Der Beruf von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern bringt viel Verantwortung mit sich. Viele berichten, dass Überstunden schon zum Job gehören, und einige zerbrechen unter der Last, die der Berufsalltag mit sich bringt. Häufig ist das Gehalt auch ein wichtiger Grund für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger ihren Beruf infrage zu stellen. Doch wie viel Gehalt verdient man als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin? Welche Faktoren können die Höhe des Gehalts zusätzlich beeinflussen? Dieser und weiteren Fragen soll im folgenden Artikel auf den Grund gegangen werden.
Ausbildungsgehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
Während der dreijährigen Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin lernen die Auszubildenden in staatlich anerkannten Berufsschulen die Theorie der Arbeit kennen. In regelmäßigen Praxisphasen, die die Auszubildenden in Krankenhäusern, größeren Arztpraxen oder anderen Einrichtungen absolvieren, lernen sie zusätzlich die praktischen Aufgaben des Berufs kennen.
Ähnlich wie beim Krankenpflegegehalt kann auch die Ausbildungsvergütung anhand verschiedener Einflussfaktoren schwanken. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob die Ausbildung an einer privaten, staatlichen oder kirchlichen Einrichtung absolviert wird. Dadurch unterscheiden sich auch die mit der Ausbildungsvergütung zusammenhängenden Tarifverträge. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Gehälter sich auch anhand der Bundesländer geringfügig unterscheiden.
Ausbildungsvergütung nach TVöD-P
Im öffentlichen Dienst ist die Ausbildungsvergütung, genau wie das spätere Gehalt, durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - Pflege geregelt. Für Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes gelten dieselben Ausbildungsvergütungen wie in der Entgelttabelle des TVöD-Pflege.
Ausbildungsjahr | Gehalt pro Monat |
1. Ausbildungsjahr | 1190 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1252 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1353 Euro |
Quelle: TVöD-Pflege
Ausbildungsvergütung nach AVR DD
In Einrichtungen der Diakonie Deutschland werden Auszubildende nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie bezahlt.
Ausbildungsjahr | Gehalt pro Monat |
1. Ausbildungsjahr | 1140 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1210 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1305 Euro |
Quelle: AVR DD
Einstiegsgehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin in
Auch die Berufserfahrung ist ein wichtiger Faktor beim Gehalt von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. So können diese im Laufe der Berufsjahre Erfahrungen sammeln und an Weiterbildungen teilnehmen, die die Chance auf ein besseres Gehalt erhöhen. Nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und der kirchlichen Träger werden Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger nach einer erfolgreichen Ausbildung in Entgeltgruppen eingeteilt.
Im öffentlichen Dienst werden Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen zu Beginn der Entgeltgruppe P7 Stufe 2 zugeteilt. Damit verdienen sie nach der Ausbildung ein Einstiegsgehalt von etwa 2932 Euro.
Nach den Arbeitsvertragsrichtlinien AVR der Caritas Deutschland werden Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger ebenfalls zu Beginn der Entgeltgruppe P7 Stufe 2 zugeteilt. Da sich die AVR an der Entgelttabelle des TVöD orientiert liegt das Tabellenentgelt hier ebenfalls bei 2932 Euro.
Die Diakonie Deutschland ordnet Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in der Entgelttabelle der AVR DD zu Beginn der Entgeltgruppe 7 Stufe 1 zu. Hier verdienen Berufseinsteiger nach ihrer Ausbildung 3257 Euro brutto pro Monat.
Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin gestaffelt
Je nach Grad der Verantwortung, die auf Krankenpflegern oder Krankenpflegerinnen lastet, kann sich diese auch in der Höhe des Gehalts widerspiegeln. So werden Pfleger und Pflegerinnen mit schwierigen Tätigkeiten der Entgeltgruppe P8 zugeordnet. Fachweiterbildungen, wie die zur Fachkrankenpflegerin oder zum Fachkrankenpfleger, führen zu einer Einordnung in Entgeltgruppe P9. Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen, die Verantwortung für andere Pfleger und Pflegerinnen übernehmen, werden nach Entgeltgruppe P10 bezahlt. So können Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bis zur Entgeltgruppe P16 aufsteigen.
Entgeltgruppen nach TVöD-P
Beruf | Entgeltgruppe |
Krankenpfleger/Krankenpflegerin mit 3 Jahren Ausbildung |
P7 |
Pflegehelfer/Pflegehelferin mit schwierigen Tätigkeiten | P8 |
Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin im Bereich Hygiene | P9 |
Gruppenleiter/Gruppenleiterin | P10 |
Vertreter von Stationsleiter/Stationsleiterin | P11 |
Stationsleiter/Stationsleiterin | P12 |
Stationsleiter/Stationsleiterin von großen Stationen |
P13 |
Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin | P14 |
Bereichsleiter/Bereichsleiterin | P15 |
Bereichsleiter/Bereichsleiterin mit erheblicher Verantwortung |
P16 |
Quelle: TVöD-P
Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin in öffentlichen Einrichtungen
Die meisten öffentlichen Einrichtungen bezahlen ihre Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-P). Die Entgeltgruppen reichen hier von P7 beim Einstiegsgehalt bis P16 für Bereichsleiter mit erheblicher Verantwortung. Innerhalb der Entgeltgruppen sind die Gehälter in insgesamt sechs Entgeltstufen unterteilt, innerhalb derer man im Laufe der Berufsjahre automatisch aufsteigt.
