zurück
Gerichtsurteil zum Datenschutz
BGH-Urteil zum "Vergessenwerden im Netz": Diese Artikel muss Google löschen
Urteil des Bundesgerichthof: Laut dem BGH müssen Suchmaschinen wie Google zukünftig Artikel löschen. Voraussetzung ist aber, dass Falschinformationen bewiesen werden können.
dpa_5F9B1800B2164073(1).jpg       -  Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass Artikel, die erwiesenermaßen falsch sind, von Suchmaschinen wie Google gelöscht werden müssen.
Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild) | Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass Artikel, die erwiesenermaßen falsch sind, von Suchmaschinen wie Google gelöscht werden müssen.
Clara Eisenreich
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:51 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zum Datenschutz bei Suchmaschinen getroffen. Wenn Betroffene nachweisen können, dass über sie falsche Angaben verbreitet werden, sind Suchmaschinen nach diesem Urteil verpflichtet, die entsprechenden Artikel zu löschen.

Der Sachverhalt: Klage gegen Google beim BGH

Der Kläger und die Klägerin sahen sich im Internet falsch dargestellt: Eine US-amerikanische Internetseite berichtete kritisch über deren Gesellschaften für Finanzdienstleistungen und bebilderte die Artikel. Daraufhin verlangten die Klagenden von Google die Artikel bei der Suche nach ihren Namen, den Namen der Gesellschaften und Fotos der Vorschaubilder nicht mehr anzuzeigen. Google stellte diesem jedoch entgegen, dass der Wahrheitsgehalt nicht beurteilt werden könne, so die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

Entscheidung des BGH: Urteil zum "Vergessenwerden im Netz"

Laut dem Urteil des BGH müssen Suchmaschinen zukünftig Einträge löschen, wenn sie nachweislich falsch sind. Die Klage wurde in diesem Fall aber abgewiesen, da in einem Artikel der notwendige Bezug zum Kläger und in zwei anderen Artikeln die nötigen Beweise fehlten. Allerdings müssen die verwendeten Vorschaubilder gelöscht werden, da ihre Verwendung ohne jeden Kontext nicht gerechtfertigt war, heißt es in der Mitteilung.

Das Urteil basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, denn dieser wurde 2022 vom Bundesgerichtshof zur Rechtslage im Europäischen Recht befragt, so die Tagesschau. Nach einem Urteil vom Dezember 2022 müssen Suchmaschinen die Verlinkungen zu Falschinformationen löschen, wenn die betroffenen Personen Beweise vorlegen. Suchmaschinenbetreibende müssen also selbst nicht die Informationen auf Richtigkeit überprüfen. Seit 2014 gibt es darüber hinaus das "Recht auf Vergessenwerden". Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde dieses Recht 2014 festgesetzt. Artikel 17 der DSGVO legt fest, dass Bürger und Bürgerinnen einen Löschung der personenbezogenen Daten einfordern können.

Auswirkungen des BGH-Urteils: Wie kann ich jetzt im Netz vergessen werden?

Nach diesen Urteilen sind Verbraucher und Verbraucherinnen nun verstärkt gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Internet geschützt. Wichtig ist aber, dass Sie wenn Ihnen Falschinformationen auffallen genügend Beweise sammeln.

Zudem sind durch das Urteil des Bundesgerichtshofs auch die Betreibenden von Suchmaschinen geschützt, denn sie sind nicht verpflichtet, ihre Artikel auf Richtigkeit zu untersuchen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bundesgerichtshof
Datenschutz-Grundverordnung
Europäischer Gerichtshof
Google
Kläger
Websuchmaschinen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen