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Grillen
5 Tipps für´s Grillen auf dem Balkon
Nicht jeder kann eine Grillparty im eigenen Garten veranstalten. Doch auch für den Balkon gibt es Möglichkeiten, zu grillen. Hier fünf Tipps, wie es gelingen kann.
Holzkohlegrill.jpeg       -  Im Garten unproblematisch, auf dem Balkon eher nicht: grillen auf einem Holzkohlegrill.
Foto: Christin Klose, dpa | Im Garten unproblematisch, auf dem Balkon eher nicht: grillen auf einem Holzkohlegrill.
Paul Wiese
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:14 Uhr

Bei warmen Temperaturen kommt die Lust auf einen Grillabend ganz automatisch. Grill in den Garten stellen, anzünden, Fleisch drauf – schon kann die Grillfeier beginnen. Doch was, wenn man keinen Garten hat? In Mietwohnungen steht vielen nur ein Balkon zur Verfügung, der für nicht mehr als zwei Stühle und einen Tisch Platz bietet. Mit einigen Tricks gelingt ein gemütlicher Grillabend aber auch auf kleiner Fläche. Was es zu beachten gibt und welche Rechten und Pflichten Mieter haben, dazu finden Sie hier einige Tipps.

Tipp zum Grillen auf dem Balkon: Die rechtliche Lage beachten

Eindeutig ist die rechtliche Lage nicht. Es gibt in Deutschland kein festgeschriebenes "Grillgesetz", an das sich alle halten müssen. Der Deutsche Mieterbund schreibt:

  • "Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern grundsätzlich erlaubt. Nachbarn müssen dies akzeptieren."

Es gebe lediglich zwei Ausnahmen:

  • "Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung."
  • "Auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht."
  • "Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht."
  • "Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann."

Auch können einzelne Grillarten im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Oft ist betrifft das zum Beispiel das Grillen mit Holzkohle, weil dadurch starker Rauch entsteht. So überschreitet man schnell die zulässigen Grenzwerte und verstößt gegen das Immisionsschutzgesetz.

Wie oft man auf dem Balkon grillen darf und ab wann das eine Belästigung der Nachbarn darstellt, ist ebenfalls nicht geklärt. Laut Vattenfall gab es in der Vergangenheit diverse Gerichtsurteile, die unterschiedlicher nicht sein könnten:

  • Das Landgericht Aachen urteilte, dass zwischen April und September maximal zweimal im Monat zwischen 17 und 22:30 Uhr gegrillt werden darf – egal ob im Garten oder auf dem Balkon.
  • In Baden-Württemberg sind sechs Stunden pro Jahr gelegentliches Grillen auf dem Balkon zulässig.
  • In Bayern entschied das Landgericht München, dass im Jahr fünfmal gegrillt werden darf.
  • In Niedersachsen ist es viermal erlaubt.
  • In Berlin darf bis zu 25-mal für je zwei Stunden gegrillt werden, ab 21 Uhr ist es aber verboten.
  • In Hamburg gilt ein allgemeines Grillverbot auf dem Balkon.

Das wirkt schon etwas kurios, man sollte sich also gründlich über die Regelungen in der eigenen Region informieren. Übrigens: Laut Baumarkt-Kette toom gilt der Mietergarten nicht als Balkon. Hier herrschen also andere Regeln. Im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist nachzulesen, ob das Grillen hier vielleicht erlaubt ist.

Grillen auf dem Balkon: Die Konsequenzen bei Verstößen beachten

Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist also grundsätzlich erlaubt, wenn man sich an die eben beschriebenen Regeln hält. Doch was, wenn nicht? Dann drohen Bußgelder und andere Konsequenzen.

Werden die Nachbarn durch das Grillen belästigt oder Ruhezeiten nicht eingehalten, kann es teuer werden: Bis zu 5000 Euro Bußgeld können wegen des Verstoßes gegen die Ruhezeiten verhängt werden – wenn Polizei oder Ordnungsamt informiert werden. Wie Ökotest berichtet, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass Nachbarn nach 22 Uhr weder Geräusche noch Gerüche hinnehmen müssen, die mit dem Grillen zusammenhängen. Zuletzt ergänzte es den Spielraum: Bis zu viermal im Jahr ist das Grillen auch bis nach 22 Uhr vertretbar. 

Grillen auf dem Balkon: Tipps für den richtigen Umgang mit den Nachbarn

Um beim Grillen keinen Streit mit den Nachbarn vom Zaun zu brechen, ist einiges zu beachten. Die gute Nachbarschaft will schließlich gepflegt werden.

