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Kfz-Zulassung und Kennzeichen: Neue Verordnung ab 2023
Wer künftig ein Fahrzeug anmelden möchte, ist nicht mehr umgehend auf eine Plakette angewiesen. Denn im September tritt eine neue Zulassungsverordnung in Kraft.
Wegweiser zur Kfz-Zulassungsstelle.jpeg       -  Wegweiser zur Kfz-Zulassungsstelle. Die Behörde muss man künftig nicht mehr persönlich aufsuchen.
Foto: Armin Weigel, dpa (Archivbild) | Wegweiser zur Kfz-Zulassungsstelle. Die Behörde muss man künftig nicht mehr persönlich aufsuchen.
Patrick Freiwah
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:31 Uhr

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug anmelden möchte, für den ändert sich im Jahr 2023 etwas gravierendes. Im Februar winkte das Bundeskabinett eine Verordnung der Bundesregierung durch, die sowohl das Kfz-Kennzeichen als auch die Zulassung neu regelt. Demnach darf künftig bis zu zehn Tage ohne gültige Plakette und Zulassungspapiere gefahren werden.

Nach der Hürde Bundesrat wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die neue Zulassungsverordnung ab September 2023 in Kraft treten lassen. Darüber hinaus besteht schon länger die Möglichkeit, dass der gesamte Prozess der Zulassung eines Autos (oder auch eines Motorrads) digital stattfindet. Autofahrer können ihr Fahrzeug per Laptop, PC oder mobilem Endgerät bei der Zulassungsstelle anmelden.

Projekt i-Kfz: Auto digital anmelden und danach losfahren

Ab Herbst 2023 ist es dann im Gegensatz zu bisher möglich, nach der Neuanmeldung direkt in das Fahrzeug zu steigen und loszufahren. Voraussetzung ist ein digitaler Zulassungsbescheid, der nach Plänen des Ministeriums innerhalb von zehn Tagen per Post zugestellt wird. „Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu zehn Tage lang ohne diese fahren“, schildert die FDP auf ihrer Website. Am Beispiel eines Gebrauchtwagens bedeutet das, der Behördengang für die Kfz-Zulassung wird hinfällig und kann online vollzogen werden. Dann kann auch mit einem Kennzeichen am Auto ohne TÜV-Plakette gefahren werden.

Verkehrsminister Volker Wissing wird auf der entsprechenden Mitteilung des Bundes mit folgenden Worten zitiert: "Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen." Den Worten folgt das Versprechen, dass "lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit angehören".

Fahrzeugzulassung per Internet: Nutzbarkeit auf dem Prüfstand

Ein Blick auf die Zusammenfassung des Projekts „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) verdeutlicht jedoch, dass die digitale An- beziehungsweise. Ummeldung eines Fahrzeuges nicht ganz einfach ist und gerade für ältere Menschen eine hohe Hürde darstellen dürfte. Das betrifft mitunter die Identifizierung mittels neuem Personalausweis oder aber die benötigten Alternativen. Schätzungsweise ziehen auch künftig viele Personen weiter den traditionellen Behördengang in die Kfz-Zulassungsstelle vor. Abgesehen davon kann die Anmeldung eines Fahrzeuges nur dann per Internet vorgenommen werden, wenn das Auto frühestens am 1. Januar 2015 zugelassen wurde.

Möglich ist die Nutzung nicht nur im privaten Sektor, wie Tagesschau.de erläutert: Den digitalen Service können demnach auch Autohäuser sowie gewerbliche Zulassungsdienste in Anspruch nehmen.

Jedoch hegt der Bundesrat offenbar auch Zweifel an der erneuerten Kennzeichen-Regelung in Deutschland. Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, wie sich missbräuchliches Verhalten auf Basis der Online-Zulassung verhindern lässt, schildert Inside-digital.de. Länder hätten demnach darauf hingewiesen, dass die Kfz-Plaketten beim Postversand entwendet und bestimmungswidrig verwendet werden könnten. Außerdem mache die Regelung möglich, dass Kraftfahrzeuge zunehmend mit ungestempelten Nummernschildern unterwegs seien.

Kfz-Zulassungsverordnung angepasst: Paragraf 10, Absatz 5

Was übrigens in der Kfz-Zulassungsverordnung seit Februar 2023 ebenfalls neu geregelt ist: Paragraf 10, Absatz 5 über die Anbringung des Kennzeichens wurde angepasst. Der Gesetzestext über die ordnungsgemäße Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr beinhaltet die Passage: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“. Das bedeutet, Nummernschilder dürfen nun nicht mehr anhand von Saugnäpfen, Magneten oder Klett befestigt werden, führt T-Online aus.

Nummernschilder sollen nur mit hohem Kraftaufwand oder mit einem Werkzeug entfernt werden können. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro - genauso viel, als ob man komplett ohne Kennzeichen unterwegs wäre.

 
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