Jeden Monat ein wenig Geld beiseitelegen, um später einmal eine Wohnung zu kaufen, oder in Aktien zu investieren? Wer über kein hohes Einkommen verfügt, kann dazu die Arbeitgebersparzulage nutzen. Mit ihr erhält man regelmäßig einen kleinen Zuschuss vom Staat, der unterstützen soll. Was die Arbeitnehmersparzulage genau ist und wie man sie beantragt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Übrigens: Seit 2024 erhöhen sich die Zuschüsse für Rentner. Die sieben Wichtigsten haben wir für Sie aufgelistet. Eltern erhalten zudem ab 2024 mehr Geld für den Schulbedarf ihrer Kinder. Nach einer Pause kehrt zudem ein Zuschuss in Höhe von 1700 Euro zurück. Ein Zuschuss, der Tausenden Deutschen zugutekommt, ist 2024 der KulturPass.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Mit der Arbeitnehmersparzulage will der deutsche Staat Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen beim Aufbau von Vermögen helfen, heißt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Einkommens oder von ihrem Arbeitgeber erhaltene vermögenswirksame Leistungen in bestimmte Sparformen wie Bausparverträge oder Aktienfonds investieren, können diese Zulage beantragen. Die Höhe der Zulage beträgt bis zu 20 Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen bei Anlagen in Produktivkapital (maximal 80 Euro jährlich für Alleinstehende) und 9 Prozent bei Bausparverträgen oder wohnungswirtschaftlichen Verwendungen (maximal 43 Euro jährlich für Alleinstehende), abhängig von der Höhe der Einzahlungen und den geltenden Einkommensgrenzen.
Hier ein kleines Rechenbeispiel für eine Anlage in Produktivkapital:
Angenommen, Max ist alleinstehend und investiert jährlich 400 Euro von seinem Einkommens in einen Aktienfonds, der als vermögenswirksame Leistung gilt. Der Staat unterstützt solche Investitionen mit einer Zulage von bis zu 20 Prozent.
Rechnung: 400 Euro (Investition) x 20 Prozent (Zulage) = 80 Euro
Max erhält also vom Staat 80 Euro als Arbeitnehmersparzulage für seine Investition in den Aktienfonds. Das ist der maximale Betrag, den ein Alleinstehender jährlich erhalten kann, wenn er in Produktivkapital investiert.
Hier ein Rechenbeispiel für einen Bausparvertrag:
Nehmen wir an, Lisa ist ebenfalls alleinstehend und zahlt jährlich 470 Euro in einen Bausparvertrag ein. Für solche Anlagen bietet der Staat eine Zulage von 9 Prozent.
Rechnung: 470 Euro (Investition) x 9 Prozent (Zulage) = 42,30 Euro
Da die Zulage auf den nächsten vollen Euro aufgerundet wird, erhält Lisa 43 Euro als Arbeitnehmersparzulage für ihre Bausparvertragsinvestition. Dies ist der maximale Betrag, den ein Alleinstehender jährlich für Bausparverträge oder wohnungswirtschaftliche Verwendungen erhalten kann.
Wichtig: Die Zulage wird zunächst angesammelt und nicht sofort nach ihrer Bewilligung ausgezahlt. Stattdessen wird sie vom Finanzamt verwaltet, bis die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind. Die Auszahlung der angesammelten Arbeitnehmersparzulage erfolgt direkt auf das Anlagekonto (z.B. den Bausparvertrag oder das Depot für den Aktienfonds), aber erst unter bestimmten Voraussetzungen. Bei einem Bausparvertrag kann dies beispielsweise der Zeitpunkt sein, zu dem der Vertrag zuteilungsreif wird oder die Sperrfrist abläuft. Bei anderen vermögenswirksamen Leistungen kann die Auszahlung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Bindungsfrist erfolgen, in der Regel nach sieben Jahren.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten in Deutschland, die vermögenswirksame Leistungen in bestimmte Sparformen investieren und dabei bestimmte Einkommensgrenzen - siehe weiter unten - nicht überschreiten. Diese vermögenswirksamen Leistungen können entweder direkt vom Arbeitgeber gezahlt oder als Teil des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden. Die Investition kann in Bausparverträge, Aktienfonds oder andere Formen der Vermögensbildung fließen, erklärt das Portal finanztip.de.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmersparzulage?
Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage wurde zum Januar 2024 deutlich angehoben. Laut den Informationen von ihre-vorsorge.de, einem Portal der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, dürfen ledige Steuerzahler ab diesem Zeitpunkt ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben, um für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt zu sein. Für Verheiratete verdoppelt sich diese Grenze entsprechend auf 80.000 Euro. Diese Anpassung soll es einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern ermöglichen, von der staatlichen Förderung zu profitieren.
Vor dieser Anhebung lagen die Grenzen für ledige Steuerzahler bei einem steuerpflichtigen Einkommen von nicht mehr als 17.900 Euro für Bausparverträge und 20.000 Euro für andere gültige Sparprodukte.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage kann jährlich über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Dabei ist es laut finanztip.de wichtig im Hauptvordruck der Steuererklärung einen Haken bei "Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" zu setzen und die entsprechenden Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen zu machen. Der Anbieter, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden, sendet in der Regel automatisch die notwendigen Informationen an das Finanzamt.
Zusätzlich erwähnt das Bundesfinanzministerium, dass der Arbeitnehmer mit dem Antrag die vermögenswirksamen Leistungen durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts (Anlage VL) nachweisen muss. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Höhe der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen und ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Antragsverfahrens. Hierbei sind dann die Bank oder der Anbieter gefordert, bei dem man spart. Sie können die nötigen Papiere dafür bereitstellen.
Kann man die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen?
Hat man als Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren vergessen, die Zulage über die Einkommenssteuererklärung zu beantragen, hat man die Möglichkeit, dies nachzuholen. Das schreibt finanztip.de. Auch die Volksbank Raiffeisenbank weist in einem Beitrag auf diesen Umstand hin und konkretisiert, dass dies bis zu vier Jahre rückwirkend möglich ist. Wer zum Beispiel vergessen hat, im Jahr 2020 den Bonus zu beantragen, kann dies im Jahr 2024 noch mit der Einkommenssteuererklärung nachholen.
Übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit, einen Essenszuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Außerdem ist eine "Starthilfe" für Studierende in Planung.