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Vorsorge
Patientenverfügung: Wie viel kostet sie beim Hausarzt, Notar oder Anwalt?
Eine Patientenverfügung kann im Erstfall bei schwierigen Entscheidungen helfen, wenn Betroffene selbst nicht mehr für sich sprechen können. Was eine Patientenverfügung ist, was sie kostet und wer bei der Erstellung hilft, lesen Sie hier.
Patientenverfügung.jpeg       -  Im medizinischen Ernstfall kann eine Patientenverfügung für Klarheit sorgen und die Wünsche der oder des Betroffenen ausdrücken.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild) | Im medizinischen Ernstfall kann eine Patientenverfügung für Klarheit sorgen und die Wünsche der oder des Betroffenen ausdrücken.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 14.03.2024 08:32 Uhr

Ein Unfall, eine schlimme Krankheit oder mehr: Patienten müssen im Ernstfall oft schwierige Entscheidungen treffen. Wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, müssen andere diese Rolle übernehmen. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Patientenverfügung zu erstellen – auch wenn man noch jung und gesund ist. Was sie kostet und wer bei der Erstellung helfen kann, lesen Sie hier.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung wird dann zurate gezogen, wenn die oder der Betroffene selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Deshalb ist sie für jeden Menschen sinnvoll. Denn wie das Bundesministerium für Justiz (BMJ) erklärt, können Menschen unabhängig von ihrem Alter oder Gesundheitszustand plötzlich in eine Lage geraten, in der sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden können. 

Mit einer Patientenverfügung wird für diesen Fall vorgesorgt und im Voraus festgelegt, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden dürfen oder nicht.

Das BMJ rät Personen, die eine Patientenverfügung erstellen möchten, sich ärztliche oder fachkundige Hilfe zu holen damit Widersprüche vermieden und möglichst konkrete Anweisungen für bestimmte Situationen gegeben werden können. Hilfestellung geben beispielsweise diese drei Gruppen:

  • Anwälte
  • Notare
  • Hausärzte

Patientenverfügung: Ist der Anwalt der richtige Ansprechpartner?

Zur Erstellung einer Patientenverfügung kann eine Anwältin oder ein Anwalt in juristisch komplizierten Fällen zurate gezogen werden. Besonders sollte trotzdem auch auf klare und eindeutige Anweisungen aus medizinischer Sicht geachtet werden. Im Ernstfall können ungenaue Formulierungen bezogen auf die individuelle Krankheitsgeschichte und die Wünsche eines Patienten nämlich sogar dafür sorgen, dass die Patientenverfügung unwirksam wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 hervor.

Wer sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lässt, sollte mit Kosten von etwa 200 Euro rechnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten unter Umständen sogar übernommen. In jedem Fall sollte das Honorar vor der ersten Beratung abgeklärt werden.

Patientenverfügung beim Notar: Ab wann ist sie gültig?

Wie bei der Beratung vom Rechtsanwalt, ist auch der Besuch beim Notar in Sachen Patientenverfügung sinnvoll, wenn es um Rechtsfragen und Genauigkeit geht. Aber: Eine gültige und wirksame Patientenverfügung muss nicht von einem Notar beglaubigt werden. Ausschlaggebend ist die eigene Unterschrift. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zudem volljährig und zur Einwilligung fähig sein. 

Wer aber sicherstellen möchte, dass das Dokument nicht ungenau formuliert und damit im Fall des Falles unwirksam ist, ist beim Notar an der richtigen Adresse. Eine notarielle Beglaubigung schlägt nach dem Notarkostengesetz standardmäßig mit 60 Euro zu Buche.

Patientenverfügung beim Hausarzt: Worauf ist zu achten?

Wer sich beim Erstellen der Patientenverfügung Hilfe vom Fach, also beispielsweise bei seinem Hausarzt holt, muss auch hier oft draufzahlen. Die Krankenkasse übernimmt die Beratungskosten nicht. Für ein 30-minütiges Gespräch fallen in der Regel Kosten in Höhe von etwa 60 Euro an, so die Empfehlung der Ärztekammer. 

Ärztinnen und Ärzte können insbesondere helfen, wenn es um Verständnisfragen oder korrekte Formulierungen geht. Zudem kennen die meisten Hausärzte die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten gut und können für die Patientenverfügung individuell darauf eingehen. Falls gewünscht, kann die beratende Ärztin oder der Arzt die Patientenverfügung nach der Beratung zusätzlich unterschreiben. An der Wirksamkeit oder Gültigkeit ändert das aber nichts.

Patientenverfügung: Kostenlose Vordrucke

Eine Patientenverfügung kann auch ohne Hilfe mit Vorlagen aus dem Internet erstellt werden. Solche Vordrucke sind meist kostenlos, können aber laut Verbraucherzentrale fehlerhaft sein. Insbesondere Musterformulare mit vorgegebenen Formulierungen seien kritisch zu betrachten.

Egal für welche Variante sich Patientinnen oder Patienten entscheiden, die Patientenverfügung sollte sicher zu Hause, bei der Hausärztin oder dem Hausarzt und/oder bei Zeugen hinterlegt sein. Eine Karte im Geldbeutel kann dann beispielsweise auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung hinweisen.

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz zu finden.

 
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