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Landkreis Donau-Ries
Entschädigungen für Zugausfälle? Was Go-Ahead-Kunden wissen müssen
Solange es bei Go-Ahead Probleme gibt, muss das Unternehmen zahlen. Fahrgäste haben ein Recht auf Entschädigungen, der Auftraggeber legt Vertragsstrafen fest.
Verena Mörzl
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:29 Uhr

Noch immer gibt es in der Region Probleme mit dem Nahverkehr auf der Riesbahn. Von Verspätungen oder Ausfällen betroffene Fahrgäste von Go-Ahead werden in bestimmten Fällen entschädigt. Wer das Unternehmen kontrolliert und welche Vertragsstrafen gegen das Eisenbahnunternehmen seit der Übernahme am 11. Dezember verhängt wurden: die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann werden Fahrgäste von GoAhead entschädigt?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft, der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Bayern und somit der Vertragspartner von Go-Ahead Bayern, hat die Entschädigungen vertraglich geregelt. Für Unannehmlichkeiten und Schäden, die Fahrgästen entstehen, gibt es finanzielle Kundengarantien oder sogar Vertragsstrafen. Entschädigt werden Fahrgäste laut BEG bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten Anschlusszügen, aber auch bei fehlenden oder falschen Informationen. 

Wie hoch fallen die Entschädigungen für die Verspätungen aus?

Weiter teilt die Eisenbahngesellschaft mit, dass es Entschädigungen in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenpreises ab 30 Minuten Verspätung am Zielbahnhof und 50 Prozent ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof gibt – wenn die Verspätungen durch das Verkehrsunternehmen selbst verschuldet sind. Zeitfahrkarten und Pauschalpreistickets sind mit mindestens 1,50 Euro ab 30 Minuten Verspätung und drei Euro ab 60 Minuten Verspätung zu entschädigen.

Erfüllt Go-Ahead diese Kundengarantien bereits?

Ja, diese werden erfüllt. Go-Ahead bot nach Angaben der BEG auch weitergehende Kundengarantien an, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, beispielsweise eine volle Kostenübernahme für die Taxi-Heimfahrt nach verpasstem letzten Anschluss bis 100 Euro, teilt ein BEG-Sprecher mit.

Warum löste Go-Ahead den Fuggerexpress ab?

Aufträge für Verkehrsleistungen im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vergibt die BEG, wie von europäischen und deutschen Vergaberegeln gefordert, im Wettbewerb; das heißt, im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren. Unter den daran teilnehmenden Bietern ermittelt die BEG das beste – also das wirtschaftlichste – Angebot in Bezug auf Qualität und Preis und garantiert so, dass die staatlichen Mittel für den Regional- und S-Bahn-Verkehr bestmöglich investiert werden. 

Da durch die Fahrkarteneinnahmen die Kosten in der Regel nicht gedeckt sind, zahlt die BEG den Betreibern einen Zuschuss, das sogenannte Bestellerentgelt. Die Finanzierung erfolgt durch die sogenannten Regionalisierungsmittel, die die Länder vom Bund für den öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Auch die Leistungen des Verkehrsvertrages "Augsburger Netze Los 1" wurden im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbsverfahrens neu vergeben, da der bisherige Verkehrsvertrag mit DB Regio auslief, teilt die BEG mit. Unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung vorgegebenen Wertungskriterien hat Go-Ahead insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und deshalb im Jahr 2018 den Zuschlag erhalten

Wie kann die BEG Einfluss auf Go-Ahead nehmen, wenn es die vertraglichen Rahmenbedingungen nicht konsequent einhält?

Die BEG schildert, dass die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistungen im Augsburger Netz und damit auch auf der Riesbahn durch Go-Ahead für sie nicht akzeptabel verlaufen sei. In Krisengesprächen sei mit allen Beteiligten auf eine möglichst rasche Verbesserung der Situation für die Fahrgäste gedrängt worden. Die BEG lasse sich außerdem in regelmäßigen sogenannten "Nachinbetriebnahmegesprächen" von Go-Ahead über die aktuelle Fahrzeugsituation sowie den Umsetzungsstand von Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebslage unterrichten.

Wie sehen finanzielle Sanktionen, also die Vertragsstrafen aus?

Zusätzlich nimmt die BEG auch Einfluss über finanzielle Sanktionen. Für die nicht vertragskonform erbrachten Verkehrsleistungen werden Vertragsstrafen geltend gemacht. Für nicht erbrachte Verkehrsleistungen erhält Go-Ahead von der BEG kein Bestellerentgelt. Für Zugausfälle, die durch eine mangelnde Personal- oder Fahrzeugverfügbarkeit verursacht werden, ist außerdem vertraglich eine zusätzliche Minderung vorgesehen. Des Weiteren erhebt die BEGVertragsstrafen, falls die vorgegebenen Mindestpünktlichkeits-Werte nicht erreicht werden. Entsprechend hoch sei der finanzielle Anreiz für Go-Ahead, einen möglichst störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Was unternimmt die BEG, um die Gesamtlage auf der Schiene zu verbessern?

Ein Sprecher teilt mit, dass sie weiterhin stetig in Gesprächen mit Go-Ahead seien, aber auch mit dem Fahrzeughersteller Siemens, damit ein stabiler Betrieb gewährleistet werden könne. Die aktuelle Entwicklung der Pünktlichkeit und die zurückgehende Zahl an Ausfällen und signifikanten Verspätungen würden eine sukzessive Verbesserung der Betriebsabläufe aufzeigen. Aber der Sprecher sagt auch: "Solange Go-Ahead den von uns bestellten Fahrplan jedoch nicht fährt und die entsprechenden Qualitätsanforderungen nicht erfüllt, greifen die oben genannten Vertragsstrafen."

 
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