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Minijob: Steht einem Urlaub zu?
Haben auch Minijobber einen Anspruch auf Urlaub? Wie werden Urlaubstage berechnet? Alle Infos zum Urlaub mit Minijob lesen Sie hier.
Ein Kalender, in dem Urlaub markiert ist.jpeg       -  Haben Minijobber einen Anspruch auf Urlaub?
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Haben Minijobber einen Anspruch auf Urlaub?
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:18 Uhr

Wer in einem Miniijob beschäftigt ist, arbeitet eine geringere Stundenzahl und bekommt verhältnismäßig eine niedrigere Entlohnung für die Arbeit. Doch das bedeutet nicht, dass Minijobber kein Recht auf Erholung und Entspannung hätten. Schließlich können Minijobs genauso anspruchsvoll und anstrengend sein wie Vollzeitbeschäftigungen.

Aber gibt es im Minijob einen Anspruch auf bezahlten Urlaub? Wenn ja: Wie berechnen sich die Urlaubstage? Und wie sieht es bei unregelmäßiger Arbeit aus? Was muss man als Minijobber beachten? Das Wichtigste zum Urlaub im Minijob erfahren Sie in diesem Artikel.

Minijob: Gibt es einen Anspruch auf Urlaub?

Das Recht auf Erholungsurlaub für Arbeitnehmer ist in Deutschland gesetzlich verankert. Und dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Minijobber haben damit ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen. Das gilt laut Minijob-Zentrale sowohl für betriebliche Minijobber, als auch für Minijobber im Haushalt.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Minijobbern mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. "Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage", erklärt die Minijob-Zentrale. Die Bundesbehörde ist die zuständige Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland.

Minijob: Wie berechnet sich die Anzahl der Urlaubstage?

Das Bundesurlaubsgesetz nimmt eine 6-Tage-Woche als Grundlage für die Urlaubsberechnung. Das heißt: Nur wenn ein Minijobber auch an sechs Tagen pro Woche arbeitet, stehen ihm 24 Urlaubstage zu, so die Minijob-Zentrale. "Arbeitet der Minijobber nur an fünf oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden."

Für die Berechnung der Urlaubstage gilt Folgendes: Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche wird mal 24 gerechnet und das Ergebnis daraus durch sechs geteilt. Daraus ergibt sich die Anzahl der Urlaubstage.

Ein Beispiel: Wir gehen von einem Minijobber aus, der an fünf Tagen pro Woche arbeitet. Gerechnet wird als fünf mal 24, sind 120. Diese Zahl geteilt durch sechs ergibt 20. Dem Minijobber stehen also 20 Urlaubstage zu. Arbeitet er dagegen nur an zwei Tagen pro Woche, beträgt der Urlaubsanspruch acht Tage im Jahr.

Die Minijob-Zentrale gibt außerdem noch einen wichtigen Hinweis, der sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung ergibt: "Gewährt eine Arbeitgeberin ihren Vollzeitbeschäftigten mehr Urlaubstage als rechtlich vorgeschrieben, muss sie auch ihren Minijobbern mehr Urlaubstage geben." Der Grund: Minijobber dürften hier ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden.

Wer seinen eigenen Urlaubsanspruch genau nachrechnen möchte, findet über die Minijob-Zentrale eine Hilfestellung: Dort gibt es den interaktiven Urlaubsrechner für Minijobber.

Minijob: Gibt es Urlaub bei unregelmäßiger Arbeit?

Nicht alle Minijobber arbeiten jede Woche dieselbe Zahl an Tagen. In vielen Fällen ist ein Minijob auch unregelmäßig - mal arbeitet man in einer Woche einen Tag, dann in der Folgewoche drei Tage. Mit der oben beschriebenen Formel lässt sich der Urlaubsanspruch dann nicht berechnen.

Dennoch besteht auch bei unregelmäßiger Arbeit ein Urlaubsanspruch im Minijob. Die zuständige Behörde schreibt: "Für die Berechnung des Urlaubs kommt es dann auf die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr an." Zunächst wichtig, wie viele Tage in der Woche auch andere Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten. "Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt."

Dann wird die Zahl der gesetzliche Urlaubstage pro Jahr mit der Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr multipliziert. Das Ergebnis wird anschließend durch 260 bzw. 312 geteilt.

Ein Beispiel: Jemand übt an 90 Tagen im Jahr einen Minijob aus. Beschäftigte in Vollzeit arbeiten dort in einer 5-Tage-Woche und haben einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Dann rechnet man 20 mal 90, geteilt durch 260 und kommt auf 6,92. Kaufmännisch gerundet kommt man auf 7 Urlaubstage. Denn: Ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.

Minijob: Können Minijobber unbezahlten Urlaub nehmen?

Manche Leute planen trotz Minijob Urlaubsreisen, die länger dauern als der Urlaubsanspruch. Was dann? Auch Minijobber können in solchen Fällen unbezahlten Urlaub nehmen. Allerdings nur in Absprache mit ihrem Arbeitgeber, erklärt die Minijob-Zentrale. "Je nachdem, wie viele unvergütete freie Tage genommen werden, wirkt sich das natürlich auf den Verdienst des Minijobbers aus", so die Bundesbehörde.

Dauert der unbezahlte Urlaub länger als ein Monat, muss der Arbeitgeber den Minijobber spätestens nach einem Monat ohne Vergütung abmelden, da ohne Verdienst nach spätestens einem Monat kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung mehr besteht.

Übrigens: Wer als Minijobber viel mit Bus oder Bahn unterwegs ist, hat unter Umständen die Chance, das Deutschlandticket vom Arbeitgeber bezahlt zu bekommen.

 
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