Wenn es um die entscheidende Frage "Bewährung oder Gefängnis" geht, dann ist für den Angeklagten guter Rat gefragt. Und der muss nicht einmal teuer sein. Gefragt ist ein Anwalt, der auf der Klaviatur der Strafprozessordnung zu spielen weiß. Zwei Dinge sind oftmals wichtig: einmal eine mit Geständnis und Reue unterfütterte Verfahrensabsprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Und neben einem "Deal" ein Täter-Opfer-Ausgleich möglichst schon vor dem Prozess, also Schmerzensgeld oder Schadensersatz für die Opfer. Auf diesem Wege ging nun der Fall eines Immobilienbesitzers ziemlich geräuschlos über die Bühne, der mithilfe einer Familie und vorgetäuschten Eigenbedarfs drei langjährige Mieter aus ihren Wohnungen in Augsburg-Bärenkeller, Lauingen und Königsbrunn gedrängt hatte.
Der 54-Jährige hatte die überschuldete Familie aus Landsberg (Vater, Mutter und Sohn) als "Strohleute" in sein unlauteres Geschäftsmodell eingebunden. Der Sohn täuschte Eigenbedarf vor, zog dann aber nicht in die Wohnungen ein, dafür dann neue Mieter, die teils den doppelten Mietzins der Vormieter zahlten.
Prozess am Augsburger Amtsgericht: Illegale Tricks für höhere Miete
Wie berichtet, waren Vater, Mutter und Sohn bereits bei einem ersten Prozess von einem Schöffengericht wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Schuldspruch fußte auf einer Verfahrensabsprache, die Michael Weiss, der Verteidiger des erkrankten Drahtziehers, zusammen mit seinen drei Kollegen vereinbart hatte. Dabei hatte Weiss bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich präsentiert, bei dem sein Mandant die Zahlung von Schadensersatz für zwei der alten Mieter in Höhe von zusammen 24.000 Euro zugesichert hatte. Ein drittes Opfer der illegalen Entmietung, eine alleinstehende Frau, ist in der Zwischenzeit verstorben.
Im zweiten Anlauf stand nun der Immobilienbesitzer vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Beate Christ. Er legte kurz und bündig ebenfalls ein Geständnis ab, nachdem ihm Bewährung in Aussicht gestellt worden war. Das Schöffengericht folgte dem Antrag von Staatsanwalt Stefan Grunow und verurteilte den 54-Jährigen wegen dreifachen scheren Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der Angeklagte muss eine Geldauflage von zusammen 6000 Euro an die Diakonie und die Kindernothilfe leisten.
Richterin Christ trat in der Urteilsbegründung dem Eindruck entgegen, dass "alles harmonisch gelaufen ist". Nur das Geständnis und der Täter-Opfer-Ausgleich hätten den Angeklagten vor dem Gefängnis bewahrt. Was dieser getan habe, sei von Anfang bis zum Ende eine Riesensauerei gewesen. Drei Menschen hätten ihre Wohnung verloren, wobei der materielle Schaden, nämlich höhere Mieten, nicht einmal das Schlimmste sei. Der immaterielle Schaden sei größer. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.