In Deutschland gibt es seit 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Dabei wurde insbesondere Pflegegrad 1 als niedrigster Grad sozusagen neu eingeführt. Menschen können demnach laut dem Pflegeportal pflege.de schon früher einen Pflegegrad beantragen. Wird nun eine Person pflegebedürftig, entscheidet in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Punktesystem über die Pflegebedürftigkeit und den passenden Pflegegrad von 1 bis 5. Wie viele Punkte sind dabei für Pflegegrad 1 nötig und wie wird gerechnet?
Pflegegrad berechnen: Welche Kriterien bestimmen die Pflegebedürftigkeit?
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es laut der AOK insbesondere um den Grad der Selbstständigkeit einer Person sowie darum, wie gut diese ihren Alltag noch allein bewältigen kann. Dazu wird laut dem BMG über einen Fragebogen der individuelle Pflegebedarf ermittelt. Betrachtet werden sechs verschiedene Lebensbereiche:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Jedes Modul besteht laut der Allianz Versicherung aus einer Reihe von Fragen, für die je nach Antwort ein Punktwert zwischen 0 und 3 vergeben wird. Die erreichten Einzelpunkte werden anschließend für jedes Modul zu einem gewichteten Punktwert verrechnet. So wird laut dem BMG für jedes Modul ein Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, über den einer der fünf Pflegegrade vergeben wird. Maximal können 100 gewichtete Punkte erreicht werden.
Pflegegrad nach Punkten berechnen: Wie werden die Module gewichtet?
Für die Berechnung des Pflegegrads sind die gewichteten Punkte ausschlaggebend. Wie die erreichten Einzelpunkte je Modul in gewichtete Punkte umgewandelt werden, ist in Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI und den zugehörigen Anlagen geregelt. Über die gewichteten Punkte wird der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in "keine", "geringe", "erhebliche", "schwere" und "schwerste" eingeteilt:
Modul |
Punkte |
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
||||
Keine |
Geringe |
Erhebliche |
Schwere |
Schwerste |
||
1 | Einzelpunkte | 0 bis 1 | 2 bis 3 | 4 bis 5 | 6 bis 9 | 10 bis 15 |
Gewichtete Punkte | 2,5 | 5 | 7,5 | 10 | ||
2 | Einzelpunkte | 0 bis 1 | 2 bis 5 | 6 bis 10 | 11 bis 16 | 17 bis 33 |
Gewichtete Punkte | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 | ||
3 | Einzelpunkte | 1 bis 2 | 3 bis 4 | 5 bis 6 | 7 bis 65 | |
Gewichtete Punkte | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 | ||
4 | Einzelpunkte | 0 bis 2 | 3 bis 7 | 8 bis 18 | 19 bis 36 | 27 bis 54 |
Gewichtete Punkte | 10 | 20 | 30 | 40 | ||
5 | Einzelpunkte | 1 | 2 bis 3 | 4 bis 5 | 6 bis 15 | |
Gewichtete Punkte | 5 | 10 | 15 | 20 | ||
6 | Einzelpunkte | 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 11 | 12 bis 18 | |
Gewichtete Punkte | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 |
Dem Gesetz zufolge fließen die einzelnen Module mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Berechnung des Pflegegrads ein. Laut Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI wird Modul 1 mit 10 Prozent, Modul 4 mit 40 Prozent, Modul 5 mit 20 Prozent und Modul 6 mit 15 Prozent gewichtet. Für die Gewichtung aus Modul 2 und 3 zählt der höhere Wert der gewichteten Punkte. Mit 15 Prozent wird nur eines der Module gewichtet.
Auf Basis der erreichten Gesamtpunktzahl wird anschließend der Pflegegrad bestimmt:
- kein Pflegegrad: 0 bis unter 12,5 Gesamtpunkte
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Gesamtpunkte
Pflegegrad 1 berechnen: So viele Punkte sind nötig - ein Beispiel
Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade. In einem fiktiven Beispiel wird im Folgenden die Berechnung nach Punkten erklärt:
Helmut ist 76 Jahre alt, lebt allein und ist nur leicht eingeschränkt. Dennoch leidet er aufgrund seiner Rheumaerkrankung zunehmend unter Schmerzen und kann zum Beispiel nicht mehr beschwerdefrei gehen, selbstständig putzen oder einkaufen. Er beantragt einen Pflegegrad. Bei der Begutachtung erreicht er bei der Beantwortung der insgesamt 64 Einzelfragen folgende Einzelpunkte:
- Modul 1: Helmut erreicht bei fünf Fragen 4 von 15 möglichen Einzelpunkten
- Modul 2: Helmut erreicht bei elf Fragen 0 von 33 möglichen Einzelpunkten
- Modul 3: Helmut erreicht bei 13 Fragen 2 von 65 möglichen Einzelpunkten
- Modul 4: Helmut erreicht bei 13 Fragen 3 von 54 möglichen Einzelpunkten
- Modul 5: Helmut erreicht bei 16 Fragen 0 von 15 möglichen Einzelpunkten
- Modul 6: Helmut erreicht bei sechs Fragen 3 von 18 möglichen Einzelpunkten
Nun werden die Einzelpunkte anhand der Tabelle nach Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI in gewichtete Punkte umgerechnet:
- Modul 1: 4 Einzelpunkte ergeben 5 gewichtete Punkte
- Modul 2: 0 Einzelpunkte ergeben 0 gewichtete Punkte
- Modul 3: 2 Einzelpunkte ergeben 3,75 gewichtete Punkte
- Modul 4: 3 Einzelpunkte ergeben 10 gewichtete Punkte
- Modul 5: 0 Einzelpunkte ergeben 0 gewichtete Punkte
- Modul 6: 3 Einzelpunkte ergeben 3,75 gewichtete Punkte
Da der Wert der gewichteten Punkte bei Helmut in Modul 3 höher ist, als in Modul 2, zählt dieser in die Berechnung des Pflegegrades ein. Von 100 möglichen Punkten hat Helmut 22,5 Punkte erreicht. Damit erhält er Pflegegrad 1.