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Doch kein Förderstopp! Dieser Zuschuss von bis zu 1700 Euro wird weiter gezahlt
Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Die Energieberatungsförderung des BAFA wird nicht gestoppt. Mit welchen Beträgen Sie weiterhin gefördert werden können.
Energieberatung Pflicht Kosten.jpg       -  Die Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird weiterhin gefördert.
Foto: Christin Klose, picture alliance/dpa/dpa-tmn | Die Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird weiterhin gefördert.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 12.04.2024 06:24 Uhr

Im Netz kochte zuletzt Ärger wegen des überraschenden Stopps eines Förderprogramms für Energieberatung hoch. Auch der Spiegel berichtete darüber. Kurz darauf veröffentlichte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website allerdings eine Mitteilung, dass es zu keinem Stopp bei den Beratungsprogrammen kommen würde. Verzögerungen hätten andere Gründe. Welche das sind und wie hoch die Förderung ausfällt, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Doch kein Förderstopp: Dieser Zuschuss von bis zu 1700 Euro wird weiter gezahlt

In Deutschland gibt es mehrere Förderprogramme, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diese Programme, die auch für den Heizungstausch genutzt werden können, unterstützen Eigentümer, Mieter und Pächter dabei, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ihrer Immobilien zu identifizieren und umzusetzen. Dazu zählt auch die Bundesförderung der Energieberatung (EBW) des BAFA.

Es richtet sich laut BAFA-Website an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Wohngebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten. Die Beratung umfasst die Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes, die Empfehlung von Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Das Ergebnis der Beratung ist der individuelle Sanierungsplan (iSFP), der aufzeigen soll, wie die Energieeffizienz des Gebäudes schrittweise verbessert werden kann. Er umfasst konkreter Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen, Informationen zur technischen Umsetzung, aber auch zu erwarteten Kosten und Einsparungen. 

In einem Artikel des Spiegels wurde jüngst allerdings berichtet, dass das BAFA die Förderprogramme für Energieberatung vorübergehend ausgesetzt habe. Grund sei eine gestaffelte Zuteilung der Fördermittel durch das Bundesfinanzministerium. Das Medium berief sich in dem Bericht auf ein Schreiben des BAFA in dem von einer "Bewilligungspause" die Rede war, was zu einer Verzögerung bei der Auszahlung der Fördermittel führen könne. Zwei Tage später veröffentlichte das BAFA auf seiner Website allerdings eine Mitteilung, in der das Ministerium betonte, dass es keinen Stopp der Förderprogramme gäbe.

Stattdessen erklärte das BAFA, dass die Förderprogramme weiterlaufen. Aufgrund der vom Bundesfinanzministerium beschlossenen zeitlichen Staffelung der Mittelzuweisung könnten allerdings Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung der Förderung auftreten. Diese zeitliche Staffelung wurde als Reaktion auf die aktuelle haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und mit der Absicht eingeführt, einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln zu gewährleisten. Das BAFA versicherte, dass alle bewilligten Anträge auch ausgezahlt würden, sobald neue Mittel zugewiesen seien.

EBW-Förderung für Energieberatung: So hoch kann der Zuschuss ausfallen

An der EBW-Förderung hat sich damit nichts geändert. Weiterhin deckt sie bis zu 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars ab. Dabei ist die Fördersumme allerdings auf maximal 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern begrenzt. Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten kann die Förderung maximal 1700 Euro betragen. Eine einmalige zusätzliche Förderung von 500 Euro ist möglich, wenn die Ergebnisse der Energieberatung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden, um die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu fördern. 

Weiterhin wichtig für die Förderung: Seit dem 1. Januar 2024 werden, für die Förderung von Energieberatungen nur noch Anträge akzeptiert, wenn die Beratung von einer Fachkraft durchgeführt wird, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen ist. Die Beraternummer, die mit „EB“ beginnt, muss im Antragsformular für die Förderung angegeben werden. Für Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 gestellt wurden, ist die Einreichung von Verwendungsnachweisen über das bisherige Beraterportal möglich. Für Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, müssen Verwendungsnachweise ausschließlich über ein spezifisches Formular auf der BAFA-Website eingereicht werden.

 
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