  • Die Nachbarn sollten rechtzeitig über eine geplante Grillfeier auf dem Balkon oder der Terrasse informiert werden. Im besten Fall lädt man sie gleich ein, dann kann man auch mal in persönlichen Kontakt treten.
  • Soll es abends etwas länger gehen, bietet sich das Wochenende an. Werktags müssen die Nachbarn früh raus und das Konfliktpotenzial steigt.
  • Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist zu beachten. Ab dann sollte man sich zum Feiern, Musikhören und lautstarkem Unterhalten lieber nach drinnen begeben.
  • Auf einen Holzkohle-Grill verzichten: Die Rauch- und Geruchsentwicklung kann in Nachbarwohnungen ziehen und zu Belästigungen der Nachbarn führen. Auf Balkon oder Terrasse daher lieber auf einen Gas- oder Elektrogrill umsteigen.
  • Hängt der Haussegen sowieso schon schief, sollte man die Nachbarn nicht weiter strapazieren. Bevor sie den Vermieter oder gar das Ordnungsamt kontaktieren, nutzt man lieber öffentliche Grillplätze, die für Grillfeiern ausgelegt sind.

Tipp für den richtigen Grill auf dem Balkon: Holzkohle, Gas oder Elektro?

Nicht jeder Grill eignet sich für den Balkon. Rauchentwicklung oder Platzprobleme schränken die Wahl des richtigen Grills ein.

Bevor es um die konkreten Grillarten geht, finden Sie hier einige allgemeine Hinweise zu Grills, die auf dem Balkon zum Einsatz kommen:

  • Vor dem Grillkauf den Balkon ausmessen: So weiß man, wie viel Platz nach dem Grill-Aufbau noch für Büffet, Stühle und Deko bleibt.
  • Den richtigen Grill finden: Für kleine Balkone gibt es Tischgrills, Standgrills oder solche, die sich am Balkongeländer befestigen lassen. Auch Eimer-Grills in schicker Optik können eine Option sein.
  • Flexibel bleiben: Auf Gewicht und Bedienung sollte geachtet werden, damit der Grill gut verstaut und bei Bedarf schnell umgestellt werden kann.
  • Auf die Qualität achten: Kleine Grills eignen sich auch zum Campen oder für den Urlaub. Es lohnt sich, auf Qualität zu achten, damit der Grill für viele Einsätze gerüstet ist.

Um Rauch- und Geruchsbelästigung der Nachbarn zu verhindern, sollte man auf das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon verzichten. Wenn das Grill-Herz gar nicht ohne kann, sind gute Briketts gefragt. Sie qualmen weniger stark. Auch Grillschalen beispielsweise aus Aluminium sollten verwendet werden, weil durch heruntertropfendes Fett nur noch mehr Rauch entsteht. Brandbeschleuniger sind natürlich tabu.

Gasgrills sind da schon besser geeignet. Sie haben minimale Rauch- und Geruchsentwicklung und eignen sich daher gut für einen nachbarfreundlichen Grillabend. Bei Gasgrills ist die Lagerung der Gasflaschen zu beachten. Nicht immer ist die Lagerung im oder am eigenen Haus erlaubt. In jedem Fall sollten die Flaschen im Freien und entfernt von leicht brennbaren Stoffen gelagert werden, dazu trocken und auf festem Untergrund, wie toom empfiehlt. 

Gleiches gilt für Elektrogrills, die ebenfalls rauchfrei sind. Tipp: An ein Verlängerungskabel denken, wenn sich keine Steckdosen am Balkon befinden, an die der Grill angeschlossen werden kann. 

Gemütlicher Grillabend auf dem Balkon: Tipps für Deko und Rezepte

Ein schön dekorierter Balkon lädt nicht nur zum Verweilen ein – auch ein Grillabend lässt sich dort wunderbar veranstalten. Je nach Größe des Balkons muss man mehr oder weniger kreativ werden:

  • Ein kleiner Grill zum ans Balkongeländer hängen oder ein Eimergrill nehmen schon mal weniger Platz ein als ein normal großer Grill.
  • Die Dekoration mit wetterfesten Outdoor-Möbeln, Teppichen oder Tischdecken obliegt jedem selbst. Beim Grillen sollte aber immer die Brandgefahr beachtet werden. Es empfiehlt sich, für den Ernstfall einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke bereitzuhalten. Den Grill sollte man sowieso niemals unbeaufsichtigt lassen.
  • Für Sommertage bietet es sich an, Tisch und Stühle, Teppiche und sonstige Deko einfach aus der eigenen Wohnung auf den Balkon zu schaffen.
  • Mit Sitzkissen auf dem Boden, einem niedrigen Tisch und einem entsprechenden Grill kann der Grillabend auch platzsparend auf dem Boden veranstaltet werden.
  • Andernfalls ist es auch möglich, lediglich den Grill auf den Balkon zu stellen (dann kann dieser auch etwas größer sein) und das Essen ins Innere zu verlegen. So kann draußen gegrillt und drinnen gespeist werden. Auch das Buffet kann optional draußen beim Grill aufgebaut werden.

Wer für das Buffet noch kreative Ideen braucht, um die Gäste zu überraschen, findet hier Rezeptideen und weitere Tipps für einen gelungenen Grillabend. 

 
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