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Pflege
Leistungszuschlag im Pflegeheim 2024: Was ist das und wie hoch ist er?
Seit 2024 wird ein größerer Teil des Eigenanteils der vollstationären Pflegekosten übernommen. Um wie viel der Zuschlag gestiegen ist, lesen Sie in diesem Artikel.
Altenpflege.jpeg       -  Ab 1. Januar 2024 erhöht sich die Zuzahlung zu den vollstationären Pflegekosten.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild) | Ab 1. Januar 2024 erhöht sich die Zuzahlung zu den vollstationären Pflegekosten.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 01.07.2024 08:02 Uhr

Die Kostenanstiege machen auch vor der Pflege nicht halt. Wer pflegebedürftig ist und beispielsweise vollstationär betreut wird, zahlt teilweise ein Vermögen. Und auch der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde 2023 erhöht.

Mit der Pflegereform 2023 soll sich aber einiges ändern - ein paar Leistungsverbesserungen sind bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. So wurden etwa das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen erhöht, der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld verbessert und das Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für junge Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 vorzeitig eingeführt. Außerdem ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim erhöht worden. Um wie viel genau, lesen Sie in diesem Artikel.

Pflegekosten in stationärer Pflege: Wieso wurde die Zuzahlung ab 2024 erhöht?

Zum 1. Januar 2024 wurde der Zuschlag zur vollstationären Versorgung erhöht. Denn seit 2022 beteiligt sich nämlich die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Leistungen für die stationäre Pflege auch mit einem Zuschlag an den stationären Pflegekosten.

Wie hoch die Unterstützung beim Eigenanteil ausfällt, hängt jedoch davon ab, wie lange sich die pflegebedürftige Person bereits in einem Pflegeheim aufhält. Genau geregelt ist das im Paragraf 43c des 11. Sozialgesetzbuchs.

Pflegekosten in stationärer Pflege: Wie hoch sind die Zuschläge seit 2024?

Nach dem Gesetz haben Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, bis Ende 2023 zwischen fünf und 70 Prozent des Eigenanteils von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Mit dem Jahreswechsel wurden die Sätze allerdings angehoben. So hoch sind die Zuschläge laut dem Bundesgesundheitsministerium seit dem 1. Januar 2024:

Aufenthaltsdauer im Pflegeheim Zuschlag 2023 Zuschlag 2024
ab dem 1. Monat 5 Prozent des Eigenanteils 15 Prozent des Eigenanteils
ab dem 13. Monat (nach einem Jahr) 25 Prozent des Eigenanteils 30 Prozent des Eigenanteils
ab dem 24. Monat (nach zwei Jahren) 45 Prozent des Eigenanteils 50 Prozent des Eigenanteils
ab dem 37. Monat (nach drei Jahren) 70 Prozent des Eigenanteils 75 Prozent des Eigenanteils



Wichtig: Die Kosten im Pflegeheim teilen sich laut dem Pflegeportal pflege.de in Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten auf. Der Eigenanteil - nur dieser wird bezuschusst - ist für alle Bewohner eines bestimmten Pflegeheims gleich hoch, von Einrichtung zu Einrichtung gibt es aber Unterschiede. Der Eigenanteil berechnet sich aus den durchschnittlichen Pflegekosten aller Bewohner nach Abzug der Leistung der Pflegekasse zur vollstationären Pflege je nach Pflegegrad. Dieser ist übrigens 2024 trotz der höheren Zuschläge erneut gestiegen

Übrigens übernimmt die Pflegeversicherung unter Umständen auch Kosten wenn Pflegebedürftige verreisen und Urlaub machen, ob mit oder ohne ihre pflegenden Angehörigen.

 
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