Krankenpfleger/Krankenpflegerin mit 3 Jahren Ausbildung (P7)
- Stufe 2: 2932 Euro
- Stufe 3: 3108 Euro
- Stufe 4: 3379 Euro
- Stufe 5: 3514 Euro
- Stufe 6: 3654 Euro
Pflegehelfer/Pflegehelferin mit schwierigen Tätigkeiten (P8)
- Stufe 2: 3108 Euro
- Stufe 3: 3257 Euro
- Stufe 4: 3448 Euro
- Stufe 5: 3602 Euro
- Stufe 6: 3818 Euro
Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin im Bereich Hygiene (P9)
- Stufe 2: 3373 Euro
- Stufe 3: 3545 Euro
- Stufe 4: 3660 Euro
- Stufe 5: 3880 Euro
- Stufe 6: 3973 Euro
Gruppenleiter/Gruppenleiterin (P10)
- Stufe 2: 3545 Euro
- Stufe 3: 3660 Euro
- Stufe 4: 3985 Euro
- Stufe 5: 4142 Euro
- Stufe 6: 4241 Euro
Vertreter von Stationsleiter/Stationsleiterin (P11)
- Stufe 2: 3756 Euro
- Stufe 3: 3879 Euro
- Stufe 4: 4187 Euro
- Stufe 5: 4392 Euro
- Stufe 6: 4485 Euro
Stationsleiter/Stationsleiterin (P12)
- Stufe 2: 3969 Euro
- Stufe 3: 4099 Euro
- Stufe 4: 4424 Euro
- Stufe 5: 4624 Euro
- Stufe 6: 4717 Euro
Stationsleiter/Stationsleiterin von großen Stationen (P13)
- Stufe 2: 4181 Euro
- Stufe 3: 4318 Euro
- Stufe 4: 4661 Euro
- Stufe 5: 4909 Euro
- Stufe 6: 4973 Euro
Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin (P14)
- Stufe 2: 4288 Euro
- Stufe 3: 4428 Euro
- Stufe 4: 4780 Euro
- Stufe 5: 5257 Euro
- Stufe 6: 5344 Euro
Bereichsleiter/Bereichsleiterin (P15)
- Stufe 2: 4394 Euro
- Stufe 3: 4538 Euro
- Stufe 4: 4898 Euro
- Stufe 5: 5329 Euro
- Stufe 6: 5494 Euro
Bereichsleiter/Bereichsleiterin mit erheblicher Verantwortung (P16)
- Stufe 2: 4490 Euro
- Stufe 3: 4648 Euro
- Stufe 4: 5156 Euro
- Stufe 5: 5749 Euro
- Stufe 6: 6010 Euro
Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin bei kirchlichen Einrichtungen
Wenn Krankenhäuser kirchliche Träger haben, gelten die entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des jeweiligen Trägers. Laut AVR der Caritas Deutschland werden Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bei Einrichtungen der Caritas nach der gleichen Entgelttabelle bezahlt, wie Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes. Die Diakonie Deutschland richtet sich bei ihren Einrichtungen nach einer eigenen Entgelttabelle.
Entgelttabelle der AVR Diakonie Deutschland
Krankenpfleger/Krankenpflegerin mit 3 Jahren Ausbildung (EG7)
- Stufe 1: 3257 Euro
- Stufe 2: 3425 Euro
- Stufe 3: 3593 Euro
- Stufe 4: 3761 Euro
- Stufe 5: 3845 Euro
EG 8
- Stufe 1: 3586 Euro
- Stufe 2: 3771 Euro
- Stufe 3: 3955 Euro
- Stufe 4: 4140 Euro
- Stufe 5: 4233 Euro
EG 9
- Stufe 1: 3918 Euro
- Stufe 2: 4120 Euro
- Stufe 3: 4322 Euro
- Stufe 4: 4625 Euro
EG 10
- Stufe 1: 4454 Euro
- Stufe 2: 4683 Euro
- Stufe 3: 4913 Euro
- Stufe 4: 5142 Euro
- Stufe 5: 5257 Euro
EG 11
- Stufe 1: 5057 Euro
- Stufe 2: 5318 Euro
- Stufe 3: 5579 Euro
- Stufe 4: 5840 Euro
- Stufe 5: 5970 Euro
EG 12
- Stufe 1: 5329 Euro
- Stufe 2: 5603 Euro
- Stufe 3: 5878 Euro
- Stufe 4: 6153 Euro
- Stufe 5: 6290 Euro
EG 13
- Stufe 1: 6022 Euro
- Stufe 2: 6332 Euro
- Stufe 3: 6643 Euro
- Stufe 4: 6953 Euro
- Stufe 5: 7108 Euro
Gehalt als Krankenpfleger oder Krankenpflegerin in den Bundesländern
Je nach Bundesland unterscheidet sich das mittlere Gehalt von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. Das kann mit der jeweiligen Berufserfahrung zusammenhängen.
Bundesland | Monatsgehalt |
Saarland | 3644 Euro |
Bremen | 3575 Euro |
Baden-Württemberg | 3567 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 3528 Euro |
Rheinland-Pfalz | 3493 Euro |
Bayern | 3480 Euro |
Hessen | 3445 Euro |
Hamburg | 3437 Euro |
Schleswig-Holstein | 3408 Euro |
Niedersachsen | 3367 Euro |
Berlin | 3322 Euro |
Thüringen | 3136 Euro |
Sachsen-Anhalt | 3100 Euro |
Sachsen | 3045 Euro |
Brandenburg | 3006 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 2962 Euro |
Quelle: Vergleich der Tarifverträge der Länder
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