Raus aus der Arbeitslosigkeit und rein in einen neuen Job: Was erstens gar nicht immer so leicht zu sein scheint, ist zweitens meist mit gewissen Kosten verbunden. Schließlich müssen eventuell Bewerbungsfotos gemacht oder beglaubigte Kopien von Zeugnissen angefertigt werden, vielleicht steht für eine neue Stelle sogar ein Umzug an. Bürgergeld-Bezieher, die mit ihrem Regelsatz wirtschaften müssen, wird mit "Leistungen aus dem Vermittlungsbudget" unter die Arme gegriffen. Unter welchen Umständen, wer für was Geld aus diesem Topf bekommt, lesen Sie in diesem Text.
Was versteht man unter Vermittlungsbudget?
Auch wenn kein rechtlicher Anspruch besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit Kosten erstattet, die bei der Suche nach einer (neuen) Stelle entstehen: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass genau solche Kosten übernommen werden. Grundlage dafür sind zwei Paragrafen im Sozialgesetzbuch, Paragraf 16 Absatz 1 und 3 im SGB II sowie Paragraf 44 im SGB III. Diese erklären, sehr verkürzt gesagt, wie die Agentur für Arbeit Leistungen für die Eingliederung in Arbeit bereitstellen kann.
Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll, so betont es das Bundesministerium Arbeit und Soziales, Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose beim Weg in eine Beschäftigung unterstützen. Hierunter fallen demnach auch Bürgergeld-Empfänger. So sollen "flexibel, zielgerichtet und bedarfsorientiert unterschiedliche Hemmnisse beseitigt und dabei den spezifischen Bedürfnissen der Arbeit- und Ausbildungssuchenden Rechnung getragen werden".
Was sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget?
Zu den Hemmnissen etwa zählt es für Bezieher von Bürgergeld, den finanziellen Aufwand zu stemmen, der bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle entstehen kann. So können laut Bundesagentur für Arbeit folgende Ausgaben erstattet werden:
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Bewerbungsunterlagen wie Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos, beglaubigte Kopien von Zeugnissen
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Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch
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Übernachtungskosten, falls erforderlich
- Umzugskosten, wenn ein solcher für die neue Stelle nötig ist
Selbst für den Auto-Kauf kann es einen Zuschuss durch das Vermittlungsbudget geben. Übrigens: Auch andere Kosten im Zusammenhang mit einem Auto übernimmt das Jobcenter.
Voraussetzungen für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Um die Leistungen beziehen zu können, bedarf es allerdings einer Reihe an Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Allen voran müsse sich aktiv um eine neue Stelle gekümmert werden, in welcher man langfristig versicherungspflichtig arbeitet, so die Agentur. Da es sich bei einer solchen Kostenerstattung um eine Ermessensleistung handelt, müsse die Höhe der Förderung angemessen sein. Sichergestellt werden müsse zudem, dass beispielsweise keine andere öffentlich-rechtliche Stelle gleichartige Leistungen erbringt.
Die Bundesagentur für Arbeit betont zudem, dass es wichtig sei, den entsprechenden Antrag zu stellen, noch bevor die eigentlichen Kosten entstehen. Im Nachgang dann müssen die entstandenen Kosten nachgewiesen werden.
Übrigens: Die Höhe des Bürgergelds fällt von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich aus. Wer Bürgergeld bezieht und sich weiterbilden möchte, für den gibt es mittlerweile gleich zwei Fördermöglichkeiten, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget jedoch gehören nicht dazu.
So wird das Vermittlungsbudget online beantragt
In nur drei Schritten ist es gemäß der Bundesagentur für Arbeit möglich, das Vermittlungsbudget online zu beantragen:
- Die Kosten für die Erstattung auf der Internetseite der Agentur online über folgenden Link anmelden
- Die Agentur entscheidet gemäß der Voraussetzungen, ob eine Erstattung infrage kommt
- Wenn bewilligt: Unterlagen wie etwa Rechnungen nachreichen
Apropos Kostenerstattung: Nicht nur die Kosten für etwaige Bewerbungen werden unter Umständen übernommen, auch wenn Schulbedarf besteht, trägt das Jobcenter gewisse Kosten.