
Eine ICE-Fahrkarte für eine Bahnreise von Augsburg nach Berlin zum halben Preis? Ein wahres Schnäppchen also. Aber Vorsicht: Tickets, die nur die Hälfte dessen kosten, was auf der Fahrkarte ausgedruckt ist, stammen in der Regel aus betrügerischen Quellen. Vor allem in Kleinanzeigen auf Internet-Plattformen werden solche supergünstigen Tickets angeboten. Wer sie kauft, kann böse hereinfallen, wenn der Trick aufkommt. Die Deutsche Bahn ist seit Jahren mit einer Flut derartiger Online-Betrügereien konfrontiert. Allein im Jahr 2021 registrierte das Unternehmen 28.000 solcher Verdachtsfälle. Bis Polizei und Justiz solche Machenschaften aufarbeiten, dauert es freilich. Die für die Bahn zuständige Bundespolizei hat inzwischen eigene Ermittlungsgruppen gegründet, die sich nur mit dem Online-Betrug beschäftigten. Häufig erfolgreich, wie ein Fall zeigt, der jetzt in Augsburg vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Beate Christ abgeurteilt wurde.
Angeklagt des Computerbetrugs ist ein 39 Jahre alter, in Lagos in Nigeria geborener Mann, der seit 2015 in Deutschland lebt. Von seinem Handy aus soll er zwischen Januar und November 2020 insgesamt 244 Online-Tickets im Wert von knapp 11.000 Euro bestellt haben, von denen er 64 selbst für Fahrten innerhalb Deutschlands nutzte, die anderen an diverse Kunden meist zum halben Preis weiter verkaufte. Er wurde, nachdem er zwischenzeitlich in seine afrikanische Heimat und dann in die USA geflogen war, im August 2022 bei der Wiedereinreise per Haftbefehl festgenommen. Dass Ticket-Betrüger erst relativ spät ermittelt werden, liegt auch an den rechtlichen Gegebenheiten bei der Kreditkartenzahlung. Denn betrügerisch abgebuchte Beträge können noch bis ein Jahr später durch den Kreditkarteninhaber wieder rückgängig gemacht werden. Also muss die Bahn diesen Zeitraum abwarten, ehe sie die Bundespolizei mit den Nachforschungen beauftragt.
Prozess in Augsburg: Betrug mit Bahn-Tickets vor Gericht
Der Fall des Augsburger Angeklagten war Teil eines großen Ermittlungskomplexes, den die Fahndungsabteilung der Münchner Bahnpolizei bearbeitete. Dabei ging es um fünf Beschuldigte und 15.000 Online-Tickets mit einem Schaden von über einer halben Million Euro. Der Haupttäter ist bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Traunstein zu einer Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Eine Münchner Fahndungsbeamtin im Zeugenstand sagte nun im Prozess gegen den Augsburger, dieser sei zwar in den Gesamtkomplex involviert gewesen, habe aber, wie die übrigen Täter auch, eigenständig gehandelt. Die Ermittlungen seien sehr aufwendig gewesen, die Fahnder wurden letztlich fündig und konnten dem Augsburger 244 Fälle nachweisen. Täter agieren in solchen Fällen zumeist mit im Darknet eingekauften, gehackten Kreditkartendaten und verschleiern ihr Tun mit Phantasieadressen und ebensolchen E-Mails - so war es auch in diesem Fall.
Der Prozess gegen den 39-Jährigen ging rasch über die Bühne, denn nach Gesprächen hinter verschlossenen Türen zwischen dem Gericht, Staatsanwältin Backhaus und Verteidigerin Daniela Rose legte der Nigerianer ein volles Geständnis ab, nachdem ihm eine Bewährungsstrafe zugesichert worden war. Das Schöffgengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten und einer Geldauflage von 800 Euro zugunsten des „Bunten Kreises“.