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Gehalt
Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin: Wie viel verdient man?
Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen leisten einen wichtigen Job und werden immer dringender gebraucht. Ihr Gehalt unterscheidet sich je nach Berufserfahrung und Art der Einrichtung.
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Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolfoto) | Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen leisten harte Arbeit. Ihr Gehalt unterscheidet sich aufgrund verschiedener Faktoren.
Alicia Heid
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:21 Uhr

Der Beruf von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern bringt viel Verantwortung mit sich. Viele berichten, dass Überstunden schon zum Job gehören, und einige zerbrechen unter der Last, die der Berufsalltag mit sich bringt. Häufig ist das Gehalt auch ein wichtiger Grund für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger ihren Beruf infrage zu stellen. Doch wie viel Gehalt verdient man als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin? Welche Faktoren können die Höhe des Gehalts zusätzlich beeinflussen? Dieser und weiteren Fragen soll im folgenden Artikel auf den Grund gegangen werden.

Ausbildungsgehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin

Während der dreijährigen Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin lernen die Auszubildenden in staatlich anerkannten Berufsschulen die Theorie der Arbeit kennen. In regelmäßigen Praxisphasen, die die Auszubildenden in Krankenhäusern, größeren Arztpraxen oder anderen Einrichtungen absolvieren, lernen sie zusätzlich die praktischen Aufgaben des Berufs kennen.

Ähnlich wie beim Krankenpflegegehalt kann auch die Ausbildungsvergütung anhand verschiedener Einflussfaktoren schwanken. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob die Ausbildung an einer privaten, staatlichen oder kirchlichen Einrichtung absolviert wird. Dadurch unterscheiden sich auch die mit der Ausbildungsvergütung zusammenhängenden Tarifverträge. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Gehälter sich auch anhand der Bundesländer geringfügig unterscheiden.

Ausbildungsvergütung nach TVöD-P

Im öffentlichen Dienst ist die Ausbildungsvergütung, genau wie das spätere Gehalt, durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - Pflege geregelt. Für Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes gelten dieselben Ausbildungsvergütungen wie in der Entgelttabelle des TVöD-Pflege.

Ausbildungsjahr Gehalt pro Monat
1. Ausbildungsjahr 1190 Euro
2. Ausbildungsjahr 1252 Euro
3. Ausbildungsjahr 1353 Euro

Quelle: TVöD-Pflege

Ausbildungsvergütung nach AVR DD

In Einrichtungen der Diakonie Deutschland werden Auszubildende nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie bezahlt.

Ausbildungsjahr Gehalt pro Monat
1. Ausbildungsjahr 1140 Euro
2. Ausbildungsjahr 1210 Euro
3. Ausbildungsjahr 1305 Euro

Quelle: AVR DD

Einstiegsgehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin in

Auch die Berufserfahrung ist ein wichtiger Faktor beim Gehalt von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. So können diese im Laufe der Berufsjahre Erfahrungen sammeln und an Weiterbildungen teilnehmen, die die Chance auf ein besseres Gehalt erhöhen. Nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und der kirchlichen Träger werden Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger nach einer erfolgreichen Ausbildung in Entgeltgruppen eingeteilt.

Im öffentlichen Dienst werden Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen zu Beginn der Entgeltgruppe P7 Stufe 2 zugeteilt. Damit verdienen sie nach der Ausbildung ein Einstiegsgehalt von etwa 2932 Euro.

Nach den Arbeitsvertragsrichtlinien AVR der Caritas Deutschland werden Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger ebenfalls zu Beginn der Entgeltgruppe P7 Stufe 2 zugeteilt. Da sich die AVR an der Entgelttabelle des TVöD orientiert liegt das Tabellenentgelt hier ebenfalls bei 2932 Euro.

Die Diakonie Deutschland ordnet Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in der Entgelttabelle der AVR DD zu Beginn der Entgeltgruppe 7 Stufe 1 zu. Hier verdienen Berufseinsteiger nach ihrer Ausbildung 3257 Euro brutto pro Monat.

Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin gestaffelt

Je nach Grad der Verantwortung, die auf Krankenpflegern oder Krankenpflegerinnen lastet, kann sich diese auch in der Höhe des Gehalts widerspiegeln. So werden Pfleger und Pflegerinnen mit schwierigen Tätigkeiten der Entgeltgruppe P8 zugeordnet. Fachweiterbildungen, wie die zur Fachkrankenpflegerin oder zum Fachkrankenpfleger, führen zu einer Einordnung in Entgeltgruppe P9. Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen, die Verantwortung für andere Pfleger und Pflegerinnen übernehmen, werden nach Entgeltgruppe P10 bezahlt. So können Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bis zur Entgeltgruppe P16 aufsteigen.

Entgeltgruppen nach TVöD-P

Beruf Entgeltgruppe
Krankenpfleger/Krankenpflegerin

mit 3 Jahren Ausbildung
P7
Pflegehelfer/Pflegehelferin mit schwierigen Tätigkeiten P8
Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin im Bereich Hygiene P9
Gruppenleiter/Gruppenleiterin P10
Vertreter von Stationsleiter/Stationsleiterin P11
Stationsleiter/Stationsleiterin P12
Stationsleiter/Stationsleiterin

von großen Stationen
P13
Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin P14
Bereichsleiter/Bereichsleiterin P15
Bereichsleiter/Bereichsleiterin

mit erheblicher Verantwortung
P16

Quelle: TVöD-P

Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin in öffentlichen Einrichtungen

Die meisten öffentlichen Einrichtungen bezahlen ihre Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-P). Die Entgeltgruppen reichen hier von P7 beim Einstiegsgehalt bis P16 für Bereichsleiter mit erheblicher Verantwortung. Innerhalb der Entgeltgruppen sind die Gehälter in insgesamt sechs Entgeltstufen unterteilt, innerhalb derer man im Laufe der Berufsjahre automatisch aufsteigt.

Krankenpfleger/Krankenpflegerin mit 3 Jahren Ausbildung (P7)

  • Stufe 2: 2932 Euro
  • Stufe 3: 3108 Euro
  • Stufe 4: 3379 Euro
  • Stufe 5: 3514 Euro
  • Stufe 6: 3654 Euro

Pflegehelfer/Pflegehelferin mit schwierigen Tätigkeiten (P8)

  • Stufe 2: 3108 Euro
  • Stufe 3: 3257 Euro
  • Stufe 4: 3448 Euro
  • Stufe 5: 3602 Euro
  • Stufe 6: 3818 Euro

Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin im Bereich Hygiene (P9)

  • Stufe 2: 3373 Euro
  • Stufe 3: 3545 Euro
  • Stufe 4: 3660 Euro
  • Stufe 5: 3880 Euro
  • Stufe 6: 3973 Euro

Gruppenleiter/Gruppenleiterin (P10)

  • Stufe 2: 3545 Euro
  • Stufe 3: 3660 Euro
  • Stufe 4: 3985 Euro
  • Stufe 5: 4142 Euro
  • Stufe 6: 4241 Euro

Vertreter von Stationsleiter/Stationsleiterin (P11)

  • Stufe 2: 3756 Euro
  • Stufe 3: 3879 Euro
  • Stufe 4: 4187 Euro
  • Stufe 5: 4392 Euro
  • Stufe 6: 4485 Euro

Stationsleiter/Stationsleiterin (P12)

  • Stufe 2: 3969 Euro
  • Stufe 3: 4099 Euro
  • Stufe 4: 4424 Euro
  • Stufe 5: 4624 Euro
  • Stufe 6: 4717 Euro

Stationsleiter/Stationsleiterin von großen Stationen (P13)

  • Stufe 2: 4181 Euro
  • Stufe 3: 4318 Euro
  • Stufe 4: 4661 Euro
  • Stufe 5: 4909 Euro
  • Stufe 6: 4973 Euro

Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin (P14)

  • Stufe 2: 4288 Euro
  • Stufe 3: 4428 Euro
  • Stufe 4: 4780 Euro
  • Stufe 5: 5257 Euro
  • Stufe 6: 5344 Euro

Bereichsleiter/Bereichsleiterin (P15)

  • Stufe 2: 4394 Euro
  • Stufe 3: 4538 Euro
  • Stufe 4: 4898 Euro
  • Stufe 5: 5329 Euro
  • Stufe 6: 5494 Euro

Bereichsleiter/Bereichsleiterin mit erheblicher Verantwortung (P16)

  • Stufe 2: 4490 Euro
  • Stufe 3: 4648 Euro
  • Stufe 4: 5156 Euro
  • Stufe 5: 5749 Euro
  • Stufe 6: 6010 Euro

Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin bei kirchlichen Einrichtungen

Wenn Krankenhäuser kirchliche Träger haben, gelten die entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des jeweiligen Trägers. Laut AVR der Caritas Deutschland werden Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bei Einrichtungen der Caritas nach der gleichen Entgelttabelle bezahlt, wie Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes. Die Diakonie Deutschland richtet sich bei ihren Einrichtungen nach einer eigenen Entgelttabelle.

Entgelttabelle der AVR Diakonie Deutschland

Krankenpfleger/Krankenpflegerin mit 3 Jahren Ausbildung (EG7)

  • Stufe 1: 3257 Euro
  • Stufe 2: 3425 Euro
  • Stufe 3: 3593 Euro
  • Stufe 4: 3761 Euro
  • Stufe 5: 3845 Euro

EG 8

  • Stufe 1: 3586 Euro
  • Stufe 2: 3771 Euro
  • Stufe 3: 3955 Euro
  • Stufe 4: 4140 Euro
  • Stufe 5: 4233 Euro

EG 9

  • Stufe 1: 3918 Euro
  • Stufe 2: 4120 Euro
  • Stufe 3: 4322 Euro
  • Stufe 4: 4625 Euro

EG 10

  • Stufe 1: 4454 Euro
  • Stufe 2: 4683 Euro
  • Stufe 3: 4913 Euro
  • Stufe 4: 5142 Euro
  • Stufe 5: 5257 Euro

EG 11

  • Stufe 1: 5057 Euro
  • Stufe 2: 5318 Euro
  • Stufe 3: 5579 Euro
  • Stufe 4: 5840 Euro
  • Stufe 5: 5970 Euro

EG 12

  • Stufe 1: 5329 Euro
  • Stufe 2: 5603 Euro
  • Stufe 3: 5878 Euro
  • Stufe 4: 6153 Euro
  • Stufe 5: 6290 Euro

EG 13

  • Stufe 1: 6022 Euro
  • Stufe 2: 6332 Euro
  • Stufe 3: 6643 Euro
  • Stufe 4: 6953 Euro
  • Stufe 5: 7108 Euro

Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin in den Bundesländern

Je nach Bundesland unterscheidet sich das mittlere Gehalt von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. Das kann mit der jeweiligen Berufserfahrung zusammenhängen.

Bundesland Monatsgehalt
Saarland 3644 Euro
Bremen 3575 Euro
Baden-Württemberg 3567 Euro
Nordrhein-Westfalen 3528 Euro
Rheinland-Pfalz 3493 Euro
Bayern 3480 Euro
Hessen 3445 Euro
Hamburg 3437 Euro
Schleswig-Holstein 3408 Euro
Niedersachsen 3367 Euro
Berlin 3322 Euro
Thüringen 3136 Euro
Sachsen-Anhalt 3100 Euro
Sachsen 3045 Euro
Brandenburg 3006 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 2962 Euro

Quelle: Vergleich der Tarifverträge der Länder

 

Falls Sie das Thema Finanzen interessiert, können Sie unsere Artikel zum Gehalt von Ärzten und zum Gehalt von Assistenzärzten lesen.

 
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