Deutschland gilt als Autonation. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt etwa wurden allein 2022 598,1 Milliarden Kilometer auf deutschen Straßen mit PKWs zurückgelegt. LKWs legten eine Strecke von 56,5 Milliarden Kilometern zurück. Dabei kommt es allerdings auch immer wieder zu Unfällen. Dem Statistischen Bundesamt Destatis zufolge beläuft sich diese Zahl für 2022 auf rund 2,4 Millionen.
Genau aus diesem Grund spielt die Fahrtauglichkeit eine wichtige Rolle und dem ADAC zufolge plant die EU einen Fahrtauglichkeits-Check für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Doch wie sieht es eigentlich mit Menschen aus, die einen Pflegegrad haben - insbesondere Pflegegrad 3. Dürfen sie noch Auto fahren?
Übrigens: In der Pflege ändert sich 2024 einiges. So werden etwa das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen erhöht. Außerdem wird der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verbessert und die Zuschläge im Pflegeheim angepasst. Einige Pflegebedürftige können zudem bereits ab Januar das Entlastungsbudget nutzen.
Darf man mit Pflegegrad 3 noch Auto fahren?
Pflegegrad 3 bezeichnet laut dem Pflegeportal pflege.de eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Betroffene sind in der Regel bei vielen alltäglichen Handlungen und Abläufen auf Hilfe angewiesen. Trotzdem: Nur weil sie einen Pflegegrad besitzen, bedeutet das nicht automatisch, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 nicht mehr Auto fahren dürfen. Direkt verboten ist es also nicht.
Aber dem Pflegeportal zufolge entscheidet der psychische und körperliche Gesamtzustand über die Fahrtüchtigkeit. Schon mit Pflegegrad 2 sollten die meisten Menschen laut pflege.de nicht mehr selbst Auto fahren. Ausnahmefälle würde es aber natürlich geben.
Auto fahren mit Pflegegrad 3: Was sagt das Gesetz?
Wer einmal eine Führerscheinprüfung gemacht hat und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, darf in Deutschland grundsätzlich auch Auto fahren. Da die Gültigkeit des Führerscheins nicht verfällt, ist dieser prinzipiell - außer er wurde entzogen oder mit Einschränkungen versehen - lebenslang gültig, unabhängig vom Alter oder von einer möglichen Pflegebedürftigkeit.
Aber in der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) steht in Paragraf 46 Absatz 1 auch: "Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen." Das gelte unter anderem, wenn "Erkrankungen oder Mängel" vorliegen würden. Für die Feststellung wird laut Anlage 4 des FeV in der Regel ein medizinisches Gutachten benötigt. Mögliche Krankheiten oder Einschränkungen, die einen Entzug des Führerscheins oder eine Einschränkung zur Folge haben können, sind demnach unter anderem mangelndes Sehvermögen, Bewegungsbehinderungen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes mellitus, Krankheiten des Nervensystems, psychische Störungen und Nierenerkrankungen.
Ob Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 noch Auto fahren dürfen, ist demnach eine Einzelfallentscheidung. Ob sie es noch sollten, ist eine andere Frage. Der AOK zufolge würden viele pflegebedürftige Menschen selbst merken, wenn es nicht mehr geht, andere würden ihre Fähigkeiten beim Autofahren aber überschätzen. Dann sei es an den Angehörigen, die oder den Pflegebedürftige(n) vom Autofahren abzuhalten.