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Hanf
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Wo wird Cannabis verkauft?
Durch die Cannabis-Legalisierung ist Kiffen in Deutschland jetzt erlaubt. Doch wo können Interessierte das Hanf eigentlich herbekommen? Infos zum Thema Verkauf.
Cannabispflanze Marihuana.jpeg       -  Cannabis wurde in Deutschland legalisiert.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Archivbild) | Cannabis wurde in Deutschland legalisiert.
Patrick Freiwah
 |  aktualisiert: 16.06.2024 06:07 Uhr

Die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland gilt: Seit dem 1. April ist Kiffen in Deutschland erlaubt, wenn man sich an bestimmte Regeln hält.

Wir erklären, wie Kauf und Verkauf von Hanf in der Zukunft aussehen sollen, damit der Konsum mit dem Cannabiskontrollgesetz in Einklang steht.

Cannabis: So funktionieren Kauf und Verkauf in Deutschland

Cannabis ist in Deutschland jetzt legal erhältlich und darf konsumiert werden, jedoch gelten Obergrenzen hinsichtlich Eigenanbau und Eigenbedarf.

Die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums umschreibt die Strategie als "wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell". Demnach wird verschiedenen Unternehmen die Herstellung und der Vertrieb von Genuss-Cannabis in dafür vorgesehenen Fachgeschäften ermöglicht. Allerdings gilt dies nur für Modellregionen. Wer nicht in einer solcher lebt, muss Mitglied in einem nicht-kommerziellen Verein sein - sogenannten Cannabis-Clubs. Diese können ab Juli 2024 gegründet werden und ihnen ist es erlaubt, Cannabisblüten und -harz herauszugeben.

Wichtig: Obwohl überall von Cannabis-Legalisierung gesprochen wird, handelt es sich im Kern nur um eine Teil-Legalisierung, weil sowohl der Besitz als auch der Anbau von Cannabis beschränkt werden. Zudem gilt weiterhin ein Cannabis-Verbot für Minderjährige und die Abgabe von Cannabis und auch der Pflanzen wird über Cannabis-Clubs geregelt und auch kontrolliert.

Für den Kauf von Samen und Stecklinge von Cannabis-Pflanzen gelten gesonderte Regeln. 

Wie läuft der Verkauf von Cannabis ab?

Entgegen des ursprünglichen Plans wird ein flächendeckender Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften vorerst nicht bewilligt. Zunächst erfolgt eine Verteilung von Gras ausschließlich in nicht-kommerziellen Vereinigungen, wobei lediglich die Produktionskosten gedeckt werden sollen. Auch Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis bleiben in Deutschland verboten, ebenso wie die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen.

Cannabis ist nur über sogenannte "Anbauvereinigungen" - also Cannabis-Clubs - erhältlich, in denen Cannabis gemeinschaftlich angebaut wird. Das sind Vereine, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Diese brauchen jedoch eine behördliche Erlaubnis. Außerdem darf das Cannabis nur an Mitglieder der Anbauvereinigung verkauft werden.

Die Abgabemenge in den geplanten Cannabis-Clubs ist wie folgt festgelegt: Erwachsene dürfen pro Ausgabe maximal 25 Gramm erhalten und im gesamten Monat nicht mehr als 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige ist die monatliche Höchstmenge auf 30 Gramm begrenzt, wobei eine Wirkstoffkonzentrationsbegrenzung von zehn Prozent THC gilt. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Konsum innerhalb kontrollierter Grenzen bleibt und die Qualität des Cannabis überwacht werden kann.

Cannabis-Freigabe in Deutschland: Auswirkungen sollen untersucht werden

Onlineversand ist zunächst nicht geplant, im späteren Verlauf könne jedoch eine Bewilligung für den Verkauf über digitale Shops erfolgen, so die Pläne der Bundesregierung. Das ist ein Überblick zum geplanten, kommerziellen Angebot von Gras:

  • Voraussetzungen: Volljährigkeit der Kundschaft sowie ein lizenzierter, staatlich kontrollierter Rahmen.
  • Absicht: Die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette sollen später im Hinblick auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt untersucht werden.
  • Zeitrahmen: Cannabis-Handel im Rahmen der zweiten Säule soll eine Dauer von fünf Jahren ab eingerichteter Lieferkette haben.
  • Hintergrund: Anhand eines sogenannten "Opt-in"-Verfahrens erfolgt eine räumliche Eingrenzung für Cannabis-Ausgabestellen in bestimmten Kreisen und Städten, basierend auf der Einwohnerzahl. Die in Deutschland gesammelten Erkenntnisse sollen dann auch Europäischen Partnern sowie der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.
 
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