Sonne, Strand und Meer - immer mehr Menschen liebäugeln laut der Allianz Versicherung damit, so den Ruhestand zu verbringen. Gründe können günstigere Lebenshaltungskosten oder etwa ein angenehmeres Klima sein. Wenn Auswanderer allerdings zum Pflegefall werden oder Pflegebedürftige ins Ausland ziehen, um zum Beispiel näher bei ihrer Familie zu sein, stellt sich eine wichtige Frage: Wie kann die Pflege im Ausland finanziert werden? Und übernimmt die deutsche Pflegekasse einen Teil der Kosten?
Pflege im Ausland: Was zahlt die deutsche Pflegekasse?
Findet die Pflege im Ausland statt, können Pflegebedürftige laut dem Bundesamt für soziale Sicherung meist eher nicht auf die Pflegekasse zählen, denn "grundsätzlich werden Leistungen der deutschen sozialen Pflegeversicherung nicht im Ausland erbracht". Von dieser Regel gibt es aber eine Ausnahme: das Pflegegeld.
Hierbei muss zwischen EU-/EWR-Ausland und Nicht-EU-/EWR-Ausland unterschieden werden. Laut dem Bundesamt für soziale Sicherung können pflegebedürftige Personen Anspruch auf Pflegegeld haben, die außerhalb von Deutschland in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island leben - sofern sie die weiteren Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen.
Das bedeutet laut dem Pflegeportal pflege.de, dass Betroffene weiterhin in Deutschland krankenversichert sein, mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause durch Angehörige gepflegt werden müssen. Zudem müssen Pflegebedürftige ihrer Pflegekasse einen Nachweis über die Durchführung der regelmäßigen Beratungseinsätze vorlegen können. Diese sind je nach Pflegegrad alle drei oder sechs Monate erforderlich. Ansonsten kann es zu Kürzungen oder sogar einer Streichung des Pflegegeldes kommen.
Im Rahmen des Anspruchs auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige im EU- und EWR-Ausland laut dem Bundesamt für soziale Sicherung auch Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen für eine bestimmte Zeit ausfällt. Werden alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Ersatzpflege für maximal sechs Wochen pro Jahr.
Entscheiden sich Pflegebedürftige im Ausland statt für die Pflege zu Hause für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim, so können die Kosten laut pflege.de zwar häufig geringer sein, als in Deutschland, Leistungen der Pflegekasse gibt es aber keine. Auch das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht weitergezahlt.
Laut krankenkassen.de haben Pflegebedürftige im Ausland aber grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die im Sozialsystem des Gastlandes vorgesehen sind. Diese können allerdings nicht gleichzeitig mit Leistungen aus der deutschen Pflegekasse bezogen werden. Da jeder Fall anders ist, rät der Sozialverband VdK Pflegebedürftigen sowie Menschen, die es noch nicht sind, sich bei ihrer zuständigen Pflegekasse oder der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland vor dem Umzug beraten zu lassen. Pflege.de rät außerdem zur privaten Vorsorge.