Neben der Grundausstattung wie Näpfe, Hundebett, Leine und Halsband, sind es auch die laufenden Kosten, die einen Hund zu einem kostspieligen Lebensgefährten machen. Zwar werden meist als Erstes die hohen Tierarztkosten angeführt, die Ausgaben für das Futter dürfen jedoch nicht unterschätzt werden. Somit wirkt es attraktiv diese von der Steuer abzusetzen. Doch ist das möglich?
Kosten bei privaten Hunden von der Steuer absetzen
Der Preis für Hundenahrung ist unter anderem abhängig von der Größe beziehungsweise dem Gewicht des Tieres, aber auch der Futterart: Trockenfutter, Nassfutter oder Frischfleisch. Das Fachmagazin des Futterhauses Fressnapf schätzt die monatlichen Kosten für Futter auf mindestens 25 bis 50 Euro. Diese Kosten gehören laut Rudolf Gramlich von dem Lohnsteuerhilfeverein Steuerring der privaten Lebensführung an und sind mit dem steuerlichen Grundfreibetrag abgedeckt. Sie können somit nicht von der Steuer abgesetzt werden. „Jeder Hundefreund muss akzeptieren, dass ein Hund (wie jedes Tier) nach dem BGB eine Sache ist. Es handelt sich nicht um Personen“, so Gramlich.
Kosten bei gewerblich genutzten Hunden von der Steuer absetzen
Bei gewerblich genutzten Hunden, zum Beispiel als Schutz- oder Therapiehund, handelt es sich um Betriebs- oder Werbekosten, erklärt der Bund der Steuerzahler auf Anfrage. Der Hund gilt in diesen Fällen als Arbeitsmittel. Das bedeutet, dass alle Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen oder durch den Beruf entstehen, steuerlich absetzbar sind. Dazu können neben den Tierarztkosten auch Ausgaben für Futter und Zubehör zählen. Allerdings wird dabei jeder Fall einzeln bewertet und in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben unterschieden. Ob die Futter- und Zubehörkosten in der Steuererklärung akzeptiert werden oder nicht, wird somit immer individuell geprüft.
Kosten bei gesundheitlich genutzten Hunden von der Steuer absetzen
Hat man sich das Tier aus gesundheitliche Gründen angeschafft, insbesondere einen Blindenhund und wurde dieser auch ärztlich verschrieben, können alle mit dem Hund verbundenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden, so der Bund der Steuerzahler. Jedoch werden diese Ausgaben meist bereits mit dem Behindertenpauschalbetrag beglichen.
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