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Zuschüsse
Zuschuss für den Schulbedarf: Eltern erhalten jetzt mehr Geld
Im Jahr 2024 hat sich nicht nur das Bürgergeld erhöht. Auch ein Zuschuss für den Schulbedarf von Kindern ist gestiegen. Um welchen Zuschuss es sich genau handelt und wie Sie diesen beantragen können.
Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf, entschied das Gericht. Foto: Julian Stratenschulte       -  Mehr Geld für Stifte, Hefte und Co. - Der Zuschuss für den Schulbedarf ist 2024 gestiegen.
Foto:  Julian Stratenschulte (dpa) | Mehr Geld für Stifte, Hefte und Co. - Der Zuschuss für den Schulbedarf ist 2024 gestiegen.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:18 Uhr

Neben dem Bürgergeld hat eine weitere Sozialleistung ab Januar 2024 eine Erhöhung erfahren. Es handelt sich dabei um Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Familien mit geringem Einkommen gewährt werden. Was es mit dem Zuschuss auf sich hat, wie hoch er ab 2024 ist und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Zuschuss für den Schulbedarf: Was sind "Leistungen für Bildung und Teilhabe" und wer zahlt sie?

Der Begriff "Leistungen für Bildung und Teilhabe" (BuT oder auch Bildungspaket) bezieht sich laut dem Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einen staatlichen Zuschuss, der Familien mit geringem Einkommen zugutekommt. Diese Leistungen sollen Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien den "Zugang zu Bildung, Kultur und Sport" ermöglichen. Wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website erklärt, zählen dazu beispielsweise Zuschüsse für Schulbedarf, Klassen- und Kitafahrten, Mitgliedschaften in Sportvereinen, Musik- und Kunstunterricht, aber auch das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten. Es kann sich bei den Leistungen um Geld- oder auch Sachleistungen handeln.

Familien, die bestimmte staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen beziehen, können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen stehen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Zudem erhalten Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Leistungen für Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben. 

Die genauen Voraussetzungen und Leistungen können je nach Wohnort variieren und müssen vor Ort beantragt werden. Überwiesen werden die Leistungen von den örtlichen Behörden - beispielsweise dem Jobcenter.

Geld für den Schulbedarf wird 2024 erhöht - Um wie viel Euro steigt der Betrag?

Erfreulich für Eltern: Gerade der wichtige Zuschuss für den Schulbedarf wurde im Jahr 2024 erhöht. Betrug der Zuschuss im vergangenen Jahr noch 174 Euro, so wurde der Betrag inzwischen auf 195 Euro pro Schuljahr erhöht. Wie familienportal.de schreibt, werden im ersten Schulhalbjahr 130 Euro und im zweiten Halbjahr 65 Euro gezahlt. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der persönliche Schulbedarf mit dem gleichen Prozentwert erhöht, wie der Regelbedarf. Wenn Sie mehrere Kinder haben, erhalten Sie den Zuschuss in jedem Schuljahr einmal für jedes Kind.

Wird der Zuschuss rückwirkend bezahlt?

Im deutschen Sozialleistungs-Dschungel verliert man vor lauter Anträgen schnell einmal den Überblick. Ist es daher möglich, den Zuschuss für Schulbedarf auch rückwirkend zu beantragen, sollte man zu Beginn eines Schuljahres einmal nicht daran gedacht haben? Tatsächlich weist das Bundesfamilienministerium darauf hin, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe "bis zu zwölf Monate rückwirkend" beantragt werden können. Auch nach Beginn eines Schuljahres können Eltern also den Zuschuss für ihre Kinder beantragen. 

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann in der Regel bei den örtlichen Behörden wie den Jobcentern, Sozialämtern oder Wohngeldstellen gestellt werden. Dazu müssen die Antragsformulare ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Die entsprechenden Anlaufstellen für alle Bundesländer hat das Bundesfamilienministerium auf seiner Website veröffentlicht. Dort sind die Anlaufstellen nach Landkreisen geordnet, sodass Sie schnell den richtigen Ansprechpartner finden. 

Übrigens: Nicht nur Familien mit Kindern können von Zuschüssen profitieren. Wenn es nach dem Willen des Bundesbildungsministeriums ginge, sollten auch Studierende eine Starthilfe in Form von 1000 Euro Zuschuss bekommen. Auch für Rentner sind 2024 einige Zuschüsse geplant

 
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