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Haustiere
Haftpflichtversicherung für Hunde: Kosten und steuerliche Vorteile
Ob Sach- oder Personenschaden – eine Hundehaftpflicht soll in diesen Fällen finanziellen Schutz bieten. Erfahren Sie mehr über die Bedingungen hinter dieser Versicherung.
Sarah Liebers
 |  aktualisiert: 16.11.2024 02:36 Uhr

Nach dem Geburtstagsfest ist das Sofa des Freundes ruiniert, weil der Hund es markiert hat oder eine teure Vase ist beim Spielen heruntergefallen. In beiden Fällen haftet der Besitzer oder die Besitzerin des Tieres für den Schaden. Auch Personenschäden, wenn der Hund beispielsweise beißt, können schnell kostspielig werden. Für solche Situationen gibt es die Hundehaftpflichtversicherung. Wir fassen für Sie die wichtigsten Fragen zusammen und klären, ob man sie in der Steuererklärung berücksichtigen kann.

Ist die Hundehaftpflichtversicherung notwendig?

In einigen Bundesländern wie etwa in Niedersachsen oder Berlin müssen alle Hundebesitzer und -besitzerinnen eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen, in manchen anderen nur bei bestimmten Rassen oder Merkmalen. Unabhängig davon ist diese laut dem Bund der Versicherten (BdV) für jeden und jede wichtig, da nach dem Gesetz immer der Halter oder die Halterin für Schäden, mit dem gesamten Vermögen, haftet, die der Vierbeiner verursacht hat – auch ohne eigenes Verschulden. Eine Ausnahme bildet hier ein gewerblich genutzter Hund. Wird der Hund in der Jagd eingesetzt, gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung.

Wie teuer ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung fallen sehr unterschiedlich aus und richten sich beispielsweise nach der Rasse, der Größe und der Selbstbeteiligung. Der BdV gibt eine Spanne von 55 bis 80 Euro für die Jahreskosten bei empfehlenswerten Anbietern an. Dabei geht er von einem Selbstbehalt pro Schadenfall bis 500 Euro aus.

Was deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?

Laut der Schadensersatzpflicht muss die geschädigte Person nach dem finanziellen Ausgleich so dastehen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten vollständig oder teilweise, je nach Vertrag. Man unterscheidet laut dem BdV zwischen drei Arten von Schadensersatz:

  • Personenschäden: Meist eine Art der Körperverletzung

  • Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes

  • Vermögensschäden: Finanzieller Schaden, wie etwa Arbeitsunfähigkeit eines Selbstständigen durch einen Krankenhausaufenthalt

Der Versicherer kann den Anspruch auf Schadensersatz in ungerechtfertigten Fällen auch ablehnen. Er handelt dann als eine Art Rechtschutzversicherung. Sie müssen dann den Schaden auch nicht aus eigener Tasche zahlen, so der BdV.

Wann greift die Hundehaftpflichtversicherung nicht?

In welchen Fällen die Hundehaftpflichtversicherung keine Kosten übernimmt, ist auch von dem abgeschlossenen Vertrag abhängig. Die Nürnberger Versicherung fasst folgende Fälle zusammen, bei dem man auf den Kosten sitzen bleibt:

  • Schaden wurde zu spät gemeldet, siehe Fristen im Vertrag

  • Hund war bereits auffällig und wurde trotzdem ohne Leine laufen gelassen

  • Schaden ist vorsätzlich entstanden

  • Es handelt sich um Strafen oder Bußgelder

  • Eigenschäden oder Schäden bei Mitversicherten

  • Je nach Vertrag Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen

In manchen Fällen zahlt die Versicherung nur einen Teil, zum Beispiel, wenn die geschädigte Person eine Mitschuld trägt oder Sie als Halter oder Halterin durch Ihr Verhalten, wie das Ignorieren einer Leinenpflicht, den Schaden mit verursacht haben.

Kann die Hundehaftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Da die Hundehaftpflichtversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG) gehört, ist sie grundsätzlich für jeden von der Steuer absetzbar, erklärt Rudolf Gramlich von dem Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. Allerdings gibt er zu bedenken, dass diese Beiträge häufig keine Auswirkungen haben. Der Höchstbetrag von 1.900 € bei Ledigen und 3.800 € (§ 10 Absatz 4) bei zusammenveranlagten Eheleuten wird in den meisten Fällen überwiegend durch andere Versicherungsbeiträge wie etwa der Kranken- und Pflegeversicherung, der Haftpflicht für das Kfz oder der Unfallversicherungen abgedeckt beziehungsweise bereits überschritten. Hierfür können schon die Basis-Beiträge für Erstgenanntes ausreichen.

Bei Gebrauchshunden sowie Assistenzhunden gelten andere Bedingungen. Erstere gelten als Arbeitsmittel, wodurch die Besitzer und Besitzerinnen alle anfallenden Kosten, unter anderem auch die Haftpflichtversicherung und die Hundesteuer als Werbungskosten von der Steuer absetzen können, sagt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf Anfrage. Eventuell kann jedoch auch in diesem Fall ein privater Kostenanteil bestehen bleiben.

Übrigens: Wenn Sie sich für weitere Themen rund um den Hund interessieren, lesen Sie hier über die ersten Anzeichen dafür, dass ein Hund blind wird und ob Sie Ihren Liebling nach 17 Uhr nicht mehr füttern sollten. Zudem informieren wir Sie, wer die Krankenversicherung zahlt, wenn Sie Ihre Angehörigen pflegen.

 
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