Gemütlich im Garten sitzen, grillen, ein Bier trinken - im Sommer ist das für viele Menschen eine schöne Sache. Unschön finden es wohl die meisten, wenn der Nachbar von seiner erhöhten Terrasse nebenan alles im Blick hat. So geht es auch Bewohnerinnen und Bewohnern eines Hauses in der Friedberger Bahnhofstraße. Deren Nachbarn haben auf ihrer direkt an den Garten angrenzenden Garage eine Terrasse eingerichtet. Vor dem VerwaltungsgerichtAugsburg kam es deshalb zum Prozess. Eines steht fest: Es ist kompliziert.
36 Quadratmeter ist besagte Terrasse groß, das Bauamt der Stadt Friedberg hat sie im Juli 2022 genehmigt. Gegen diese Genehmigung klagte das Ehepaar. Es ist mit der weitgehend uneingeschränkten Nutzung der Terrasse nicht einverstanden, wie Anwalt Gert Guggemoos erklärte. "Wenn sie in den Garten gehen, schauen sie erst einmal nach oben, ob dort jemand steht." Das sei ungemein störend.
Prozess um Dachterrasse in Friedberg am Verwaltungsgericht Augsburg
Richterin Ingrid Linder machte jedoch gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass der Garten als Freifläche rechtlich nicht besonders privilegiert ist. Im Gegenteil: Draußen liegende Flächen seien dem Gesetz nach weniger geschützt als Innenräume. Das gelte besonders in dicht bebauten Gebieten wie in der historisch gewachsenen Altstadt Friedbergs. Schnell war daher allen Beteiligten klar, dass es wohl auf einen Kompromiss ankommt, um sich gütlich zu einigen.
Hier hatte die Besitzerin der Terrasse bereits erste Schritte in die Wege geleitet und eine Bepflanzung unmittelbar hinter dem Geländer platziert. Diese Kübel haben jeweils eine Tiefe von rund 80 Zentimetern. Auch die Bestuhlung habe sie bereits so angeordnet, dass diese vom Nachbargarten weggerichtet ist. Tatsächlich honorierten die Kläger diese Lösung. "Ihnen geht es ja nicht darum, die Nutzung der Terrasse untersagen zu lassen", betonte Anwalt Guggemoos. Dennoch: Eine rechtlich verbindliche Lösung wollten sie schon.
Eine Sache, die gar nicht so einfach ist, wie sich herausstellte. Minutenlang diskutierte man über Formulierungen. Das Problem: Ein fest eingerichteter Sichtschutz ist nicht möglich. Einmal aus statischen Gründen. Zum Anderen, weil die Altstadtsatzung so etwas nicht vorsieht, wie die städtische Baureferentin Lillian Sedlmair erklärte. "Ein solcher darf nicht Bestandteil baulicher Anlagen sein." Sprich: Er darf nicht fest mit dem Bau verankert sein. Von daher kam eigentlich nur eine "Pflanzenlösung" infrage.
So einigten sich die Parteien darauf, den Rand der Terrasse mit einer ausreichenden Zahl an Pflanzgefäßen zu bestücken. Diese sollten auf der betreffenden Seite mindestens eine Tiefe von 1,50 Meter aufweisen und eine Mindesthöhe von 1,60 Meter erreichen. Ein entsprechender Passus wurde in die Baugenehmigung aufgenommen, die Klage zurückgenommen. Einstweilen ist der Blick auf den Garten jedoch weiterhin möglich; die Pflanzen müssen schließlich erst einmal die 1,60 Meter erreichen.