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Pflege: Was ist die Behandlungspflege und wer zahlt sie?
Pflegebedürftige Personen brauchen etwa nach einem Unfall oder einer Verschlimmerung der Krankheit Behandlungspflege. Aber was ist das eigentlich und wer zahlt sie?
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Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild) | Pflegebedürftige Personen brauchen etwa nach einem Unfall oder einer Verschlimmerung der Krankheit Behandlungspflege.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 16.04.2024 06:36 Uhr

Wenn Personen pflegebedürftig werden, dann haben sie die Wahl zwischen einem Pflegeheim oder der Pflege zu Hause. Letztere kann dann entweder durch einen ambulanten Dienst oder durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Bei der häuslichen Pflege gilt es allerdings zu beachten, dass es einige Leistungen gibt, die nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Diese Leistungen werden als Behandlungspflege bezeichnet. Aber was ist da eigentlich genau?

Was ist die Behandlungspflege?

Das Pflegeportal pflege.de definiert Behandlungspflege folgendermaßen: "Die medizinische Behandlungspflege wird über ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die nur Fachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchführen. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung."

Wie lange dauert die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege ist kein Dauerzustand, sondern in der Regel begrenzt. Laut pflege.de gilt die Erstverordnung des Arztes 14 Tage lang. Welchen Zeitraum eine mögliche Folgeverordnung einnimmt, hängt nach den zwei Wochen vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ab und muss medizinisch begründet werden.

Sollte absehbar sein, dass die Behandlungspflege länger als sechs Monate andauern wird, sollten Pflegebedürftige darüber nachdenken, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Dafür muss der jeweilige Pflegegrad festgestellt werden - möglich ist ein Pflegegrad von 1 bis 5.

Wem steht die Behandlungspflege zu?

Um Anspruch auf Behandlungspflege zu haben, muss ein Arzt oder eine Ärztin zunächst ein Rezept dafür ausstellen. Grund dafür kann sein, dass Betroffene wegen eines Unfalls oder der Verschlimmerung einer Krankheit medizinisch versorgt werden müssen. Ein Pflegegrad ist hier noch nicht notwendig.

Wer darf die Behandlungspflege durchführen?

Hier ist zu beachten, dass nicht jede Pflegekraft die Behandlungspflege durchführen darf. Das ist ausschließlich ausgebildeten Fachkräften vorbehalten, wie das Pflegeportal mitteilt. Diese erlernen die nötigen Kenntnisse zum Beispiel in den Ausbildungen zum Altenpfleger, zur Pflegefachfrau oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Des Weiteren können beispielsweise Pflegehelfer und Pflegeassistenten mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung noch eine Weiterbildung in Behandlungspflege absolvieren.

Hingegen dürfen Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen, die in der 24-Stunden-Pflege arbeiten, keine Behandlungspflege durchführen, sondern nur die Grundpflege.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?

Pflege.de zufolge wird der größte Teil der Kosten für die Behandlungspflege von der Krankenkasse übernommen.

Versicherte ab 18 Jahren müssen für maximal 28 Kalendertage im Jahr Zuzahlungen leisten. Diese betragen zehn Prozent der Kosten pro Tag und maximal zehn Euro pro Tag.

Außerdem gibt es einen Höchstbetrag, damit Personen mit besonders hohem Bedarf an Leistungen finanziell nicht zu sehr belastet werden. Diese Belastungsgrenze liegt bei einem Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten. Sobald der Betrag für ein Jahr erreicht ist, können Versicherte bei ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.

Wenn Versicherte von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, dann können sie das Rezept des Arztes für eine Behandlungspflege nach SGB V an diesen weiterreichen, wenn der Pflegedienst die Behandlungspflege übernimmt. Die Mitarbeiter rechnen die Leistungen dann im Anschluss mit der gesetzlichen Krankenkasse an. Wer privat krankenversichert ist, muss gegebenenfalls finanziell in Vorleistung gehen - in der Regel werden die Kosten laut pflege.de auch von privaten Krankenkassen übernommen.

 
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