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Landkreis Günzburg
"Wie mit Tieren in der Kälte": Vorwürfe nach Razzia in Techno-Club
Gäste sollen während der Durchsuchungsaktion im Kreis Günzburg in Partykleidung bei Minusgraden gefroren haben. 59 Verfahren könnten am Ende einzeln vor Gericht landen.
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Foto: Martin Schutt, dpa (Symbolbild) | Unter anderem wurden bei der Kontrolle 200 Ecstasy-Tabletten sichergestellt.
Sophia Huber
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:20 Uhr

Für die Polizei war es ein außergewöhnlich großer Einsatz, für die Gäste eine mindestens genauso ungewöhnliche Partynacht: Wie berichtet, haben Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West vor knapp zwei Wochen 165 Besucherinnen und Besucher eines Clubs im südöstlichen Landkreis kontrolliert. Das Ergebnis: Rund ein Drittel der Gäste hatte Drogen dabei, insgesamt ermittelt die Kripo gegen 59 Tatverdächtige. Unter anderem fand die Polizei szenetypische Betäubungsmittel wie Ecstasy, LSD, Amphetamin oder Kokain. Mehrere Stunden dauerte die Durchsuchungsaktion. Inzwischen haben sich Gäste zu Wort gemeldet, die den Einsatzkräften vorwerfen, dass sie mehrere Stunden lang draußen bei Minusgraden frieren mussten. Sie hätten während der Aktion nicht einmal ihre Jacken aus dem Club holen dürfen.

Unter anderem schreibt eine Leserin zur Berichterstattung unserer Redaktion: "Wie mit Tieren in der Kälte. Top Einsatz." Eine andere meldet sich und schildert, dass die Gäste "alle, egal ob sie Drogen dabeihatten oder nicht", mehrere Stunden bei minus zehn Grad draußen stehen mussten, nicht auf die Toilette oder sich etwas zu trinken holen durften. Was ist dran an diesem Vorwurf?

Razzia im Kreis Günzburg: Zwei der 165 Partygäste nehmen Angebot der Polizei an

Auf Nachfrage schildert der Pressesprecher des zuständigen Präsidiums in Kempten: "Die Gäste wurden durch Einsatzkräfte angesprochen und systematisch durchsucht. Hierzu waren die Beamtinnen und Beamten im Club, erklärten die Maßnahme, fragten unter anderem, ob sie weitere Gegenstände wie Jacken oder Taschen dabeihatten." Die Besucher durften laut Polizei die Garderobe aufsuchen, um ihre Sachen abzuholen. Anschließend seien die Personen kontrolliert worden. Vor Ort seien mehrere Zelte zur Durchsuchung und Abarbeitung der polizeilichen Maßnahmen aufgestellt worden. Diese seien beheizt gewesen. Weiter erklärt Sprecher Sebastian Nienkemper: "Nach Abschluss der Maßnahmen wurde den Personen ein Platzverweis erteilt und sie konnten nach Hause gehen. Teilweise wurde Gästen, die nicht von der Örtlichkeit weg konnten, Alternativen, wie der Aufenthalt im Vorraum einer Polizeiinspektion oder das Verbringen zu einem nahe gelegenen Rastplatz, angeboten. In zwei Fällen wurde das Angebot angenommen." 

Ein Gast hätte gesundheitliche Probleme gehabt. "Es wurde ein Rettungswagen durch die Polizei alarmiert. Der Gast verweigerte dann jedoch die Behandlung", so Nienkemper. Ob gegen den Betreiber der Disco ermittelt wird, ist bisher unklar: "Es werden die zuständigen Sicherheitsbehörden durch die Polizei kontaktiert." Hier werde nun in eigener Zuständigkeit der Behörde geprüft, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. 

Die Ermittlungen gegen die Verdächtigen dauern noch an. Laut Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, werden die Verfahren voraussichtlich alle separat bearbeitet und, gegebenenfalls, als einzelne Verfahren vor Gericht gebracht werden. Eine Anklage gegen mehrere Personen setzt grundsätzlich voraus, dass ein sachlicher Zusammenhang besteht, was etwa sein kann, wenn mehrere Täter gemeinschaftlich Handel treiben.

 
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