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Pflege
Faire Anwerbung Pflege Deutschland: Was steckt hinter dem Gütesiegel?
Faire Arbeitsbedingungen und Sicherheit für Pflegekräfte aus dem Ausland, dafür soll das Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" sorgen. Was genau dahintersteht, lesen Sie hier.
Pflegekraft.jpeg       -  Das Gütesiegel des Bundesgesundheitsministeriums steht für die faire Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland.
Foto: Oliver Berg, picture alliance, dpa (Symbolbild) | Das Gütesiegel des Bundesgesundheitsministeriums steht für die faire Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:13 Uhr

In Deutschland herrscht ein Fachkräftemangel in der Pflege. Allein in der Altenpflege fehlen dem Deutschen Pflegehilfswerk zufolge aktuell über 157.000 Fachkräfte, um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten. Aufgrund des demografischen Wandels dürfte diese Zahl über alle Pflegebereiche hinweg nur noch größer werden. Das zeigt auch eine Vorausberechnung des Statistischen Bundesamts Destatis. Demzufolge werden bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen.

Aus diesem Grund sind Pflegekräfte aus dem Ausland in der Bundesrepublik gern gesehen. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Co. haben dafür laut medwing.com eigene Anwerbestellen oder sie arbeiten mit Vermittlungen für internationales Fachpersonal zusammen. Seit 2022 können Unternehmen laut der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. zudem das Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" erhalten. Wofür steht es?

Übrigens: Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, wurden mit dem Pflegeberufegesetz die Ausbildungen in der Pflege überarbeitet sowie ein Pflegestudium eingeführt. Auch der Mindestlohn in der Pflege steigt regelmäßig an.

Gütesiegel in der Pflege: Was ist das Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland"?

Das Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" wurde im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte der Gesundheits- und Pflegeberufe (DKF) entwickelt. Beantragen können Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen das Siegel bei einer vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) eigens dafür eingerichteten Gütegemeinschaft. Neben der Gütegemeinschaft gehört zum KDA auch das DKF.

Laut dem BMG setzt das Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" Vorgaben für einen hohen ethischen Standard bei der Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten voraus - gemeint sind Länder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dazu werden konkrete Anforderungen an Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie an international tätige Vermittlungsagenturen gestellt. Unter anderem sind das etwa diese:

  • Kostenfreiheit der Anwerbung für die Pflegekräfte
  • Nichtdiskriminierung beziehungsweise Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmenden
  • individuelle Unterstützung bei Integration, Sprachförderung und Berufsanerkennung in Deutschland
  • volle Transparenz zu Ablauf und Ansprechpersonen für die Pflegekräfte

Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland": Welche Vorgaben gibt es?

Dem Anforderungskatalog des Gütesiegels zufolge müssen für die Verleihung bestimmte Güte- und Prüfbestimmungen nachweislich erfüllt sein. Diese sind in vier Gütebereiche aufgeteilt:

  • Gütebereich 1 - Information zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland: Es soll sichergestellt werden, dass internationale Pflegekräfte umfassend über die Pflege in Deutschland informiert sind, um entscheiden zu können, ob sie persönlich eine Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland in Betracht ziehen.
  • Gütebereich 2 - Unternehmensverantwortlichkeit: Es soll sichergestellt werden, dass das vermittelnde und anwerbende Unternehmen eine klare und mit den Inhalten und Zielen des Gütesiegels zu vereinbarende Unternehmenspolitik verfolgt.
  • Gütebereich 3 - Gewährleistung der Transparenz im Vermittlungsprozess für internationale Pflegekräfte: Internationale Pflegekräfte sollen zu jeder Zeit die aktuellen und relevanten Informationen zu ihrem persönlichen Vermittlungsprozess erhalten.
  • Gütebereich 4 - Transparenz im Vermittlungsprozess für Kundinnen und Kunden gewährleisten: Es soll sichergestellt werden, dass Personalserviceagenturen zu jeder Zeit ausreichende Informationen zum Anwerbe- und Vermittlungsprozess an ihre Auftraggeber weitergeben.
 
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