Wer pflegebedürftig ist, ist in der Regel im Alltag oder in bestimmten Lebensbereichen auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen. Oft können Betroffene trotzdem vieles noch selbstständig oder benötigen nur wenig Unterstützung - hier kommt es auch auf den Pflegegrad an. Bei Pflegegrad 1 etwa geht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur von einer "geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" aus. Aber auch Personen mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 dürfen beispielsweise noch Auto fahren.
Von den rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, die einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben, sind laut der BMG-Serviceseite gesund.bund.de über 20 Prozent noch nicht im Rentenalter. Der Grund für die Pflegebedürftigkeit ist dann häufig eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Wie sieht es in Sachen Ausbildung aus? Dürfen pflegebedürftige Menschen eine Ausbildung machen?
Pflegebedürftig und Ausbildung: Darf man mit Pflegegrad Azubi sein?
Grundsätzlich steht die Pflegebedürftigkeit laut gesund.bund.de einer Ausbildung nicht im Weg. Genau wie bei der Berufswahl sollen lediglich die eigenen Interessen und Fähigkeiten für die Wahl ausschlaggebend sein. In diesem Sinne steht auch pflegebedürftigen Menschen die Wahl einer Ausbildung offen. Bei der Entscheidung für einen bestimmen Beruf können Praktika helfen, zudem können Berufseinstiegsbegleiter und Reha-Berater der Agentur für Arbeit bei der Orientierung auf dem Ausbildungsmarkt unterstützen.
Pflegebedürftigen stehen gesund.bund.de zufolge "verschiedene Ausbildungswege zur Verfügung, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auszugleichen und eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen". Was bedeutet das genau? Laut der BMG-Seviceseite haben Menschen mit einem Pflegegrad etwa die Wahl zwischen diesen Ausbildungsmodellen:
- Reguläre Ausbildung: Assistenz, Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche ermöglichen eine Ausbildung auf dem normalen Weg.
- Teilzeitausbildung: Die täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten sind verkürzt, dafür verlängert sich die Ausbildungsdauer.
- Fachpraktiker-Ausbildung: Ist weder eine reguläre noch eine Teilzeitausbildung möglich, umfasst die Fachpraktiker-Ausbildung eine vereinfachte Ausbildung in anerkannten Berufen für Menschen mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf.
- Außerbetriebliche Berufsausbildung: Der theoretische und praktische Teil der Ausbildung findet in einer speziellen Bildungseinrichtung statt, zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk.
Ausbildung mit Pflegegrad: Werden pflegebedürftige Azubis unterstützt?
Wenn Pflegebedürftige eine Ausbildung machen, hat das in der Regel keinen Einfluss auf die Leistungen der Pflegekasse, die ihnen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 zustehen. Auch wer Anspruch auf BAföG hat und die Leistung bezieht, hat laut gesund.bund.de keine Kürzung der Pflegeleistungen zu befürchten. Genauso verhält es sich übrigens auch bei Pflegebedürftigen, die ein Studium absolvieren, sowie beim Gehalt berufstätiger Pflegebedürftiger. Erschweren gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Ausbildung, können Betroffene zudem Leistungen der Sozialversicherung beziehen.
Daneben besteht unter Umständen ein Anspruch auf ausbildungsbegleitende Hilfen wie Förderunterricht, Unterstützung beim Lernen sowie Hilfe bei Problemen im Betrieb. Auch eine assistierte Ausbildung mit zusätzlicher Unterstützung ist für pflegebedürftige Azubis möglich. Je nach Beruf beziehungsweise Ausbildung gibt es außerdem verschiedene Hilfsmittel und technische Hilfen für Pflegebedürftige. Dazu zählen etwas Lupen, Braille-Tastaturen, angepasste Tische sowie Werkzeuge. Die Kosten für solche Hilfsmittel sowie möglicherweise nötige Umbauten wie Rampen werden laut gesund.bund.de von einem Rehabilitations-Träger übernommen.
Also: Auch Pflegebedürftige können eine Ausbildung absolvieren. Dabei stehen ihnen verschiedene Ausbildungsmodelle sowie Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.