Das Superwahljahr 2024 hat noch nicht seinen Höhepunkt erreicht. Nach der EU-Wahl im Juni stehen weitere Wahlen auf Landesebene an. Neben einer Landtagswahl in Sachsen und einer Landtagswahl in Thüringen wird im Herbst auch in Brandenburg ein neues Abgeordnetenhaus gewählt.
Brandenburg-Wahl 2024: Wer ist wahlberechtigt?Landtagswahl BrandenburgWahlberechtigte Wählerinnen und Wähler können im Wahllokal oder per Briefwahl dabei wie gewohnt zwei Stimmen abgeben. Doch was bedeuten Erst- und Zweitstimme auf dem Wahlzettel für die Landtagswahl 2024 in Brandenburg, und welchen Einfluss haben sie auf das Gesamtergebnis?
Übrigens: Die aktuellen Umfrage-Ergebnisse zur Landtagswahl in Brandenburg 2024 lesen Sie hier.
Landtagswahlen in Brandenburg 2024: Wie viele Stimmen hat man?
Genau wie bei allen Bundes- und Landtagswahlen in Deutschland werden Wählerinnen und Wähler auch bei der kommenden Landtagswahl in Brandenburg zwei Stimmen zur Wahl haben.
Der Grund: Seit 1953 wird in der alten Bundesrepublik und seit 1990 im wiedervereinigten Deutschland nach einem "Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gewählt, dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht", wie auf bundestag.de nachzulesen ist. Die Definition enthält auch die Erklärung für die Erst- und Zweitstimme für Bundes- und Landtagswahlen in Deutschland.
Erststimme einfach erklärt: Wofür steht sie bei der Brandenburg-Wahl 2024?
Denn die Erststimme gilt einer Person, im Falle einer Landtagswahl einem Kandidaten im Wahlkreis, dem bei ausreichend hohem Stimmenanteil ein Direktmandat für den Landtag winkt. Zu finden sind alle Direktkandidierenden auf der linken Seite des Stimmzettels, wie der Landeswahlleiter des Landes Brandenburg auf einer Infoseite schreibt. Auf diese Weise werden 44 der 88 Abgeordneten des Landtags in Brandenburg gewählt.
Kann eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) sammeln als ihr Plätze im Landesparlament nach Landeslisten (Zweitstimmen) zustehen, kann sie von sogenannten Überhangmandaten Gebrauch machen.
Zweitstimme einfach erklärt: Welche Bedeutung hat sie bei der Landtagswahl in Brandenburg?
Die Zweitstimme hingegen hat nur dem Namen nach eine zweitrangige Bedeutung. Sie gilt statt einer Person einer Fraktion beziehungsweise Landesliste einer Partei. Laut der Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg (BLPB) entscheidet "der Anteil gültiger Zweitstimmen (...) maßgeblich über die Verteilung der Landtagssitze auf die einzelnen Parteien und Vereinigungen und damit über die politische Zusammensetzung des Landtags."
Wer sich demnach in Brandenburg zur Wahl stellt, kann entweder über ein Wahlkreis-Direktmandat in den Landtag einziehen oder aber über die Landesliste einer Partei. Zu finden ist die Spalte "Zweitstimme" auf der rechten Seite des Wahlzettels.
Erst- und Zweitstimme bei der Brandenburg-Wahl 2024: Welche Stimme ist wichtiger für das Ergebnis und mit welcher wähle ich den Ministerpräsidenten?
Die Frage, ob sich per Erst- oder Zweitstimme Brandenburgs Ministerpräsident wählen lässt, ist schnell beantwortet: Nein, mit keiner Stimme lässt sich direkt der künftige Ministerpräsident von Brandenburg wählen.
Denn wer das Bundesland personell anführt, entscheidet sich erst, wenn der neue Landtag gewählt ist - meist über den Weg von Koalitionsverhandlungen. Die BLPB schreibt hierzu in einer Infobroschüre: "Die Abgeordneten wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, also die Regierungschefin oder den Regierungschef von Brandenburg." Bevor also der Ministerpräsident von Brandenburg gewählt wird, ziehen die gewählten Abgeordneten in den Landtag ein. Dennoch lassen sich gerade mit der Zweitstimme ganz gezielt Parteien und ihr Spitzenpersonal stärken - und damit indirekt auch eine mögliche Besetzung für ein Ministeramt wählen.
Stimmzettel bei der Brandenburg-Wahl 2024: Wie viele Kreuze setzen?
Wählerinnen und Wählern können bei der Brandenburg-Wahl am 22. September 2024 zu festgelegten Öffnungszeiten der Wahllokale laut BLPB insgesamt maximal zwei Stimmen abgeben, das heißt zwei Kreuze oder auch andere als solche klar erkennbare Zeichen setzen. Als vollständig gültige Stimmabgabe gezählt wird nur eine Erststimme und eine Zweitsstimme.
Ungültig gelten Stimmzettel dann, wenn mehr als zwei Felder ausgefüllt sind oder beispielsweise zwei Felder in der Spalte "Erststimme" und keine "Zweitstimme". Wer sich dagegen "verwählt" hat, bekommt einen neuen Stimmzettel ausgehändigt.