In den vergangenen Wochen sorgte das ab 2024 geplante Heizungsgesetz für Kontroversen im Bundestag. Am Mittwoch, 21. Juni 2023, beriet sich nun auch der Ausschuss für Klimaschutz und Energie dazu. Und auch hier kamen Bedenken auf.
Die Ampel-Koalition klärte zuletzt noch offene Fragen beim Gebäudeenergiegesetz. Entlang der "Leitplanken" sollen nun die letzten Details feststehen. Die Kompromisse ergeben beim Heizungsgesetz einige Änderungen.
Das Heizungsgesetz soll bis zur Sommerpause ab dem 8. Juli verabschiedet werden. Welche Details es nach der ersten Lesung und der Regierungsbefragung noch zu klären gab:
Heizungsgesetz: Welche Förderung gibt es ab 2024?
Klimafreundliche Heizungen sollen zukünftig finanziell vom Staat gefördert werden. Dafür gebe es laut Bundesminister Robert Habeck (Grüne) einen Sondertopf des Bundes, den Klima- und Transformationsfonds.
In der Bundestagssitzung kamen darum auch Fragen zu den Umsrüstungskosten für Bürgerinnen und Bürger auf. Habeck bejahte die Frage des CSU-Abgeordneten Andreas Lenz, ob er sicherstellen könne, dass die Umrüstungskosten angesichts unklarer Förderung nicht höher ausfallen werden als bei einer Gastherme. Außerdem versicherte er, es würden keine sozialen Verwerfungen bei Hausbesitzern mit geringem Einkommen entstehen. Den Einbau einer nicht-fossilen Heizung bezeichnete er als "eine Art Verbraucherschutz".
Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Website schreibt, soll für die finanzielle Förderung die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) weiter ausgebaut werden. Diese beinhaltet bereits heute eine Grundförderung für den Heizungsaustausch nach den GEG-Standards für Menschen, die selbst in ihrer Immobilie leben, oder Kleinvermieter sind. Die Höhe soll künftig einheitlich 30 Prozent betragen.
Zusätzlich soll es einen Bonus für diejenigen geben, die ihre Heizung eigentlich noch nicht austauschen müssen, aber dennoch auf eine GEG-Alternative wechseln. Dieser beträgt 20 Prozent. Und auch Wohngeldempfänger können einen solchen Bonus erhalten.
Für diejenigen, die ihre Heizung austauschen müssen, aber die Vorgaben "übererfüllen", gibt es zusätzlich 10 Prozent. Das gilt auch im Havariefall, also dann, wenn die alte Heizung den Geist aufgegeben hat.
Welche Ausnahmen gibt es beim Heizungstausch im Heizungsgesetz?
Nicht für alle Eigentümer soll der Einbau einer klimafreundlichen Heizung verpflichtend sein. Wer aber von der Pflicht ausgeschlossen wird, ist noch unklar. Bisher war geplant, dass Eigentümer bis 80 Jahre ihre Heizung nicht tauschen müssen. Ein Grund dafür sei laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung unter anderem, dass die weitere Lebenserwartung ab dem 80. Lebensjahr bei nur acht Jahren liege, ein Umbau demnach nicht wirtschaftlich sei. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurde die Ausnahme jedoch gestrichen. "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar", sagte die FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad der dpa.
Dafür soll es für einkommensschwache Hausbesitzer eine zusätzliche Förderung geben, wodurch bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden könnten. "Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch der dpa, "diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen – darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten."
Weiter gelte laut Audretsch jedoch die Härtefallregelung: Personen, die aus "persönlichen Gründen oder gebäudetechnischen Besonderheiten" nicht die GEG-Anforderungen umsetzen können, sollen sich durch einen Antrag davon befreien lassen können.
Heizungsgesetz: Dürfen Vermieter den Heizungstausch auf Mieter umlegen?
Für die Eigentümer würde es eine Entlastung bedeuten, wenn es eine Modernisierungsumlage für die Umrüstung gebe. Auf Mieter kämen dann aber höhere Kosten zu. Eine weitere Modernisierungsumlage sei laut Habeck geplant, würde aber nur greifen, wenn man staatliche Förderung nutze und auch die Mieter vom Umbau profitierten. Wann genau das der Fall ist, konkretisierte der Bundesminister bei der ersten Lesung nicht. In der Befragung im Bundestag sicherte Habeck aber zu, dass die Umlage die derzeitigen acht Prozent Beteiligung für Mieter nicht übersteigen werde.
Sollte das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, könnte es bereits ab Januar 2024 Auswirkungen auf Eigentümer haben, sollte man neu bauen oder kurzfristig eine neue Heizung benötigen.