Die Anforderungen in der Pflege sind hoch und gemäß Gesetzgeber "entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu gewährleisten". Damit die knapp fünf Millionen Pflegebedürftige demnach gut versorgt sind, wird das Wissen von Pflegekräften stetig frisch gehalten. Maßgeblich tragen dazu Fortbildungen bei. Aber auch Weiterbildungen sind in der Pflege möglich und wichtig.
Weiterbildung in der Pflege: Was ist der Unterschied zur Fortbildung?
Die Wege zur Pflege sind vielfältig: Ein Studium ist ebenso ein probates Mittel, wie es auch eine Ausbildung in der Branche ist. Die Aufgaben sind vielfältig und tiefgehend, reichen von beispielsweise kultursensibler Altenpflege über basale Stimulation hin zu Kinästhetik. Alles, um im Sinne der Pflege-Charta die beste Pflege zu ermöglichen.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, in denen über den Einsatz von Robotern in der Pflege gesprochen wird und es Gütesiegel für "faire Anwerbung" gibt, ist Expertenwissen gefragter denn je. Da sich die Pflege seit mehr als zehn Jahren auch akademisch etabliert habe und so neues Wissen generiert werde, so schreibt das Deutsche Pflegeportal, "gewinnt die Fort- und Weiterbildung anhand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse an Bedeutung".
Das Portal weist auf den Unterschied zwischen Fortbildungen und Weiterbildungen hin. So gebe es vier unterschiedliche Fortbildungsarten. Etwa wenn jemand die Fachrichtung wechselt, in seinem Bereich neue Kompetenzen erwirbt, sich auf den neuesten Stand der Technik bringt oder vorhat, eine höhere Position im Unternehmen zu bekleiden.
Weiterbildungen dagegen wurden in Teilen durch das Studium ersetzt, seien jedoch weiterhin ebenfalls feste Größen, so beispielsweise die Weiterbildung zur Fachkraft für Anästhesie und Intensivmedizin oder solche, die leitende Funktionen zur Folge haben können.
Was gibt es für Weiterbildungen in der Pflege?
Die Weiterbildung ist Ländersache und wird nicht bundeseinheitlich geregelt. So hat etwa das Bayerische Sozialministerium vier staatlich anerkannte und modular aufgebaute Weiterbildungen geschaffen: zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung sowie für die gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung. Durch diese Möglichkeiten soll ein einheitlicher Qualitätsstandard insbesondere auf der Führungs- und Leitungsebene in Bayern erreicht werden. Hintergrund ist das sogenannte Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. In der Pflege gibt es zu verschiedenen Themen außerdem sogenannte Expertenstandards, die ebenfalls dafür da sind, die Qualität und Weiterentwicklung der Pflege zu sichern.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) führt die Module genauer aus.
- Weiterbildung zur Einrichtungsleitung: Um eine Einrichtung zu leiten, ist diese Weiterbildung vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund "sich kontinuierlich verändernder Rahmenbedingungen in Bezug auf Nachfrage, Qualitätsansprüche und Finanzierungsregelungen".
- Weiterbildung zur Pflegedienstleitung: Um eine Pflegeeinheit zu führen und organisieren, kann man sich zur Pflegedienstleitung qualifizieren.
- Weiterbildung Praxisanleitung: Praxisanleitende seien in der Pflegeausbildung das wichtigste Bindeglied zwischen pflegetheoretischem Unterricht und praktischer Umsetzung am Bett.
- Weiterbildung für die gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung: Angaben zufolge sei mehr als die Hälfte der Bewohner in stationären Altenpflegeeinrichtungen psychisch erkrankt. Das Fachgebiet sei entsprechend wichtig.
Übrigens: Was den Verdienst angeht, soll auch der Mindestlohn in der Pflege weiter steigen. So soll Pflegepersonal in Deutschland bald mehr verdienen. Für Pflegekräfte, die in öffentlichen Einrichtungen beschäftigt sind, gibt es noch in der ersten Jahreshälfte 2024 mehr Geld.
Pflege: Was ist eine Fachweiterbildung?
Wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ausführt, gibt es zudem Fachweiterbildungen, durch welche sich Pflegende in ihren Gebieten zum Experten machen können. Dazu zählen Krankenschwestern, -pfleger, Kinderkrankenschwestern, -pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger sowie Pflegefachfrauen und -männer. Das gilt für die Fachgebiete Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Notfallpflege, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege sowie Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Verpflichtend sind diese nicht.