Nur drei Euro pro Stunde oder gar kein Lohn? Ein Neuburger Gastronom soll mehrere seiner Angestellten ausgebeutet und das Personal auch nicht angemeldet haben. Vor dem Neuburger Amtsgericht sitzt er außerdem auf der Anklagebank, weil er bei der Sozialversicherung für seine Mitarbeiter den Betrag von über 67.000 Euro schuldig geblieben ist. Doch auch einige Zeugen konnten bis zum Ende der mehrstündigen Verhandlung kein Licht ins Dunkel bringen.
Seit 2019 führt der 42-jährige Gastronom selbstständig den Neuburger Lieferdienst. Damit ist er verpflichtet, seinen Angestellten den Mindestlohn oder mehr zu zahlen und die Sozialversicherung für das Personal abzugeben. Beides soll der Mann aber in einigen Fällen nicht gemacht haben. Zudem wird dem Unternehmer vorgeworfen, Angestellte beschäftigt zu haben, die sich illegal in Deutschland aufgehalten haben – was der Angeklagte gewusst haben soll.
Laut Anklageschrift hat der 42-Jährige in 29 Fällen Geld veruntreut, was sich auf eine Gesamtsumme von über 67.000 Euro beläuft. Was die Löhne seiner Angestellten angeht, bewegten diese sich laut Vorwurf in mehreren Fällen deutlich unter dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Waren 2019 neun Euro als niedrigster Stundenlohn festgeschrieben, zahlte er einem Angestellten nach dessen Aussage nur drei Euro pro Stunde. Ein Kollege gab an, für seine Arbeit seien fünf Euro pro Stunde ausgemacht gewesen – und diesen Lohn habe er noch nicht einmal erhalten. Auch ein dritter Angestellter soll nach eigenen Angaben nie Lohn für seine Arbeit bei dem Lieferdienst bekommen haben. Laut Anklage habe der Mann damit drei Personen ausgebeutet, eine davon war zu diesem Zeitpunkt außerdem minderjährig.
Neuburger Gastronom wird Ausbeutung vorgeworfen
Der Angeklagte selbst wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern, ließ aber von seiner Pflichtverteidigerin die Aussage verlesen, dass er sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückweise. Die zwei Männer, denen er keinen Lohn gezahlt haben soll, kenne er zwar, sie seien aber nur in seiner Küche gewesen, weil er ihnen erlaubte, sich dort für den eigenen Bedarf Essen zuzubereiten.
Dass der Angeklagte überhaupt vor dem Amtsgericht stand, war dem Umstand zu verdanken, dass ein ehemaliger Angestellter in Leipzig festgenommen wurde, weil er sich in Deutschland illegal aufgehalten hatte. Bei der Vernehmung gab der Mann an, bei dem Neuburger Unternehmer gearbeitet zu haben.
Bei den darauffolgenden Ermittlungen machte sich ein Polizist ein Bild vor Ort. Als Zeuge vor Gericht gab er an, dass es hektisch wurde, als er in der Lokalität auftauchte: "Die zwei Jungs in der Küche wollten sofort durch den Hinterausgang fliehen." Die beiden Angestellten habe er daraufhin festgenommen, beide seien illegal in Deutschland gewesen. Auf Nachfrage der Verteidigerin betonte der Polizist, dass sich die beiden Männer nicht nur in dem Laden aufgehalten, sondern eindeutig dort gearbeitet hatten.
Unternehmer aus Neuburg soll um 67.000 Euro betrogen haben
Als Zeugen geladen waren mehrere ehemalige und aktuelle Angestellte des Neuburger Unternehmers. Alle gaben jedoch an, die Männer nicht zu kennen, die sich 2019 illegal in dem Laden aufgehalten haben sollen. Sie konnten auch nicht bestätigen, wie viele Angestellte in dem Lieferdienst generell angestellt waren, da sie alle nur auf Abruf bei dem Gastronomen tätig waren. Bei der Befragung durch RichterChristian Veh machten die Männer jedoch widersprüchliche Angaben im Vergleich zu den Aussagen, die sie bei der Polizei getätigt hatten.
Nach dreistündiger Verhandlung wollte Veh sich auf einen Fortsetzungstermin festlegen. Weil Pflichtverteidigerin Julia Weinmann aber der Ansicht war, dass die vorliegenden Akten "Humbug sind", und mehrere Anträge auf weitere Zeugen und Nachberechnungen bei der Ermittlung der Sozialabgaben stellte, einigte sich Veh mit seinen Schöffen auf die Aussetzung der Verhandlung. Erst in einigen Monaten soll der Fall geklärt werden.