Klatschen vom Balkon, volle Krankenhäuser und mehr: Die Corona-Pandemie hat der Welt gezeigt, wie wichtig und systemrelevant bestimmte Berufe sind - insbesondere in der Pflege. Dabei gibt es nicht nur den einen Pflegeberuf, sondern viele verschiedene Arbeitsfelder. Was für Ausbildungen es in der Pflege gibt, haben wir in diesem Text zusammengefasst.
Übrigens: In der Pflege hat sich seit 1. Januar 2024 einiges geändert. Hintergrund ist die Pflegereform 2023.
Ausbildungen in der Pflege: Welche gibt es?
In der Pflege gab es bislang laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) drei verschiedene Berufsausbildungen - in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es nur noch eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann - allgemein also zur Pflegefachkraft.
Dem BMFSFJ zufolge befähigt die sogenannte "generalistische Ausbildung" dazu, Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Durch die Zusammenführung der verschiedenen Ausbildungen würden die Bedingungen verbessert und die Attraktivität von Pflegeberufen gesteigert. Zudem müssen Auszubildende kein Schulgeld mehr bezahlen und erhalten dem Ministerium zufolge "eine angemessene Ausbildungsvergütung". Auch eine Ausbildung an einer Hochschule mit Bachelor-Niveau ist demnach möglich. So soll mit der generalistischen Ausbildung eine größere Zielgruppe für die Pflege angesprochen werden.
Übrigens: In der Pflege wird der Mindestlohn bis 2025 nach und nach angehoben.
Ausbildung in der Pflege: Wie läuft sie ab?
Wer eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann beginnt, kann laut dem BMFSFJ nach drei Jahren in Vollzeit oder bis zu fünf Jahren in Teilzeit einen generalistischen Berufsabschluss erlangen. Dieser befähigt neue Pflegefachkräfte dazu, in allen Pflegebereichen zu arbeiten.
Zusätzlich können Auszubildende aber auch einen gesonderten Abschluss als Altenpflegerin beziehungsweise Altenpfleger oder als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger machen. Diese Möglichkeit besteht laut dem Ministerium für Auszubildende, die zu Beginn ihrer Ausbildungen "einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt haben". Sie können nach zwei Dritteln der Ausbildung - in der Regel bei Vollzeit also nach zwei Jahren - einen gesonderten Abschluss wählen.