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Pflege
Was ist im Pflegeberufegesetz geregelt?
In der Pflege herrscht Personalmangel. Abhilfe soll unter anderem das Pflegeberufegesetz schaffen und die Pflegeausbildung attraktiver machen. Was regelt das Gesetz genau?
Pflegeausbildung.jpeg       -  In der Pflege gibt es nur noch eine Ausbildung. Die ist im Pflegeberufegesetz geregelt.
Foto: Sven Hoppe, picture alliance, dpa (Symbolbild) | In der Pflege gibt es nur noch eine Ausbildung. Die ist im Pflegeberufegesetz geregelt.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 26.06.2024 12:32 Uhr

In Deutschland sind laut dem Statistischen Bundesamt rund fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Bis 2070 könnte diese Zahl der Pflegevorausberechnung zufolge 6,9 oder 7,7 Millionen betragen. Für 2049 sagt die Vorausberechnung mit 6,7 bis 7,5 Millionen Pflegebedürftigen nicht viel weniger voraus. Gleichzeitig herrscht in der Pflege allerdings ein Personal- und Fachkräftemangel. Einer Prognose des Statistischen Bundesamts zufolge fehlen bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte in Deutschland.

Der Pflegeberuf muss also attraktiver werden. Das ist schon lange klar. Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde daher zum 1. Januar 2020 laut dem Pflegeportal pflege.de etwa die Ausbildung für Pflegefachkräfte grundlegend reformiert, um sie an die Herausforderungen in der Pflege anzupassen und ansprechender für den Nachwuchs zu gestalten. Was regelt das Pflegeberufegesetz aber genau?

Was ist das Pflegeberufegesetz?

Das Pflegeberufegesetz soll laut pflege.de die Qualität und Attraktivität der Pflegeausbildung stärken. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zufolge hat das Pflegeberufegesetz die Pflegeausbildungen, die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz geregelt waren, zusammengeführt. Damit gibt es nicht mehr drei verschiedene Ausbildungen in der Pflege – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege –, sondern nur noch eine generalistische Ausbildung.

Ziel des schon 2017 beschlossenen Gesetzes ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren und den Beruf der Pflege aufzuwerten. Der erste Ausbildungsjahrgang mit dem neuen Gesetz hat zum 1. Januar 2020 begonnen.

Übrigens: Wer laut dem BMFSFJ vor dem 31. Dezember 2019 eine Pflegeausbildung nach den alten Gesetzen begonnen hat, kann diese auf Grundlage des Altenpflege- oder des Krankenpflegegesetzes noch bis zum 31. Dezember 2024 abschließen. Danach führen sie die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Altenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger. Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann dürfen sie sich allerdings nicht bezeichnen.

Was regelt das Pflegeberufegesetz?

Grundsätzlich regelt das Pflegeberufegesetz die Ausbildung in der Pflege. Dazu gehören in Abschnitt 1 des PflBG etwa das Ausbildungsziel, die Dauer und Struktur der Ausbildung sowie der Ablauf der Ausbildung. Aber auch die Mindestanforderungen an die Pflegeschulen sowie deren Verantwortung während der Ausbildung sind hier neben anderen Bereichen geregelt.

Die weiteren Teile und Abschnitte des Gesetzes befassen sich etwa mit dem Ausbildungsverhältnis, der Finanzierung der Ausbildung, dem Pflegestudium, Anerkennungsmöglichkeiten und mehr.

Die wichtigsten Punkte des Pflegeberufegesetzes fasst pflege.de so zusammen:

  • die drei alten Pflegeausbildungen wurden zu einer generalistischen Ausbildung zusammengefasst
  • die generalistische Ausbildung dauert drei Jahre, nach zwei Jahren ist eine Vertiefung in der Pflege alter Menschen oder in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen möglich
  • die Berufsbezeichnungen Pflegefachfrau und Pflegefachmann wurden neu eingeführt
  • das Schulgeld für die Altenpflege wurde abgeschafft
  • die Ausbildungsqualität wurde durch Mindestanforderungen an die Pflegeschulen gesteigert
  • die generalistische Pflegeausbildung ist in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt
  • das Pflegestudium wurde neu eingeführt
 
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