Die Temperaturen steigen und die Lust auf den Urlaub gleich mit. Die Reise ist bereits gebucht, doch unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass die lang ersehnten Pläne scheitern. Wer eine Reise stornieren muss, sollte dabei einiges beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten für eine Stornierung im Überblick.
Reise stornieren: Wie hoch sind die Kosten?
Wie hoch die Kosten bei der Stornierungeiner Reise ausfallen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Die Kosten der Stornierung legt der Reiseanbieter fest, es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Es lohnt also immer ein Blick in die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Laut der Verbraucherzentrale gilt: Je näher eine Reise rückt, desto teurer wird das Stornieren.
Laut "europ assistance", einem Anbieter von Reiseversicherungen, gelten in etwa folgende durchschnittliche Storno-Kosten für Reisen:
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 Prozent der Gesamtreisekosten
- Bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30 Prozent der Gesamtreisekosten
- Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 35 Prozent der Gesamtreisekosten
- Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 45 Prozent der Gesamtreisekosten
- Bis 6 Tage vor Reiseantritt: 55 Prozent der Gesamtreisekosten
- Spätere Stornierung: 75 bis 90 Prozent der Gesamtreisekosten
Gibt es die Möglichkeit, eine Reise kostenfrei stornieren zu können?
Ob man eine Reise kostenfrei stornieren kann, hängt maßgeblich vom Grund der Stornierung ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt dazu mit: Liegt im Urlaubsgebiet eine Gefahrensituation vor, die die Reise "erheblich gefährdet oder beeinträchtigt", kann sie kostenlos storniert werden. Dies gelte aber nur für Pauschalreisen. Wer ein Ferienhaus, Hotel oder einen Flug separat gebucht hat, erhält möglicherweise kein Geld oder nur einen geringen Betrag zurück.
Eine Gefahrensituation liegt laut Verbraucherzentrale zum Beispiel aus diesen Gründen vor:
- Naturkatastrophen im oder in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes; etwa Vulkanausbrüche, Lawinenabgänge, Waldbrände oder Erdbeben
- Kriege und flächendeckende politische Unruhen. Einzelne Terroranschläge zählen demnach nicht dazu
- Schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten, inklusive Quarantänen am Urlaubsort und aktuellen Reisewarnungen
Nähere Informationen dazu gibt immer auch das Auswärtige Amt.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht und kann sie nicht antreten: Was tun?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat und diese nicht antreten kann, muss oft mit hohen Storno-Kosten rechnen. Laut der Verbraucherzentrale gibt es aber auch eine andere Möglichkeit. Demnach könne man seine Reise vor Beginn auch auf eine andere Person übertragen. Dies ist gesetzlich in § 651e BGB verankert.
Typische Merkmale für eine Pauschalreise sind meist, dass ein Verbund aus Flug, Hotel und eventuell einem Mietwagen gebucht wurde. Aber Achtung: Wer eine Pauschalreise übertragen möchte, muss dies laut Verbraucherzentrale mindestens sieben Tage vor Reisebeginn mitteilen. Der Reiseveranstalter kann der Übertragung auch untere bestimmten Voraussetzungen widersprechen. Etwa, wenn dem neuen Reisenden ein Visum oder Tropenimpfungen fehlen.
Hilft eine Reise-Rücktrittskostenversicherung bei einer Stornierung?
Für Storno-Kosten tritt eine Reise-Rücktrittskostenversicherung laut Verbraucherzentrale nicht ein. Sie greift demnach nur, wenn der Betroffene etwa wegen einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Angehörigen an der Reise gehindert ist.
Übrigens: Auch für wenig Geld kann man gut in den Urlaub fahren - man muss nur wissen, wie.