daher erhöht das Pflegegeld auch keine Rentenansprüche und wird nicht als Hinzuverdienst zur Rente gewertet.
Bei der pflegenden Person gibt es allerdings eine Ausnahme, wenn diese keine persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen hat. Wenn sie Pflegegeld erhält, dann erfüllt sie keine "sittliche Pflicht", sondern sie handelt pflege.de zufolge aus finanziellen Motiven, sodass das Geld als Einkommen gewertet wird.
Übrigens: Wer im Pflegeheim lebt, darf dort nur ein sogenanntes Schonvermögen besitzen. Es gibt aber einen Trick mit dem Rentner mehr aus ihrem Pflegebudget rausholen können.