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Mietpreisbremse: Wie funktioniert sie eigentlich?
Mit der Mietpreisbremse soll bewirkt werden, dass die Mieten nicht ins Unermessliche steigen. Doch wie funktioniert die Mietpreisbremse eigentlich?
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Foto: Christin Klose, picture alliance/dpa/dpa-tmn (Symbolbild) | Was ist eigentlich die Mietpreisbremse und für wen gilt sie?
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:26 Uhr

Der Wohnungsmarkt ist derzeit angespannt wie nie. Egal ob in der Stadt oder auf dem Land – der Ansturm auf die Wohnungen ist groß. Und während der Wohnraum knapp ist, steigen auch die Mietpreisbremse weiter: Seit 2020 sind laut Statista die Mietpreise um 5,5 Prozent gestiegen.

Laut einer Faustregel sollte die Miete nicht mehr als 30 Prozent des Gehalts ausmachen. Wer heutzutage auf den Mietmarkt schaut, merkt allerdings schnell, dass das in manchen Regionen nicht mehr wirklich realistisch ist. Damit die Mieten nicht ins Unermessliche schießen, wurde 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Was es damit auf sich hat und wo die Mietpreisbremse überhaupt gilt, ein Überblick.

Mietpreisbremse: Wie funktioniert sie?

Wie Haufe berichtet, gilt die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen von Wohnungen. Wenn eine Wohnung einen neuen Mieter bekommt, darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der "ortsüblichen Vergleichsmiete" liegen. Geregelt ist dies in Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Für wen gilt die Mietpreisbremse nicht?

Doch längst nicht für alle neuen Mietverträge gilt die Mietpreisbremse. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Mieten über der Obergrenze liegen dürfen. Darunter zählt laut der Deutschen Handwerkszeitung unter anderem:

  1. Es handelt sich um eine Neubauwohnung, die erst nach dem 1. Oktober 2014 das erste Mal vermietet bzw. bezogen wurden. (Paragraf 556f BGB)
  2. Die Wohnung wurde umfassend modernisiert. Dabei müssen die Kosten für die Modernisierung mindestens ein Drittel dessen betragen, was ein vergleichbarer Neubau gekostet hat. (Paragraf 556e Nr. 2 BGB)
  3. Es gilt der Bestandsschutz. Hat der Vormieter bereits mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlt, darf der Vermieter dies bei der Neuvermietung wieder verlangen. (Paragraf 556e Nr. 1 BGB)

Mietpreisbremse: In welchen Städten gilt sie?

In welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gilt, entscheiden die jeweiligen Bundesländer. Laut Haufe können diese für fünf Jahre ausgewiesen werden. Für welche Städte die Grenze genau gilt, können Sie auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen nachlesen.

 
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