Wenn ein Kind mit Fieber oder Magen-Darm-Beschwerden das Bett hütet, stellt sich die Frage, wer sich um die Betreuung kümmert, während die Eltern berufstätig sind. Manche können auf die Unterstützung von Großeltern oder anderen Verwandten zählen, andere nutzen die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch wenn diese Optionen wegfallen, bleibt oft nur, sich freizunehmen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte in der Regel Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld für Arbeitnehmer?
Das Kinderkrankengeld entspricht normalerweise 90 Prozent des Nettoarbeitsgehaltes, das an den ausgefallenen Tagen vom Arbeitgeber gezahlt worden wäre, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Bei manchen Krankenkassen sind es sogar 100 Prozent, wenn der oder die Antragstellende in den zwölf Monaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten hat – unabhängig von der Höhe des Betrags.
Selbstständige bekommen laut der AOK immer 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden. Es darf jedoch 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen, erklärt die Krankenkasse.
Es sollte beachtet werden, dass zudem eventuell Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie in der Zeit, in der Sie das Kinderkrankengeld beziehen, weiter Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Bei manchen Anbietern ist das nicht der Fall.
Wie viele Tage bekommen Arbeitnehmer Gehalt, wenn Ihr Kind krank ist?
2024 und 2025 haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr und Elternteil. Alleinerziehende können es für 30 Tage beantragen. Wenn Sie mehrere Kinder haben, sind es je Elternteil bis maximal 35 Tage beziehungsweise 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden, so die AOK.
Alleinerziehend bedeutet laut Bundesgesundheitsministerium, dass man entweder tatsächlich alleinstehend ist oder das alleinige Personensorgerecht für ein Kind hat, das im eigenen Haushalt lebt. In einigen Fällen können Nachweise für die Krankenkasse erforderlich sein.
Voraussetzungen für Kinderkrankengeld
Bevor Sie Kindergeld beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch darauf haben. Laut der AOK gelten folgende Voraussetzungen:
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Sie arbeiten und haben Anspruch auf Krankengeld
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Ihr Kind ist gesetzlich versichert
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Im Haushalt leben keine anderen Personen, die sich um das Kind kümmern könnten
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Es liegt eine Bescheinigung des Arztes über die Notwendigkeit der Kinderbetreuung aufgrund von einer Erkrankung vor
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Das Kind ist noch keine zwölf Jahre alt (keine Altersgrenze bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind)
Auch wenn Sie im Homeoffice arbeiten könnten, ist es möglich stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen, wenn Betreuungsbedarf besteht.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch dann, wenn Eltern aus medizinischen Gründen mit im Krankenhaus aufgenommen werden müssen, gibt das Bundesgesundheitsministerium bekannt.
Eltern, die auf Minijobbasis arbeiten, haben zwar Anspruch auf unbezahlte Freistellung, bekommen jedoch meist kein Kinderkrankengeld ausbezahlt.