Wenn der Flug annulliert wird oder zu spät kommt, dann ist die Urlaubslaune verflogen und es können wichtige Termine wie ein Anschlussflug in Gefahr sein. Verzagen braucht trotzdem keiner, denn es gibt Fluggastrechte. Wir sagen Ihnen, wann sie greifen, wie lange eine Verspätung dauern muss, dass eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, welche Umstände dafür gegeben sein müssen und welche sonstigen Schaden-Ansprüche Sie stellen können.
Fluggastrechte: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ein Kriterium muss erfüllt sein, damit überhaupt Anspruch auf Entschädigung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung zusteht:
Entweder muss der Startflughafen des Fluges sich in einem Land der EU befinden. Dazu zählen auch die französischen überseeischen Départements sowie die Azoren und Madeira als Teile des portugiesischen Hoheitsgebiets, die Kanarischen Inseln und das spanische Hoheitsgebiet. Außerdem gilt das für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo.
Oder aber der Zielflughafen und der Sitz der Fluglinie müssen in der EU bzw. einem der oben genannten Länder liegen.
Entschädigung bei Airline: Welche Schadens-Ansprüche sind überhaupt möglich?
Das ist je nach Lage unterschiedlich und kommt ganz darauf an, wie es mit dem Flug weiter geht: Möglich ist eine Ersatzbeförderung oder aber Flugpreiserstattung, eine sogenannte "Ausgleichszahlung" in Form einer pauschalen Entschädigungssumme sowie "Betreuungsleistungen", sprich Mahlzeiten am Flughafen oder eventuelle Übernachtungskosten. Außerdem sind auch Schadenersatzzahlungen möglich, wenn durch die Verzögerungen oder Ausfälle zusätzliche Kosten entstehen.
Fluggastrechte bei Flugverspätung
3 Stunden muss der Flug verspätet am Ziel ankommen, damit eine Entschädigung zusteht. Diese kann dann je nach Fluglänge zwischen 250 und 600 Euro betragen. Unter einer Bedingung: Die Fluggesellschaft war selbst für die Verspätung verantwortlich.
Auf jeden Fall muss sich die Airline im Falle einer Verspätung um Verpflegung kümmern und gegebenenfalls eine Übernachtung zahlen, sollte die Maschine erst am nächsten Tag starten.
Abhängig vom Ausmaß der Verspätung sowie der Länge der Flugstrecke variieren die Ansprüche auf Betreuungsleistungen. Schon ab zwei Stunden gibt es das Recht auf Erfrischungsleistungen. Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, muss sie dies alles nicht zahlen. Ab einer Abflugverzögerung von mindestens fünf Stunden gibt es zudem Anspruch auf Flugpreiserstattung, wenn der gebuchte Flug nicht angetreten werden möchte.
Aber: wer freiwillig zurück tritt, verzichtet gleichzeitig auch auf Ausgleichszahlungen.
Fluggastrechte bei Flugannullierung
Wurde der Flug komplett gestrichen, ist eine Erstattung des Flugpreises möglich oder aber eine anderweitige Beförderung. Zudem besteht der Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug komplett ausfällt. In diesem Fall am besten den Preis für den annullierten Flug zurück verlangen und einen neuen Flug selbst buchen. Mehrkosten können später als Schadenersatz zurückgezufordert werden.
Fluggastrechte bei Nichtbeförderung oder Überbuchung
Manche Airlines verkaufen mehr Tickets, als der Flieger Plätze hat. Ist der Flug dann überbucht weil alle Gäste aufgetaucht sind, bietet die Airline meist einen anderen Flug an oder versucht, die Fluggäste davon zu überzeugen, freiwillig von der Buchung zurückzutreten. Sie bekommen dann den vollen Reisepreis erstattet.
Auf ein solches Angebot sollte sich nur einlassen, wer wirklich mit dem Kompromiss zufrieden wäre. Denn sobald das Angebot angenommen ist, gibt es kein zurück und alle weiteren Ansprüche auf Entschädigung verfallen.
