Wenn die Ärzte keine Möglichkeit mehr sehen, dass eine Behandlung dem Patienten noch helfen oder Besserung bringen könnte, wird die medizinische Versorgung verändert. Denn dann kommen palliativ-medizinische Ansätze, die die restliche Lebensdauer des Patienten so angenehm wie möglich machen soll.
Einige Palliativpatienten wirken noch relativ mobil und können ihren Alltag größtenteils allein bewältigen. Andere wiederum können sich kaum bewegen und müssen intensiv betreut werden. Welchen Pflegegrad ein Palliativpatient bekommt, ist deshalb sehr komplex. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Wann wird man palliativ eingestuft?
Palliativpatienten haben oftmals eine schwere Krankheit durchlebt oder erhalten erst sehr spät eine Diagnose. Ab dem Moment, in dem es aus medizinischer Sicht keine Behandlungsmöglichkeiten mehr gibt, beginnt die palliative Versorgung. Bei Menschen, die palliativ-medizinisch betreut werden, gibt es keine Aussicht mehr auf Heilung.
Laut dem Pflegeportal sanubio.de müssen Patienten für die palliative Betreuung folgende Kriterien erfüllt sein:
- sie haben eine unheilbare Erkrankung
- die Erkrankung schreitet weiter voran
- sie gelten als austherapiert
- die Lebenszeit ist begrenzt
Welchen Pflegegrad hat ein Palliativpatient?
Der Pflegegrad ist laut dem Portal pflege.de nicht bei allen Palliativpatienten gleich. Denn alle Palliativpatienten unterscheiden sich. Manche können sich noch komplett selbst versorgen, andere wiederum gar nicht. Laut dem Portal kommt es darauf an, wie viel Unterstützung die Betroffenen im Alltag benötigen.
Wird die Palliativpflege vom Pflegegeld bezahlt?
Wie pflege.de weiter schreibt, wird die Palliativversorgung im Krankenhaus von der Krankenkasse übernommen. Das ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Und auch die Begleitung durch Hospizdienste, die meist ehrenamtlich ist, und auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote sind für die Palliativpatienten kostenfrei.
Palliativpatienten, die zu Hause leben und einen Pflegegrad haben, aber dennoch auf Leistungen wie Schmerztherapie oder auch psychosoziale Betreuung brauchen, erhalten laut pflege.de weiter das volle Pflegegeld. Denn diese Leistungen fallen in den Geschäftsbereich der Krankenkasse.
Wenn aber doch Pflege benötigt wird, beispielsweise beim Waschen des Körpers, spricht man von Pflegesachleistungen. Diese werden laut pflege.de abgerechnet und das Pflegegeld gibt es nur noch anteilig.