Pflege ist teuer – unabhängig davon, ob voll- oder teilstationär oder doch zuhause. Wer pflegebedürftig ist und gleichzeitig pflegeversichert, kann Anspruch auf Pflegegeld haben. Das gilt zumindest für all diejenigen, die ein Gutachten durchlaufen haben, das ihnen mindestens einen Pflegegrad 2 bescheinigt. Dann gibt es das Geld von der Pflegeversicherung. Doch nicht immer ist das Geld steuerfrei. Wer muss das Pflegegeld versteuern? Und wo gibt man es in der Steuererklärung an?
Ist Pflegegeld bei der Steuererklärung anzugeben?
Prinzipiell müssen in Deutschland alle Einnahmen versteuert werden. Eine der wenigen Ausnahmen stellt jedoch das Pflegegeld dar. Zumindest in bestimmten Fällen. Denn laut dem Sozialverband VdK ist das Pflegegeld eine Sozialleistung. Beziehen es die Pflegebedürftigen selbst, ist es steuerfrei.
Aber auch für bestimmte Personen, die die Person pflegen und das Geld erhalten, kann das Pflegegeld steuerfrei sein. Dazu zählen laut Haufe und dem VdK:
- Pflegende Angehörige, wie Partner, Geschwister, (Pflege- bzw. Stief-)Eltern und (Pflege- bzw. Stief-)Kinder
- aber auch Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwägerinnen und Schwager
- sowie Menschen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, aber eine enge Beziehung haben und sich verpflichtet fühlen, sich um die Person zu kümmern.
Für letztere empfiehlt der VdK, sich dies vom Finanzamt bestätigen zu lassen.
"Steuerfrei sind nur Zahlungen bis zur Höhe des dem Pflegebedürftigen gewährten gesetzlichen Pflegegeldes. Nicht erfasst von der Steuerbefreiung sind vom Pflegebedürftigen selbst zusätzlich gewährte Vergütungen", heißt es hierzu von Haufe ergänzend. Dies gelte auch dann, wenn die "Gesamtvergütung unterhalb des Pflegegeldes bleibt".
Wie muss das Pflegegeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Alle Personen, die nicht unter oben genannte Verwandtschafts- oder Verpflichtungsverhältnisse gezählt werden können, müssen das Pflegegeld in der Einkommensteuererklärung angeben, da es sich um eine Einnahme handelt.