Tritt bei einer Überbuchung niemand freiwillig zurück, bucht die Airline eigenmächtig Passagiere um. Sprich: Die Airline befördert Fluggäste gegen ihren Willen nicht. Bei solch einer Nichtbeförderung stehen dieselben Rechte zu wie bei einer Flugannullierung: Anspruch auf eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunk, Ausgleichszahlung, Verpflegung. Auch eine Umbuchung auf einen anderen Flug als Umorganisation von Flügen aus betrieblichen Gründen gilt als Nichtbeförderung.
Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Ob Verspätung, Annullierung, Überbuchung, verpasste Anschluss-Flüge: Probleme, die im Zusammenhang mit dem gebuchten Flug auftreten und vor allem zusätzliche Kosten verursachen, sind potenziell Schadensersatzplfichtig. Dies können etwa ungenutzte Hotelzimmer sein, die Kosten für eine verpasste Fähre, versäumte Konzerte etc.
Außergewöhnliche Umstände: Wann habe ich kein Recht auf Entschädigung?
Eine Ausrede haben Airlines oft schnell parat: Außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Und zwar bei Einreiseeinschränkungen aufgrund schlechter Wetterverhältnisse, Streik von Dritten (zum Beispiel Fluglotsen), Terrorwarnungen oder Naturkatastrophen. Wäre es aber möglich gewesen, einen Notflugplan zu erstellen, haben Reisende schon wieder bessere Chancen auf Entschädigung. Hier helfen die Verbraucherzentralen weiter.
Anschlussflug verpasst: Welche Ansprüche gibt es bei Verspätung?
Recht auf Entschädung hat nur, wer den Flug über die Gesamtstrecke als einheitlichen Flug gebucht hat. Für zwei separat gebuchte Flüge trägt der Fluggast selbst das Risiko. Ansprüchegibt es aber auch bei Anschlussflügen derselben Airlines oder aber verschiedenen Fluggesellschaften, die die Flüge über die Gesamtstrecke im Rahmen eines Codesharings anbieten.
Zielflughafen des Flugs geändert: Rechte der Fluggäste.
Bietet die Fluggesellschaft eine Alternativbeförderung zu einem anderen Flughafen an, muss sie entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen oder zu einem mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort,wie etwa das Hotel organisieren.
Rail & Fly: Durch Zugverspätung Flug verpasst – Was tun?
Pauschalurlauber, die mit Rail & Fly-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Zugverspätung den Flug verpassen, haben ein Recht auf Entschädigung. Aber: Der Reiseveranstalter muss für zusätzliche Kosten nur aufkommen, wenn er die Bahnfahrt als eigene Leistung anbietet. Und noch eine Voraussetzung gibt es: Die Bahnverbindung wurde so gewählt, dass der Zug ohne Verspätung rechtzeitig zur Abfertigung angekommen wäre.
Wann sind meine Ansprüche an eine Fluglinie verjährt?
Das Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand, darf nicht mehr als drei Jahre zurück liegen. Danach ist das Anrecht auf Ersatzzahlungen verjährt.
Airline reagiert nicht auf Forderungen/lehnt sie ab: Was tun?
In der Theorie klingt dass alles einfach, die Praxis zeigt: Airlines schleichen sich gern aus der Verantwortung. Werden die an die Fluglinie gerichtete Forderungen nicht innerhalb von zwei Monaten erfüllt, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. („söp“) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Beide sind kostenlos.
Kritik an Fluggastrechten durch die Airline-Lobbys
Die Entschädigungen an Passagiere sind für die Airlines teuer. Weltweit zahlen Fluggesellschaften Milliarden an Fluggastentschädigungen. Und die Tendenz ist stark steigend. Die europäische Airline-Lobby Airlines for Europe (A4E) sagte im Sommer 2023, Entschädigungen seien in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Sie fordert eine Reform der Gesetzgebung. Die bestehenden Regeln ließen zu viel Spielraum für Interpretationen.