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Gersthofen
Hotel soll zu Asylheim werden: Steht das Projekt auf der Kippe?
Im Hotelgebäude im Güterverkehrszentrum sollen Flüchtlinge untergebracht werden. Nach Auskunft eines Insiders könnte es ein Hindernis geben, der Betreiber beschwichtigt.
Select Hotel, Neubau, im GVZ Augsburg.jpeg       -  Seit rund einem Jahr hat das Hotel im Güterverkehrszentrum Augsburg geöffnet, nun soll es in eine Asylunterkunft für bis zu 440 Männer umgewandelt werden.
Foto: Silvio Wyszengrad | Seit rund einem Jahr hat das Hotel im Güterverkehrszentrum Augsburg geöffnet, nun soll es in eine Asylunterkunft für bis zu 440 Männer umgewandelt werden.
Jan Kandzora
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:30 Uhr

Es ist ein Projekt, das hohe Wellen schlägt: Ab dem 24. September sollen im Hotelkomplex im Güterverkehrszentrum keine Zimmer mehr an herkömmliche Hotelgäste vergeben werden, der Landkreis Augsburg möchte dort stattdessen Flüchtlinge unterbringen. Erst Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte die Unterkunft eröffnet, jetzt ist vorerst wieder Schluss. Wie der Betreiber Novum Hospitality unserer Redaktion mitteilte, habe man mit dem Landratsamt Augsburg einen Beherbergungsvertrag für zunächst sechs Monate abgeschlossen. Nun allerdings sagt ein mit dem Bau des Gebäudes befasster Unternehmer, dass das Vorhaben möglicherweise nicht so einfach umgesetzt werden könne. Stimmt das?

Josef Eser ist jemand, der sich auskennt mit dem Hotel und seinen Modalitäten. Mit seiner Firma war er als Projektentwickler für den Bau des Komplexes zuständig, der an die Novum-Hospitality-Hotelkette vermietet wurde. Eser zufolge beinhaltet der Pachtvertrag eine Klausel, die eine Untervermietung ausschließt, sofern der Eigentümer nicht ausdrücklich zustimmt. 

Hotel im Güterverkehrszentrum Augsburg soll Asylheim werden

Ob diese Klausel tatsächlich so existiert und wie sie zu interpretieren wäre, ist nur schwer herauszufinden. Der Eigentümer ist nach Informationen unserer Redaktion ein Geschäftsmann aus dem Iran, dem in seinem Heimatland, aber auch in der Türkei und Deutschland zahlreiche Unternehmen gehören, darunter mehrheitlich auch die "Hotel GVZ Augsburg Projekt GmbH & Co. KG" - eine Projektgesellschaft, gegründet für die "Realisierung eines Hotelprojektes im Güterverkehrszentrum (GVZ) Augsburg". Laut Handelsregister gehört die Firma zu rund 95 Prozent einer Firma des iranischen Geschäftsmannes, die anderen fünf Prozent gehören Josef Eser, der also am Projekt weiterhin nah dran ist - und bestreitet, dass der Eigentümer der geplanten Anmietung des Landratsamtes zugestimmt habe. Er selbst hoffe, dass das Hotel weiter so genutzt wird, wie es ursprünglich geplant war, sagt Eser. Der Geschäftsmann aus dem Iran selbst war für eine Anfrage zunächst nicht zu erreichen. 

Sollte sich die Information bewahrheiten, wirft sie zugleich eine ganze Reihe von Fragen auf, etwa jene, ob die geplante Anmietung durch das Landratsamt rechtlich gesehen eine Untervermietung darstellt. Die Behörde pocht nun auf eine schnelle Klärung der Lage. Es sei dem Landratsamt Augsburg "nicht bekannt, dass sein Vertragspartner für den Beherbergungsvertrag eine gesonderte Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt", heißt es auf Anfrage. Man habe daher sowohl den Vertragspartner, also Novum Hospitality, als auch den Grundstückseigentümer "dazu aufgefordert, zeitnah eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben, die Klarheit in die Thematik bringt". Man gehe davon aus, dass die Antworten beider Parteien gegen Mitte der Woche vorliegen.

Klar ist: Die Zeit drängt, schon Ende der Woche soll der Betrieb stillgelegt werden. Bis Ende des Jahres könnten bis zu 440 männliche Flüchtlinge einziehen, im Gebäude soll zuvor noch vieles umgebaut und an die Standards der Flüchtlingsunterbringungen angepasst werden. 220 Zimmer umfasst der Hotelkomplex im Güterverkehrszentrum, der als Baustein für das Industriegebiet galt und auf Gersthofer Flur steht. 

Nach Angaben der Hotelkette selbst ist die Situation allerdings geklärt. Es liege demnach weder eine Umwidmung noch eine Anmietung vor. "Der Betreiber des Select Hotel Augsburg hat im Rahmen seines üblichen Hotelbetriebes einen Vertrag zur kurzfristigen und temporären Beherbergung von Gästen geschlossen", heißt es. Diesem Vertrag müsse der Eigentümer nicht zustimmen, so ein Unternehmenssprecher.

 
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