Ein Pflege-Studium ist einer der Wege, der gegangen werden kann, um sich für den Pflegeberuf zu ergreifen. Um diesen Berufsweg attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung nun auch ein Gesetz - genauer gesagt das Pflegestudiumsstärkungsgesetz - verabschiedet, mit dem bessere Bedingungen für Pflege-Studierenden geschaffen werden sollen. Welche das sind und wie ein Pflege-Studium abläuft, welche Inhalte vermittelt werden und was die Voraussetzungen dafür sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Pflege studieren - ist das möglich?
Wie es auf der Seite Pflegeausbildung.net vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) heißt, besteht neben der klassischen Berufsausbildung auch die Möglichkeit, ein primärqualifizierendes Pflege-Studium an einer Hochschule zu bestreiten.
Es gründet auf wissenschaftlichen Inhalten und Methoden und erlaubt es, direkt anschließend in den Beruf einzusteigen - nicht zuletzt wegen seines großen Praxisteils. Damit ist es möglich, den Pflegeberuf für alle Altersstufen auszuüben.
Ablauf und Dauer eines Pflege-Studiums
Das Studium ist mindestens für drei Jahre angesetzt. Dem BMFSFJ zufolge bestehe es zum einen aus Lehrveranstaltungen an der Hochschule - theoretischer und praktischer Natur. Dabei würde dieser Teil etwa 2.100 Stunden umfassen. Außerdem gibt es einen 2.300-stündigen Praxisteil, der in diversen Pflege-Versorgungseinrichtungen absolviert werden kann.
Zu den Inhalten der Berufsausbildung lernen Studentinnen und Studenten pflegewissenschaftliche Inhalte und wie sie sich "kritisch reflexiv" mit pflegerischem Wissen beschäftigen. Weiterhin wird ihnen beigebracht, wie mit der Komplexität von Pflegeprozessen umzugehen ist - wie sie gelenkt und ausgestaltet werden können. Letztlich spielt auch die Qualitätsentwicklung eine Rolle - und wie die künftigen Pflegefachfrauen und -fachmänner dazu beitragen können.
Am Ende des Studiums steht die hochschulische Prüfung an, die auch eine staatliche Prüfung umfasst, mit der die Berufszulassung erworben werden kann. In der Berufsbezeichnung der Pflegefachperson ist der akademische Grad verankert.
Pflege studieren in Deutschland
Laut dem BMFSFJ kann man Pflege in allen Bundesländern in Deutschland studieren - bis auf Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. In Bayern gibt es den Studiengang beispielsweise an der Technischen Hochschule Deggendorf, an der Hochschule München oder der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Auch an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Kempten gibt es die Möglichkeit dazu. Das Studium "Pflege (B. Sc.)" sieht vor, in den ersten drei Semestern Inhalte zu "Gesundheit, Krankheit und dem menschlichen Körper" zu erlernen - ebenso wie die wissenschaftlichen Arbeitsmethoden. Zudem wird den Studierenden beigebracht, wie sie mit pflegebedürftigen Menschen kommunizieren. Ab dem vierten Semester wird ihnen gezeigt, wie sie mithilfe ihres theoretischen Wissens die Wünsche ihrer zu pflegenden Personen verstehen können. Auch Bezugswissenschaften zur Pflege, wie Rechtswissenschaften, Soziologie, Ethik und Medizin kommen nicht zu kurz - genauso wie die praktischen Teile, die in jedem Semester eingeplant sind.
Pflege-Studium: Das sind die Voraussetzungen
Um zu einem Pflege-Studium zugelassen zu werden, muss man nicht zwingend ein Abitur vorweisen können. Es gibt diverse Wege, die einen zu dem Studium befähigen. Diese sind von den Regelungen zum Hochschulzugang abhängig, die von Bundesland zu Bundesland variieren können.
Hat man zuvor bereits eine Berufsausbildung in der Pflege absolviert, so kann man diese anrechnen lassen. In diesem Fall verkürzt sich das Pflege-Studium um die Hälfte der Zeit.
Pflegestudiumsstärkungsgesetz: Was ist neu?
Am 24. November 2023 hat die Deutsche Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das die Attraktivität des Pflege-Studiums erhöhen soll. Nun werden Studierende der Pflege vergütet, was auch denjenigen zugutekommen soll, die bereits ein Studium begonnen haben: Für die Zeit bis zu ihrem Abschluss können auch sie von dem neuen Beschluss profitieren.
Daneben ist zum Beispiel das Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte aus dem Ausland erleichtert worden.